Amtliche Leitsätze:
1. § 15 SpruchG ist als abschließende Kostenregelung anzusehen, so dass der Anwendungsbereich der weiteren Kostenregelungen des FamFG über § 17 Abs. 1 SpruchG nicht in Betracht kommt.
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
Nach der heutigen Stimmrechtsmitteilung überschreitet die Banasino Investments S.à r.l. (Meldepflichtiger: Matthias Kaindl) mit 30,0032162 % die maßgebliche Schwelle von 30 %.
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Pferd Rüggeberg GmbHz. Hd. Herr Jörn BielenbergHauptstraße 1351709 Marienheide+49 (2264) 9 - 216
Rud. Starcke GmbH & Co. KGz. Hd. Herr Peter AlferMarkt 1049324 Melle+49 (5422) 966 - 327
IVA-News 10/2024
Am 14. Oktober 2024 soll im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschafterausschluss der verbliebenen S IMMO-Aktionäre beschlossen werden. In den vergangenen zwei Jahren haben CPI Property Group SA und Immofinanz AG (kontrolliert durch die CPI) ca. 93 % der Aktien erworben.
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out der Minderheitsaktionäre bei der Badischen Gas- und Elektrizitätsversorgung AG hatte das Landgericht Mannheim mit Beschluss vom 21. Juli 2022 den Barabfindungsbetrag deutlich auf EUR 506,04 angehoben. Im Verhältnis zu der von der Hauptaktionärin angebotenen Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 315,47 je Stammaktie (WKN 515 450) im Nennbetrag von DM 100,00 entspricht dies einer Erhöhung um 60 %. Die von der Antragsgegnerin und einer Antragstellergruppe gegen diese erstinstanzliche Entscheidung eingelegte Beschwerden hatte das OLG Karlsruhe mit Beschluss vom 21. Juni 2024 zurückgewiesen. Das Spruchverfahren ist damit abgeschlossen.
Die Antragsgegnerin badenova hat auf Nachfrage über ihre Verfahrensbevollmächtigten mitgeteilt, dass "im Laufe des Oktobers" ein Abwicklungshinweis zu Zahlung der ausgeurteilten Nachbesserung veröffentlicht werde. Danach werde mit der "Umsetzung über das Depotbankensystem" begonnen. Bis zu einer Gutschrift ist der Nachbesserungsbetrag gesetzlich mit 5 Prozentpunkten über den jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Juni 2024, Az. 12 W 14/23von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Actris AG (Umfirmierung der ehemaligen Henninger Bräu AG und Konzentration auf das Immobiliengeschäft) hat das LG Mannheim im vorletzten Jahr die angemessene Abfindung auf EUR 5,08 festgesetzt (+ 22,7 % im Vergleich zur angebotenen Barabfindung in Höhe von von lediglich EUR 4,14): https://spruchverfahren.blogspot.com/2022/11/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_56.html8. Oktober 2024, 15:30 bis 19:00 Uhr
Frankfurt School of Finance & Management, Raum S0.01
Adickesallee 32-34, 60322 Frankfurt am Main
PROGRAMM
15:30 Begrüssung
Prof. Christian Strenger und Prof. Dr. Patrick Krauskopf
15:40 Vortrag 1
Integrität zahlt sich aus: Wie Compliance Programme im Unternehmen schwarze Zahlen schreiben
Karin Holloch
16:00 Vortrag 2
Whistleblowing – Folgen fehlender Meldungen oder unterbliebener Aufklärungen
Dr. Thomas Altenbach
16:20 Paneldiskussion 1
Interne Untersuchungen und Hinweisgeberschutzgesetz – Chancen und Herausforderungen aus Sicht der Praxis
Dr. Anna-Maija Mertens, Christina Sontheim-Leven, Dr. Rolf Raum
17:10 Vortrag 3
Beschlussmängelrecht im System der Corporate Governance
Prof. Dr. Heribert Hirte
17:30 Vortrag 4
Die absurde Rechtslage zum Hinweisgeberschutz in Deutschland
Louisa Schloussen
17:50 Paneldiskussion 2
Essenzielle Governance-Fragen für gute Compliance
Prof. Dr. Julia Redenius-Hövermann, Prof. Christian Strenger,
Dr. Martin Weimann
18:30 Ausklang zum Austausch der Teilnehmenden mit den Referierenden
KONTAKT
Institut für Compliance und Whistleblowing
c/o AGON PARTNERS COMPLIANCE AG
+41 43 344 95 82
info@icw-dach.com