Der auf der Hauptversammlung am 9. Juni 2021 gefaßte Übertragungsbeschluss, dessen Eintragung durch eine Anfechtungsklage verzögert worden war, ist nunmehr am 3. November 2021 im Handelsregister eingetragen und am 4. November 2021 bekannt gemacht worden. Spruchanträge zur Überprüfung der angebotenen Barabfindung können bis zum 4. Februar 2022 gestellt werden.
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