von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In
dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der ERLUS
Aktiengesellschaft, Neufahrn/Ndb., hat das LG München I den Termin zu
mündlichen Verhandlung erneut verschoben, diesmal wegen Verhinderung der Abfindungsprüfer auf den 7. Dezember 2023, 10:30 Uhr. Bei dem Termin sollen die gerichtlich bestellte Abfindungsprüfer,
Frau
Wirtschaftsprüferin Susann Ihlau und Herr Wirtschaftsprüfer Hendrik
Duscha von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mazars GmbH & Co. KG,
Düsseldorf, angehört werden.
Die Hauptaktionärin Girnghuber GmbH hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 96,99 je Stückaktie der ERLUS AG angeboten: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/08/bekanntmachung-des-squeeze-outs-bei-der.html Dies war von den Antragstellern als deutlich zu niedrig kritisiert worden.
Die Hauptaktionärin Girnghuber GmbH hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 96,99 je Stückaktie der ERLUS AG angeboten: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/08/bekanntmachung-des-squeeze-outs-bei-der.html Dies war von den Antragstellern als deutlich zu niedrig kritisiert worden.
LG München I, Az. 5 HK O 11456/21
74 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RAin Daniela Bergdolt, 80639 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB, 80333 München
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