von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem
Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der IKB
Deutsche Industriebank AG hat das LG Düsseldorf nunmehr den sachverständigen Prüfer WP Michael Wahlscheidt (früher Baker Tilly, jetzt eigene Praxis) um ein Ergänzungsgutachten gebeten. Er soll zunächst prüfen, ob der Börsenkurs im Dreimonatszeitraum vor der Bekanntmachung des Squeeze-out-Verlangens am 8. September 2016 und im Dreimonatszeitraum vor der Bekanntmachung des Erwerbsangebots am 8. August 2016 aussagekräftig war. Hierzu soll er die Kriterien des § 5 Abs. 4 WpÜG-AV für eine Marktenge und Liquiditätskennziffern (Handelsvolumen, Relation aus Tagen mit Handel zu möglichen Börsen-/Handelstagen, Free float, Geld-Brief-Spanne) berücksichtigen.
Soweit der Börsenkurs nicht aussagekräftig sein sollte, soll der sachverständige Prüfer zu den Einwendungen der Antragsteller Stellung nehmen. Das Gericht nennt hier als Stichpunkte u.a. die Plausibilität der Planung versus anlassbezogene Unternehmensplanung, Anpassung Zinsüberschuss, geplante Eigenmittelquoten, Dotierung des Fonds für Bankrisiken, Drei-Phasen-Modell/Wasserfall mit einer Alternativberechnung für einen 5-Jahreszeitraum, Planungen der Besserungsscheine, der Genussscheine und der Funding Trust Instrumente, Herleitung der Marktrisikoprämie mit alternativer Berechnung für 4,5 % und 5 %,Sonderwerte (namentlich Kunstgegenstände) und die konkrete Bewertung der nicht konsolidierten Beteiligungen.
Das Gericht hat der Antragsgegnerin aufgegeben, einen Auslagenvorschuss in Höhe von EUR 250.000,- einzuzahlen.
Die traditionsreiche IKB Deutsche Industriebank AG war
als Folge der Krise am US-amerikanischen Subprime-Markt in eine
existenzbedrohende Schieflage geraten und wurde 2008 an den
US-amerikanischen Finanzinvestor Lone Star verkauft. Nachdem die
Geschäfte wieder etwas besser liefen, erfolgte ein Delisting und dann
der Squeeze-out.
LG Düsseldorf, Az. 33 O 9/17 (AktE)
AAM-Atlantic Asset Management Inc. u.a. ./. LSF6 Europe Financial Holdings, L.P.
126 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Folker Künzel, 40589 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Meyer Brown LLP, 60327 Frankfurt am Main
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