Ebenfalls wie in Deutschland kann die Abfindungshöhe gerichtlich überprüft werden. Und das Handelsgericht Wien entschied nun, dass die Abfindung auf insgesamt 34,60 Euro anzuheben ist, zzgl. Zinsen von 2 % jährlich über Basiszins ab dem 5.12.2017.
Anspruchsberechtigt auf die Nachzahlung von 14,17 Euro zzgl. Zinsen sind alle ehemaligen Aktionäre der biolitec AG, die bis zum 4.12.2017 Anteile an der biolitec AG gehalten haben. Die betroffenen Aktionäre müssen sich zum Erhalt der Zuzahlung unter Vorlage eines geeigneten Legitimationsnachweises und Mitteilung ihrer Kontodaten bei Dr. Wolfgang Neuberger, c/o WNB Beteiligungsholding GmbH, FN 420026k, Untere Viaduktgasse 6/9, 1030 Wien, zwecks Erfassung ihrer Daten und Anmeldung ihrer Ansprüche selbst melden. Alle Angaben ohne Gewähr.
Quelle: SdK, AnlegerPlus News Nr. 8/2021
Anmerkung der Redaktion:
Der Squeeze-out mit der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der biolitec AG auf den Hauptaktionär wurde auf der außerordentlichen Hauptversammlung der biolitec AG am 4. Dezember 2017 beschlossen.
Mit der Eintragung des Beschlusses über den Gesellschafterauschluss in das Firmenbuch des Handelsgericht Wien verloren alle Aktionäre (mit Ausnahme des Hauptaktionärs) ihre Mitgliedschaft in der biolitec AG. Die Eintragung in das Firmenbuch erfolgte am 7. Februar 2018. Die Bekanntmachung erfolgte am 13. Februar 2018.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen