von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem seit
2004 (und damit fast 19 Jahre) in I. Instanz anhängigen Spruchverfahren zum
Beherrschungsvertrag mit der GAUSS Interprise AG hat das LG Hamburg
nunmehr mit Beschluss vom 6. März 2023 die Barabfindung um EUR 0,14 auf
EUR 1,20 je Stückaktie angehoben. Die Ausgleichszahlung wurde allerdings bei Null belassen. Insbesondere angesichts des "Null-Ausgleichs" wurde gegen die erstinstanzliche Entscheidung von Antragstellerseite Beschwerde eingelegt. Über diese entscheidet das OLG Hamburg.
XNaSe AG u.a. ./. 2016090 Ontario Inc.
23 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Wilfried Becker, 22307 Hamburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Linklaters LLP, 40212 Düsseldorf (zuvor: Rechtsanwälte Osborne Clarke, 50823 Köln)
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