von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem
seit 2018 laufenden Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag mit
dem Aluminiumräderhersteller UNIWHEELS AG (inzwischen hinsichtlich der
Firmierung der Firma der Hauptaktionärin angepasst als Superior
Industries Europe AG) hatte das Landgericht
Frankenthal (Pfalz) kürzlich mit Beschluss vom 2. Februar 2023 die Spruchanträge
zurückgewiesen. Mehrere Antragsteller haben angekündigt, gegen diese erstinstanzliche Entscheidung in die Beschwerde gehen zu wollen. Zuständiges Beschwerdegericht ist das OLG Zweibrücken.
76 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Adolf C. Erhart, 67061 Ludwigshafen/Rhein
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Allen & Overy LLP, 80539 München
(RA Dr. Jens Wagner)
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