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Samstag, 6. November 2021

Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses bei der HumanOptics AG durch Anfechtungsklage verzögert

Bekanntmachung der Erhebung von Nichtigkeits- und Anfechtungsklage
gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass Aktionäre gegen den auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 6. Juli 2021 gefassten Beschluss zu dem Tagesordnungspunkt 1 (Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der HumanOptics AG mit Sitz in Erlangen auf die HumanOptics Holding AG mit Sitz in Frankfurt am Main bzw. – nach Wirksamwerden einer bereits beschlossenen Sitzverlegung – mit Sitz in Erlangen (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) Nichtigkeits- und Anfechtungsklage erhoben haben. Die Klage ist bei der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Nürnberg-Fürth unter dem Aktenzeichen 1 HK O 4924/21 anhängig. Es wird ein schriftliches Vorverfahren durchgeführt. 

Erlangen, den 10. September 2021

HumanOptics AG
Der Vorstand

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