von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Der von
dem spanischen Healthcare- und Pharmaunternehmen Grifols S.A. im März
2022 beantragte übernahmerechtliche Squeeze-out (§ 39a WpÜG) der
Biotest-Stammaktien ist nach einer mündlichen Verhandlung am 27. Oktober
2022 vom Landgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom gleichen Tag
gebilligt worden. Gegen diesen erstinstanzlichen
Beschluss haben mehrere beteiligte Biotest-Minderheitsaktionäre
Beschwerde eingelegt. Mit Beschluss vom 23. März 2023 hat das Landgericht nunmehr den Beschwerden nicht abgeholfen und diese dem OLG Frankfurt am Main vorgelegt. Auch unter Berücksichtigung der in den Beschwerdeschriften vorgebrachten Erwägungen sehe die Kammer keine Veranlassung, von ihren Rechtsansichten abzuweichen, insbesondere hinsichtlich der Erreichung der 5 %-Schwelle des § 39a Abs. 1 S. 1 WpÜG sowie der Angemessenheit der Gegenleistung.
Mit rechtskäftigem Abschluss des Verfahrens werden die Stammaktien des Blutplasmaspezialisten Biotest AG (ISIN DE0005227201), die Grifols noch nicht mittelbar oder unmittelbar gehören, gegen Gewährung einer Abfindung in Höhe von EUR 43,00 je Stammaktie auf die Antragstellerin übertragen. Nach Angabe des Gerichts sind hiervon 566.294 Biotest-Stammaktien betroffen (nicht jedoch die Vorzugsaktien mit der ISIN DE0005227235, die weiterhin im Eigentum der entsprechenden Minderheitsaktionäre bleiben).
Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 27. Oktober 2022, Az. 3-05 O 19/22
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