von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem seit
2004 (und damit fast 19 Jahre) anhängigen Spruchverfahren zum
Beherrschungsvertrag mit der GAUSS Interprise AG hat das LG Hamburg
nunmehr mit Beschluss vom 6. März 2023 die Barabfindung um EUR 0,14 auf EUR 1,20 je Stückaktie angehoben. Der Erhöhungsbetrag ist vom 7. Mai 2004 bis zum 31. August 2009 mit 2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz und ab dem 1. September 2009 mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Gegen die erstinstanzliche Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Beschwerde eingelegt werden.
LG Hamburg, Beschluss vom 6. März 2023, Az. 404a HKO 52/04 (zuvor: 404 O 52/04)
XNaSe AG u.a. ./. 2016090 Ontario Inc.
23 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Wilfried Becker, 22307 Hamburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Linklaters LLP, 40212 Düsseldorf (zuvor: Rechtsanwälte Osborne Clarke, 50823 Köln)
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