von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Actris AG (Umfirmierung der ehemaligen Henninger Bräu AG und Konzentration auf das Immobiliengeschäft) hat das LG Mannheim im vorletzten Jahr die angemessene Abfindung auf EUR 5,08 festgesetzt (+ 22,7 % im Vergleich zur angebotenen Barabfindung in Höhe von von lediglich EUR 4,14): https://spruchverfahren.blogspot.com/2022/11/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_56.htmlMehrere Antragsteller haben gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. Sie argumentieren u.a. mit den höheren Börsenkursen.
Das OLG Karlsruhe hat nunmehr Termin zur mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme auf den 20. März 2025, 10:00 Uhr, anberaumt. Das OLG hat beschlossen, Beweis zu erheben über die Behauptungen der Antragsgegnerin, zum Bewertungsstichtag 30. August 2010 sei es gemäß Vorstandsprotokoll vom 2. Juli 2010 nebst „Bewertungsmodell“ (Anlage AG 1) das Ziel der Actris AG gewesen, in den Jahren 2010 bis 2017 die noch im Konzern gehaltenen Vermögensgegenstände bestmöglich zu verwerten, was bei einem Teil der Immobilien noch Aktivitäten zur Wertsteigerung erforderte, und nach Abschluss der Verwertung sämtliche Konzerngesellschaften abzuwickeln und das Vermögen an die Aktionäre der Actris AG - unter der Prämisse, dass diese weiterhin börsennotiert bleibt - auszukehren. Hierzu sollen die damaligen Vorstände der Gesellschaft als Zeugen vernommen werden. Im Übrigen soll der Geschäftsführer der gesetzlichen Vertreterin der Antragsgegnerin und der Actris GmbH, Herr Daniel Hopp, zu den Gründen für die Abweichung von der im Vorstandsbeschluss vom 2. Juli 2010 nebst „Bewertungsmodell“ dokumentierten Planung informatorisch angehört werden.
OLG Karlsruhe, Az. 12 W 21/23
LG Mannheim, Beschluss vom 13. Oktober 2022, Az. 23 AktE 25/10
Vogel u.a. ./. ACTRIS Beteiligungs GmbH & Co. KG
82 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Wolfgang Fleck, 68165 Mannheim
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, ACTRIS Beteiligungs GmbH & Co. KG: Rechtsanwälte Prof. Dr. Rittershaus & Koll., Mannheim
LG Mannheim, Beschluss vom 13. Oktober 2022, Az. 23 AktE 25/10
Vogel u.a. ./. ACTRIS Beteiligungs GmbH & Co. KG
82 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Wolfgang Fleck, 68165 Mannheim
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, ACTRIS Beteiligungs GmbH & Co. KG: Rechtsanwälte Prof. Dr. Rittershaus & Koll., Mannheim
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