Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Der Vorstand der BayWa AG geht davon aus, dass in den nächsten Tagen die erforderlichen Unterschriften der wesentlichen kreditgebenden Banken für die Verlängerung der bestehenden Standstill-Vereinbarungen bis zum 31. Dezember 2024 vorliegen. Gleichzeitig soll der bereits bestehende Überbrückungskreditvertrag um ca. weitere 500 Mio. Euro erhöht und ebenfalls bis zum 31. Dezember 2024 verlängert werden.
Damit würde es gelingen, die Finanzierung der BayWa AG bis Ende des Jahres 2024 zu sichern und die Grundlage für eine daran anschließende langfristige Finanzierunglösung bis Ende 2027 zu schaffen. Die Eckpunkte der langfristigen Sanierungslösung werden noch zwischen der BayWa AG, den kreditgebenden Banken und weiteren wesentlichen Stakeholdern verhandelt.
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