Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Delisting, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten
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Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
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Donnerstag, 9. März 2023
Basiszinssatz nach IDW S 1 bleibt zum 01.03.2023 gerundet bei 2,00 %
Der Basiszinssatz nach IDW S 1 bleibt zum 01.03.2023 mit gerundet 2,00 % konstant im Vergleich zum Vormonat. Der ungerundete Basiszinssatz steigt jedoch leicht von 1,9966 % zum 01.02.2023 auf 2,0815 % zum 01.03.2023. Der Anstieg der letzten Monate setzt sich somit nach einer kurzen Unterbrechung fort.
Quelle: Dr. Kleeberg & Partner GmbH
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