Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Nürnberg, 29. März 2023 - Die Leoni AG (ISIN: DE0005408884 / WKN: 540888)
teilt mit, dass sie sich in fortgeschrittenen Verhandlungen mit ihren
Finanzgläubigern und Dipl.-Ing. Stefan Pierer als strategischem Investor
über ein finanzielles Sanierungskonzept befindet und mit einer kurzfristigen
Einigung hierüber rechnet. Das Sanierungskonzept wird das Unternehmen
wesentlich entschulden und mit frischer Liquidität ausstatten. Bei diesem
finanziellen Sanierungskonzept handelt es sich aus Sicht des Vorstandes der
Leoni AG um die einzige verbleibende Sanierungslösung. Die Umsetzung des
Sanierungskonzepts wird die Finanzierung der Leoni AG auf Basis der
derzeitigen Unternehmensplanung bis Ende 2026 sicherstellen und soll unter
Anwendung des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes
erfolgen.
Eine von Dipl.-Ing. Stefan Pierer mittelbar gehaltene Gesellschaft würde
nach einer vereinfachten Herabsetzung des Grundkapitals der Leoni AG auf 0
Euro im Wege einer Barkapitalerhöhung mit nachfolgendem Sachagio einen
Betrag von 150 Mio. Euro gegen Ausgabe neuer Aktien der Leoni AG einbringen.
Zusätzlich soll diese Gesellschaft Finanzforderungen gegen die Leoni AG im
Volumen von 708 Mio. Euro von deren Finanzgläubigern gegen Einräumung eines
Wertaufholungsinstrumentes, das einer wirtschaftlichen Beteiligung von 45 %
entspricht, übernehmen und sie im Zuge der Kapitalerhöhung im Wege eines
Sachagio in die Leoni AG einbringen. Auf diese Weise wird die Leoni AG um
708 Mio. Euro entschuldet und erhält 150 Mio. Euro neue Liquidität.
Im Zuge dieser Kapitalerhöhung, zu der ausschließlich die von Dipl.-Ing.
Stefan Pierer gehaltene Gesellschaft zugelassen wird, soll diese neue
Alleingesellschafterin der Leoni AG werden und die Börsennotierung der
Aktien der Leoni AG enden.
Da nicht überwiegend wahrscheinlich ist, dass die im Sanierungskonzept
vorgesehenen Kapitalmaßnahmen die erforderliche Zustimmung der
Hauptversammlung (mindestens 75% des anwesenden Grundkapitals) erreichen
werden und zudem bislang nicht alle Schuldscheingläubiger dem
Sanierungskonzept zugestimmt haben, soll das Sanierungskonzept unter
Anwendung des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes
umgesetzt werden. Aufgrund des erreichten Verhandlungsstandes mit sämtlichen
Konsortialbanken und einer hinreichenden Zahl an Schuldscheingläubigern
können die hierfür notwendigen Mehrheiten bereits als gesichert gelten.
Ausstehend ist allerdings noch die Zustimmung der Bürgen (Länder NRW,
Niedersachsen, Bayern sowie der Bund), ohne die die gesamte Sanierung nicht
durchführbar ist.
Da ohne Umsetzung des Sanierungskonzepts Verluste entstünden, die das
Grundkapital der Leoni AG aufbrauchen, wird der Vorstand der Leoni AG
kurzfristig eine Hauptversammlung nach § 92 Aktiengesetz einberufen. Er wird
dieser vorsorglich den Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des
Grundkapitals anzeigen.
Da die Aufstellung, Testierung und Veröffentlichung eines Jahres- und Konzernabschlusses erst wieder möglich sein werden, wenn die Umsetzung des Sanierungskonzepts gesichert ist, wird sich die Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses 2022 verzögern und kann erst nach Umsetzung des Sanierungskonzepts erfolgen.
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