Corporate News
Berlin, 4. November 2021:
Der Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der WESTGRUND Aktiengesellschaft ("WESTGRUND") vom 09. Juni 2021 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der WESTGRUND auf die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft ("ADLER") als Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der ADLER zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 13,24 je auf den Inhaber lautende WESTGRUND-Stückaktie wurde am 3. November 2021 in das Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen und heute bekanntgegeben.
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der WESTGRUND auf die ADLER übergegangen.
Die Börsennotierung der Aktien der WESTGRUND wird in Kürze eingestellt.
Die Modalitäten der Auszahlung der Barabfindung werden zeitnah gesondert im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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