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Dienstag, 7. März 2023

RIXX Invest AG: Anfechtungsklagen gegen Sacheinlagebeschluss

RIXX Invest AG
Berlin

Bekanntmachung der Erhebung von Anfechtungsklagen nach § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG

Gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt:

1.     Drei Aktionäre haben gegen die auf der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung der RIXX Invest AG vom 14. Dezember 2022 gefasste Beschlüsse

a)     zu Tagesordnungspunkt 1 (Beschlussfassung über die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage mit einhergehender Satzungsänderung (§ 3 der Satzung));

b)     zu Tagesordnungspunkt 2 (Beschlussfassung über die Möglichkeit der Einziehung von Aktien mit einhergehender Satzungsänderung (§ 6 der Satzung))

Nichtigkeits- und Anfechtungsklage vor dem LG Berlin erhoben. Die Nichtigkeits- und Anfechtungsklage ist unter den Aktenzeichen 97 O 6/23 anhängig.

Das LG Berlin hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt.

2.     Ein weiterer Aktionär hat gegen die auf der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung der RIXX Invest AG vom 14. Dezember 2022 gefasste Beschlüsse

c)     zu Tagesordnungspunkt 1 (Beschlussfassung über die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage mit einhergehender Satzungsänderung (§ 3 der Satzung));

d)     zu Tagesordnungspunkt 2 (Beschlussfassung über die Möglichkeit der Einziehung von Aktien mit einhergehender Satzungsänderung (§ 6 der Satzung))

Nichtigkeits- und Anfechtungsklage vor dem LG Berlin erhoben. Die Nichtigkeits- und Anfechtungsklage ist unter den Aktenzeichen 90 O 3/23 anhängig.

Das LG Berlin hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt.

RIXX Invest AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 6. März 2023

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