- Vollzug des Übernahmeangebots nicht später als im zweiten Quartal 2023 erwartet
Würzburg, 10. März 2023 Die va-Q-tec AG („va-Q-tec“), Pionier hocheffizienter Produkte und Lösungen im Bereich der thermischen Isolation (sog. Super-Wärmedämmung) und der temperaturgeführten Lieferketten (sog. TempChain-Logistik), gibt die Annahmequote für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot („Übernahmeangebot“) der Fahrenheit AcquiCo GmbH („Bieterin“), eine von EQT Private Equity kontrollierte Gesellschaft und unterstützt durch die Co-Investoren Mubadala Investment Company PJSC und Sixth Cinven Fonds, bekannt. Nach Ablauf der weiteren Annahmefrist zum 7. März 2023 beträgt die Annahmequote 85,75 % aller derzeit ausgegebenen va-Q-tec-Aktien, einschließlich der von den Gründerfamilien gehaltenen Aktien.
Vorbehaltlich der erforderlichen fusionskontrollrechtlichen Freigaben wird der Vollzug des Übernahmeangebots nicht später als im zweiten Quartal 2023 erwartet.
Wichtiger Hinweis
Diese Pressemitteilung stellt keine Stellungnahme oder Ergänzung der Stellungnahme von Vorstand oder Aufsichtsrat zu dem Übernahmeangebot dar. Alleinverbindlich für das Angebot selbst ist die Angebotsunterlage der Bieterin.
Würzburg, 10. März 2023 Die va-Q-tec AG („va-Q-tec“), Pionier hocheffizienter Produkte und Lösungen im Bereich der thermischen Isolation (sog. Super-Wärmedämmung) und der temperaturgeführten Lieferketten (sog. TempChain-Logistik), gibt die Annahmequote für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot („Übernahmeangebot“) der Fahrenheit AcquiCo GmbH („Bieterin“), eine von EQT Private Equity kontrollierte Gesellschaft und unterstützt durch die Co-Investoren Mubadala Investment Company PJSC und Sixth Cinven Fonds, bekannt. Nach Ablauf der weiteren Annahmefrist zum 7. März 2023 beträgt die Annahmequote 85,75 % aller derzeit ausgegebenen va-Q-tec-Aktien, einschließlich der von den Gründerfamilien gehaltenen Aktien.
Vorbehaltlich der erforderlichen fusionskontrollrechtlichen Freigaben wird der Vollzug des Übernahmeangebots nicht später als im zweiten Quartal 2023 erwartet.
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Diese Pressemitteilung stellt keine Stellungnahme oder Ergänzung der Stellungnahme von Vorstand oder Aufsichtsrat zu dem Übernahmeangebot dar. Alleinverbindlich für das Angebot selbst ist die Angebotsunterlage der Bieterin.
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