Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots
gemäß § 10 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit §§ 29 Abs. 1 und 34 WpÜG
Bieterin:
Alexandrite Lake Lux Holdings S.à r.l.
26A, Boulevard Royal
2449 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg
eingetragen im Handels- und Unternehmensregister des Großherzogtums
Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés) unter Registernummer
B258124
Zielgesellschaft:
alstria office REIT-AG
Steinstraße 7
20095 Hamburg
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 99204
WKN A0LD2U / ISIN DE000A0LD2U1
Am 4. November 2021 hat Alexandrite Lake Lux Holdings S.à r.l. (die
"Bieterin"),
eine Holdinggesellschaft, die von privaten Immobilienfonds von Brookfield
Asset Management kontrolliert wird, entschieden, den Aktionären der alstria
office REIT-AG (die "Gesellschaft") anzubieten, im Wege eines freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebots sämtliche nennwertlosen Inhaberaktien der
Gesellschaft (ISIN DE000A0LD2U1) mit einem rechnerisch anteiligen Betrag am
Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie (die "alstria-Aktien")
gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 19,50 je alstria-Aktie zu
erwerben (das "Angebot"). Das Angebot wird unter der Bedingung der
fusionskontrollrechtlichen Freigabe sowie anderen marktüblichen Bedingungen
stehen.
Die Bieterin hat mit der Gesellschaft am heutigen Tag eine
Investorenvereinbarung abgeschlossen, die die grundlegenden Bestimmungen und
Bedingungen des Angebots sowie die gemeinsamen Absichten und Auffassungen im
Hinblick auf eine künftige Zusammenarbeit enthält.
Die Angebotsunterlage für das Angebot (in deutscher Sprache und einer
unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere im Zusammenhang mit dem
Angebot stehende Informationen werden im Internet unter
www.lake-offer.com
veröffentlicht.
Wichtiger Hinweis
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von alstria-Aktien dar.
Das Angebot selbst sowie dessen Bestimmungen und Bedingungen und weitere das
Angebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der
Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt.
Investoren und Inhabern von alstria-Aktien wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot
stehenden Unterlagen sorgfältig zu lesen, sobald diese bekannt gemacht
worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Das Angebot wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und
bestimmter anwendbarer Bestimmungen der Wertpapiergesetze der Vereinigten
Staaten von Amerika unterliegen. Jeder Vertrag, der durch Annahme des
Angebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
Luxemburg, 4. November 2021
Alexandrite Lake Lux Holdings S.à r.l.