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Dienstag, 2. November 2021

Anfechtungsklage gegen Squeeze-out-Beschluss bei der WESTGRUND Aktiengesellschaft

WESTGRUND Aktiengesellschaft
Berlin

Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungsklage nach § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG

Gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt:

Ein Aktionär hat gegen den auf der außerordentlichen Hauptversammlung der WESTGRUND Aktiengesellschaft vom 09. Juni 2021 gefassten Beschluss zu Tagesordnungspunkt 1 „Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der WESTGRUND Aktiengesellschaft auf die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz („AktG“)“ Anfechtungsklage vor dem Landgericht Berlin erhoben.

Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Die Klage ist unter dem Aktenzeichen 90 O 54/21 rechtshängig. 

Berlin, den 25. Oktober 2021

WESTGRUND Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 27. Oktober 2021

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