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Mittwoch, 21. Dezember 2016

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der DAB Bank AG: Entscheidungsverkündung am 30. Juni 2017

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

Das Landgericht München I hat am 9. Dezember 2016 die Verhandlung zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der früheren DAB Bank AG fortgeführt und die gerichtlich bestellten Abfindungsprüfer, Herrn Wirtschaftsprüfer Johannes Wedding und Frau Wirtschaftsprüferin Catherine Dentler, c/o Wedding & Cie. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, sowie Frau Dr. Anke Nestler, c/o VALNES Corporate Finance GmbH, weiter angehört. Themen waren u.a. die Ermittlung des Zinsüberschusses, Marketingaufwendungen für Neukundengewinnungen, der Eigenhandel der DAB Bank AG bei "günstigen Marktgegebenheiten", die Entwicklung der Personalaufwendungen, Abschreibungen, der Wachstumsabschlag, der angesetzte Beta-Faktor, die Marktrisikoprämie und die Zusammenarbeit zwischen Consorsbank und DAB Bank.

Eine Entscheidung in dieser Sache soll am Freitag, den 30. Juni 2017, 9:00 Uhr, verkündet werden.

LG München I, Az. 5 HK O 13182/15
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. DAB Bank AG (nunmehr: BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland)
94 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Ernst Graßinger, München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Clifford Chance, 40215 Düsseldorf 

Delisting der BDI - BioEnergy International AG mit Ablauf des 22.12.2016

Pressemitteilung

(Grambach, 20.12.2016) Die BDI - BioEnergy International AG (die "Gesellschaft") gibt bekannt, dass ihr die Frankfurter Wertpapierbörse ("FWB") heute mitgeteilt hat, dass die Zulassung ihrer Aktien ( ISIN: AT0000A02177 ) zum Handel im regulierten Markt der FWB aufgrund des Antrags der Gesellschaft vom 07.12.2016 widerrufen wird ("Delisting"). Das Delisting wird mit Ablauf des 22.12.2016 wirksam werden. Die Gesellschaft geht davon aus, dass es danach nicht mehr möglich sein wird, ihre Aktien börslich zu handeln.

Über BDI - BioEnergy International AG

BDI - BioEnergy International AG ist Markt- und Technologieführer für den Bau von maßgeschneiderten BioDiesel-Anlagen nach dem selbst entwickelten und patentierten Multi-Feedstock-Verfahren, das BioDiesel aus verschiedenen Rohstoffen - wie pflanzlichen Ölen, Altspeiseölen und tierischen Fetten - mit sehr hoher Effizienz produzieren kann. Als führender Spezialanlagenbauer bietet BDI auch effiziente Anlagenkonzepte im Bereich "From Waste to Value" zur Gewinnung von hochwertigem BioGas aus industriellem und kommunalem Abfall an. Gemeinsam mit ihrem Tochterunternehmen UIC GmbH ist BDI auch im Bereich Anlagen und Komponenten zur schonenden Destillation von Flüssigkeitsgemischen im Grob- und Feinvakuum tätig. Im Segment BioLife Science setzt BDI mit der Tochter BDI - BioLife Science GmbH neue Maßstäbe in der Produktion von Algenwertstoffen. Die aus eigener Forschung entstandene Innovation ermöglicht die Entwicklung von Prozessen und Anlagen zur Herstellung und Nutzung von Algenbiomasse.

BDI ist seit seiner Gründung im Jahr 1996 spezialisiert auf die Entwicklung von Technologien zur industriellen Aufwertung von Neben- und Abfallprodukten bei gleichzeitig optimaler Ressourcenschonung und verfügt über ein aus der eigenen Forschung und Entwicklung resultierendes umfangreiches Patentportfolio. Das Leistungsspektrum umfasst Behörden-, Basic- und Detail-Engineering, die Errichtung sowie Inbetriebnahme und den anschließenden After-Sales Service.

Rückfragenachweis:
Mag. Andreas Ehart, Mitglied des Vorstands, CFO
BDI - BioEnergy International AG, Parkring 18, A-8074 Raaba-Grambach, Austria
Tel: +43 / 316 / 4009 - 100 Fax: +43 / 316 / 4009 - 110 

AIXTRON SE beabsichtigt freiwilliges Delisting ihrer American Depositary Shares (ADS) von der NASDAQ sowie Deregistrierung bei der Securities and Exchange Commission (SEC)

AIXTRON beabsichtigt Einstellung seines ADS-Programms

Ziel ist Reduzierung von Komplexität und Kosten

Herzogenrath, 20. Dezember 2016 - AIXTRON SE ("Unternehmen") (FSE: AIXA; NASDAQ: AIXG) gab heute bekannt, dass sie ein freiwilliges Delisting ihrer American Depositary Shares (ADS) aus dem NASDAQ Global Select Market ("NASDAQ") sowie eine Deregistrierung und Entbindung von ihren Berichtspflichten gemäß dem Securities Exchange Act von 1934 ("Exchange Act") beabsichtigt.

Der Handel an der NASDAQ belief sich in den vergangenen zwölf Monaten auf weniger als 5% des weltweiten Handelsvolumens der Stammaktien des Unternehmens, während fast der gesamte Rest des Handels über die Notierung des Unternehmens an der Frankfurter Wertpapierbörse abgewickelt wurde. Aufgrund des relativ geringen Handelsvolumens an der NASDAQ kommt die Gesellschaft zu dem Schluss, dass die Komplexität sowie Kosten und Aufwand für die Beibehaltung der doppelten Notierung, inklusive der Berichtspflichten für die SEC, die Vorteile der Weiterführung einer Notierung und Registrierung in den Vereinigten Staaten überwiegen.

Das Unternehmen entspricht sämtlichen Anforderungen für seine Börsennotierung. AIXTRON hat den NASDAQ Stock Market schriftlich von ihrer Absicht zum Delisting unterrichtet und geht davon aus, dass sie am oder noch vor dem 30. Dezember 2016 einen Antrag zur Beendigung der Notierung und/oder Registrierung (Form 25) gemäß Section 12(b) des Exchange Act zur Erwirkung des Delistings bei der SEC einreichen wird. Das Unternehmen geht davon aus, dass der letzte Handelstag der ADS an der NASDAQ am oder um den 30. Dezember 2016 herum liegen wird. Das Unternehmen geht davon aus, dass seine ADS danach im U.S.-amerikanischen Freiverkehr gehandelt werden. Das Unternehmen wird die Verwahrstelle Bank of New York Mellon ("Verwahrstelle") darüber informieren, dass es eine Beendigung des ADS-Programms wünscht. Die Verwahrstelle wird alle Besitzer von ADS zu gegebener Zeit über das Vorgehen informieren, wie sie ihre ADS in AIXTRON-Stammaktien tauschen können.

Die Stammaktien des Unternehmens werden weiterhin an den deutschen Börsen, inklusive der Frankfurter Wertpapierbörse, unter dem Tickersymbol "AIXA" gehandelt. Es wird erwartet, dass das Delisting der ADS des Unternehmens keine Auswirkungen auf die Notierung der Stammaktien des Unternehmens an der Frankfurter Wertpapierbörse haben werden.

Des Weiteren beabsichtigt das Unternehmen seine Deregistrierung und Entbindung von Berichtspflichten gemäß dem Exchange Act. AIXTRON beabsichtigt dazu am oder um den 9. Januar 2017 den entsprechenden Antrag (Form 15F) bei der SEC einzureichen. Die Berichtspflicht des Unternehmens gemäß dem Exchange Act entfällt ab dem Einreichungsdatum. Andere Berichterstattungspflichten enden mit Inkrafttreten der Deregistrierung gemäß Section 12(g) des Exchange Act, mit dem 90 Tage nach dem Einreichen des Antrags (Form 15F) zu rechnen ist.

Das Unternehmen wird seinen Aktionären weiterhin geprüfte Jahresabschlüsse in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den vom International Accounting Standards Board verabschiedeten Interpretationen, sowie Zwischenberichte, Unternehmensnachrichten und weitere Veröffentlichungen in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung zu stellen und die Informationen der Öffentlichkeit auch über seine Website unter www.aixtron.com zugänglich zu machen.

Darüber hinaus wird das Unternehmen auch weitere wichtige Informationen über seine Geschäftsaktivitäten in Form von öffentlichen Bekanntmachungen inklusive Pressemitteilungen und Präsentationen auf seiner Website veröffentlichen. Des Weiteren wird das Unternehmen gesetzlich vorgeschriebene Hauptversammlungen abhalten und den Grundsätzen einer guten Corporate Governance weiter folgen.

Kontakt:
Guido Pickert, Investor Relations & Corporate Communications
Tel.: +49 (2407) 9030-444, Fax: +49 (2407) 9030-445 

Dienstag, 20. Dezember 2016

DAUN & CIE. AG UND SvR CAPITAL GMBH WERDEN ZUM JAHRESENDE IHRE BETEILIGUNGEN AN KAP NAHEZU VOLLSTÄNDIG VERÄUßERN

AD-HOC-MITTEILUNG NACH ARTIKEL 17 DER MARKTMISSBRAUCHSVERORDNUNG (MAR)

Die Daun & Cie. AG mit einem Stimmrechtsanteil von 38,9% und SvR Capital GmbH mit einem Stimmrechtsanteil von 15,4% an unserer Gesellschaft haben uns mit Schreiben vom heutigen Tage darüber informiert, dass sie heute einen Vertrag mit dem Akquisitionsvehikel Project Diamant Bidco AG (derzeit noch firmierend unter Blitz F16-592 AG) des Investors The Carlyle Group (Carlyle) über die Veräußerung von 2.491.000 Aktien, dies entspricht einem Stimmrechtsanteil von 37,6%, (Daun & Cie. AG), bzw. 1.020.000 Aktien, dies entspricht einem Stimmrechtsanteil von 15,4%, (SvR Capital GmbH) an der KAP-Beteiligungs-AG unterzeichnet haben. Carlyle beabsichtigt, die KAP als Plattform für Unternehmensbeteiligungen im Mittelstandssegment in Zukunft weiter auszubauen. Der Vollzug steht insbesondere noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Kartellbehörden. Die Parteien sind zuversichtlich, dass die Transaktion bis zum Jahresende vollzogen werden kann. Mit Vollzug wird Herr Daun aus dem Aufsichtsrat ausscheiden.

Fulda, 17. November 2016

KAP Beteiligungs-AG

Dr. Stefan Geyler 
Vorstand

Vonovia SE überschreitet Annahmeschwelle von 50% bei conwert Übernahmeangebot

Ad-hoc Mitteilung gemäß Artikel 17 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch

Bochum, 19. Dezember 2016 - Die Vonovia SE ('Vonovia') hat die für den Vollzug des Übernahmeangebots für die conwert Immobilien Invest SE ('conwert') notwendige Mindestannahmeschwelle von 50% plus 1 Aktie mit Ablauf der Annahmefrist heute um 17:00 Uhr MEZ überschritten. Damit steht fest, dass das Übernahmeangebot der Vonovia erfolgreich gewesen ist.

Das endgültige Ergebnis wird mit Ablauf der Nachbuchungsfrist am 21. Dezember 2016, 17:00 Uhr MEZ, feststehen und wird am 22. Dezember 2016 auf der Website der Vonovia (de.vonovia-offer.de) und am 23. Dezember 2016 in der Wiener Zeitung bekanntgegeben.

conwert-Aktionäre, die das Angebot bisher noch nicht angenommen haben, können ihre Aktien zu gleichbleibenden Angebotskonditionen während der weiteren Annahmefrist (Nachfrist) andienen. Die Nachfrist wird am 23. Dezember 2016 beginnen und bis zum 23. März 2017 um 17:00 MEZ andauern.

Sowohl die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde als auch das Bundeskartellamt haben bereits ihre Freigabe für die Transaktion erteilt. Die Abwicklung des Angebots für die während der ursprünglichen Annahmefrist angedienten Aktien wird voraussichtlich Mitte Januar 2017 stattfinden. Aktionäre, die ihre Aktien in der Nachfrist andienen, erhalten die Gegenleistung voraussichtlich Anfang April 2017.

Über Vonovia
Die Vonovia SE ist Deutschlands führendes bundesweit aufgestelltes Wohnungsunternehmen. Heute besitzt und verwaltet Vonovia rund 338.000 Wohnungen in allen attraktiven Städten und Regionen in Deutschland. Der Portfoliowert liegt bei zirka 24 Mrd. EUR. Hinzu kommen zirka 60.000 Wohnungen Dritter, die von Vonovia verwaltet werden. Vonovia stellt dabei als modernes Dienstleistungsunternehmen die Kundenorientierung und Zufriedenheit seiner Mieter in den Mittelpunkt. Ihnen ein bezahlbares, attraktives und lebenswertes Zuhause zu bieten, bildet die Voraussetzung für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung. Daher investiert Vonovia nachhaltig in Instandhaltung, Modernisierung und den seniorenfreundlichen Umbau der Gebäude. Zudem wird das Unternehmen zunehmend neue Wohnungen durch Nachverdichtung und Aufstockung bauen.

Seit 2013 ist das in Bochum ansässige Unternehmen börsennotiert, seit September 2015 im DAX 30 gelistet. Zudem wird die Vonovia SE in den internationalen Indizes STOXX Europe 600, MSCI Germany, GPR 250 sowie EPRA/NAREIT Europe geführt. Vonovia beschäftigt rund 7.100 Mitarbeiter.

MyHammer Holding AG: Geändertes Übernahmeangebot der HomeAdvisor GmbH (IAC)

Die HomeAdvisor GmbH (IAC) hat heute eine Änderung ihres freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots unter der Internetseite

http://ir.iac.com/MyHammer.cfm

veröffentlicht. Sie bietet nunmehr eine Gegenleistung von EUR 6,50 je Aktie der MyHammer Holding AG.

Kontakt: MyHammer Holding AG
Mauerstr. 79, 10117 Berlin, Deutschland

MyHammer Holding AG: MyHammer Holding AG beschließt Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen / Einbringung aller Anteile der MyHammer AG in die MyHammer Holding AG geplant.

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Die MyHammer Holding AG ("Gesellschaft") hält derzeit 69,32 % der Anteile an der MyHammer AG, Berlin. Die MyHammer AG stellt als operative Gesellschaft die einzige wesentliche Beteiligung der Gesellschaft dar. Die übrigen Anteile an der MyHammer AG, insgesamt 29.145 von 95.000 Aktien, hält die HomeAdvisor GmbH ("HomeAdvisor"), Ismaning, die zugleich auch mit einem Anteil von rund 70,08 % Hauptaktionärin der Gesellschaft ist. HomeAdvisor hat die Beteiligung an der MyHammer AG kürzlich von zwei ausgeschiedenen Aktionären erworben. In der Folge wollen die Gesellschaft und HomeAdvisor die Beteiligungsstruktur weiter verschlanken, was bereits in der Vergangenheit von der Gesellschaft angestellten Überlegungen Rechnung trägt.

Hierzu hat der Vorstand heute beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft, das derzeit EUR 5.012.500 beträgt und in 5.012.500 Aktien eingeteilt ist, aus genehmigtem Kapital gegen Sacheinlagen um bis zu EUR 2.218.348 bzw. 2.218.348 Aktien ("Neue Aktien") zu erhöhen. Das Bezugsrecht wurde ausgeschlossen.

Die Neuen Aktien sollen an HomeAdvisor gegen Übertragung der 29.145 Aktien an der MyHammer AG ausgegeben werden. Die Gesellschaft wird nach Durchführung der Kapitalerhöhung 100 % der Anteile an der MyHammer AG halten. Der Vorstand wird die weiteren für die Durchführung der Kapitalerhöhung erforderlichen Schritte zeitnah einleiten.

Raiffeisen Bank International AG: RZB und RBI haben Umtauschverhältnis zur Verschmelzung beschlossen

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Wien, 16. Dezember 2016. Die Vorstände von Raiffeisen Zentralbank Österreich AG (RZB) und Raiffeisen Bank International AG (RBI) haben das Umtauschverhältnis zur Verschmelzung der RZB mit der RBI beschlossen. Demnach wird der Anteil des derzeitigen RBI-Streubesitzes nach Durchführung der Transaktion 34,9 Prozent (bisher 39,2 Prozent, jeweils bezogen auf die im Umlauf befindlichen Aktien, d.h. ohne eigene Aktien) betragen. Die Anzahl der begebenen Aktien wird sich um 35.960.583 auf 328.939.621 erhöhen.

Zwei renommierte internationale Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wurden von den Vorständen der RZB und der RBI jeweils unabhängig voneinander beauftragt, nach der sogenannten Dividend Discount Methode ermittelte vergleichende Unternehmensbewertungen gemäß internationalen Bewertungsstandards durchzuführen. Die Angemessenheit des Umtauschverhältnisses wurde aufgrund des österreichischen Verschmelzungsrechts zudem von einem gerichtlich bestellten unabhängigen Verschmelzungsprüfer - gleichfalls eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - und durch die Aufsichtsräte von RZB und RBI geprüft.

Die außerordentliche Hauptversammlung der RBI, in der mit einer Dreiviertelmehrheit des anwesenden Kapitals über die Verschmelzung abgestimmt werden soll, ist für den 24. Jänner 2017 geplant. Die zur Beschlussfassung über die Verschmelzung erforderlichen Unterlagen werden spätestens am 23. Dezember 2016 öffentlich zur Verfügung stehen.

Sonntag, 18. Dezember 2016

AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG: Die Hauptversammlung am 15.12.2016 beschließt Squeeze-Out

Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 MAR

Die ordentliche Hauptversammlung der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG hat am 15.12.2016 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG auf die Thelen Holding GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschlossen (Squeeze Out gemäß (§§ 327 a) ff. AktG).

Samstag, 17. Dezember 2016

Austria Email AG: freiwillige Erwerbsangebot

Corporate News vom 16. Dezember 2016

ATLANTIC Société Francaise de Developpement Thermique SA hat heute das
bereits angekündigte freiwillige Erwerbsangebot veröffentlicht. 

Die ATLANTIC Société Francaise de Developpement Thermique SA ("Bieterin") hat am 23. November 2016 bekannt gegeben ein öffentliches Erwerbsangebot an sämtliche Streubesitzaktionäre der Austria Email Aktiengesellschaft ("Zielgesellschaft") als flankierende Maßnahme zur Zurückziehung der Aktien der Austria Email Aktiengesellschaft vom Dritten Markt (MTF) der Wiener Börse zu stellen. Der Streubesitz der Austria Email Aktiengesellschaft beläuft sich auf rund 9,65 Prozent des Grundkapitals. Das öffentliche Erwerbsangebot richtet sich sohin effektiv auf den Erwerb von insgesamt 405.004 Aktien der Zielgesellschaft.

Der Angebotspreis beträgt EUR 10 je Aktie der Zielgesellschaft. Die Annahmefrist läuft vom 23. Dezember 2016 bis einschließlich 3. Februar 2017 (17:00 Uhr - Ortszeit Wien).

Die Angebotsunterlage ist ab dem 16. Dezember 2016 am Sitz der Zielgesellschaft, Austriastraße 6, 8720 Knittelfeld, sowie bei der Annahme- und Zahlstelle UniCredit Bank Austria AG, Schottengasse 6-8, 1010 Wien, jeweils während der üblichen Geschäftszeiten kostenlos erhältlich. Die Angebotsunterlage ist ab dem 16. Dezember 2016 ferner auf der Website der Zielgesellschaft (www.austria-email.at) abrufbar. Weitere Bekanntmachungen im Zusammenhang mit dem Erwerbsangebot sowie allfällige Änderungen des Erwerbsangebots werden unverzüglich im Amtsblatt zur Wiener Zeitung sowie auf der Website der Zielgesellschaft (www.austria-email.at) veröffentlicht. 

 Für Rückfragen steht Ihnen Frau Mag. Kerstin Ehgartner unter office@austria-email.at oder +43 3512 700 224 zur Verfügung.

Freitag, 16. Dezember 2016

SdK zum Delisting-Fall KWG Kommunale Wohnen

In ihrer Pressemitteilung zum "Schwarzbuch Börse 2016" hebt die Aktionärsvereinigung SdK den Delisting-Fall KWG als besonders negativ hervor:

"Mit der KWG Kommunale Wohnen enthält das diesjährige Schwarzbuch einen besonders erwähnenswerten Delisting-Fall aus dem Entry Standard. Auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 7. Oktober wurde mit den Stimmen des Großaktionärs die Umwandlung in eine GmbH beschlossen. Die Höhe der Barabfindung war von der Gesellschaft selbst ermittelt worden, da kein geprüfter Halbjahresabschluss vorlag. Die KWG weigerte sich zudem, den Prüfbericht vor der Hauptversammlung zu veröffentlichen, und war auf dem Aktionärstreffen trotz zahlreicher Anträge der Anleger nicht bereit, die Unterlagen an die Eigentümer zur Mitnahme auszuhändigen."

Bremer Straßenbahn AG: Squeeze-Out Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Bremer Straßenbahn AG gemäß §§ 327 a ff. AktG

Ad hoc-Mitteilung der Bremer Straßenbahn AG nach § 15 WpHG

Bremen, 15.12.2016. Die Bremer Verkehrsgesellschaft mbH ("BVG") hat der Bremer Straßenbahn Aktiengesellschaft ("BSAG") heute mitgeteilt, dass sie verlangt, dass im Wege des Ausschlussverfahrens nach §§ 327 a ff. AktG die Stückaktien sämtlicher Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung per Beschluss auf sie als Hauptaktionärin übertragen werden. Die BVG hält Aktien an der BSAG in Höhe von etwa 99,11 % des Grundkapitals.

Der Termin der außerordentlichen Hauptversammlung, in der über diesen Ausschluss der Minderheitsaktionäre im Verfahren nach §§ 327 a ff. AktG Beschluss gefasst werden soll, wird von der Gesellschaft rechtzeitig bekannt gegeben.

Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bei der Curanum AG: LG München I hebt Barabfindung auf EUR 3,13 an (+ 3,3%)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Curanum AG am 19. Dezember 2014 beschlossenen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hat das LG München I mit Beschluss vom 2. Dezember 2016 die Barabfindung auf EUR 3,13 festgesetzt und damit geringfügig um EUR 0,10 angehoben. Der Nachbesserungsbetrag ist ab dem 14. Februar 2015 mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller hat die Antragsgegnerin zu tragen.

Bei den mündlichen Verhandlungen am 18. Februar 2016 und 23. Juni 2016 hatte das Gericht die gerichtlich bestellte Abfindungsprüfer von Moore Stephens (jetzt ADKL AG), Herrn Wirtschaftsprüfer Wolfram Wagner und Frau Wirtschaftsprüferin Pia Brandenstein, angehört. Des Weiteren hatten die Prüfer auf Bitte des Gerichts ergänzende Stellungnahmen mit Alternativberechnungen vorgelegt.

Die Planungen sind nach Auffassung des Gerichts nicht zu korrigieren, wobei es auf vielen Seiten insbesondere die besonderen Marktverhältnisse beim "betreuten Wohnen" diskutiert (S. 33 - 67).

Das LG München I hält eines (Auf-)Rundung des Basiszinssatzes (zum Stichtag 1,9%) auf 2% für zulässig (entgegen etwa OLG Framkfurt am Main). Das Gericht spricht sich für eine einheitliche Festlegung des Basiszinssatzes für den gesamten Beurteilungszeitraum aus (d.h. keine gesonderte Ausweisung für das jeweilige Planjahr).

Das Gericht hat den Risikozuschlag nach Steuern auf 2,03% geschätzt. Es setzt dabei eine Marktrisikoprämie von 5% nach Steuern und einen aus einer Peer Group abgeleiteten Beta-Faktor von 0,4 an. Der mit 1% angesetzte Wachstumsabschlag im Terminal Value müsse nicht erhöht werden (S. 91).

Gegen den Beschluss kann innerhalb von einem Monat Beschwerde eingereicht werden.

LG München I, Beschluss vom 2. Dezember 2016, Az. 5 HK O 5781/15
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. Curanum AG
88 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Andreas Wirth, 80331 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Curanum AG (früher: Korian Deutschland AG): Rechtsanwälte White & Case, 60323 Frankfurt am Main

Donnerstag, 15. Dezember 2016

Übernahmeangebot für ODEON FILM-Aktien

Mitteilung meiner Depotbank:

Als Aktionär der ODEON FILM AG O.N. macht die Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Produktionsgesellschaft GmbH, München, Ihnen ein Übernahme- und Abfindungsangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen:

Wertpapiername: ODEON FILM AG O.N.
WKN: 685300
rt des Angebots: Übernahme
Anbieter: Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Produktionsgesellschaft GmbH
Zwischen-WKN: A2DA7Q
Abfindungspreis: 0,80 EUR je Aktie

Sonstiges: Das Pflichtangebot unterliegt keinen Bedingungen.

Gültigkeit des Angebots
Alle in- und ausländischen Aktionäre der ODEON FILM AG O.N. können dieses Angebot nach Maßgabe der Angebotsunterlage und den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften annehmen. Das schließt Aktionäre mit ein, deren Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt sich im Europäischen Wirtschaftsraum (Europäische Union plus Island, Liechtenstein und Norwegen) befindet.

Der Anbieter weist allerdings darauf hin, dass es rechtliche Beschränkungen geben kann, falls Sie dieses Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen. Da wir Ihre rechtliche Situation nicht prüfen können, raten wir Ihnen, sich über die für Sie gültigen Rechtsvorschriften zu informieren, sobald einer der folgenden Fälle auf Sie zutrifft:

- Sie haben dieses Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erhalten.

- Sie wollen dieses Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen.

- Sie unterliegen anderen Rechtsvorschriften als denen der Bundesrepublik Deutschland.

Weitere Informationen zu dem Übernahmeangebot entnehmen Sie bitte der Angebotsunterlage, die im Internet unter http://www.tmg-angebot.de abrufbar ist.       (...)

i:FAO Aktiengesellschaft stellt Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der i:FAO-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Frankfurt am Main, 14. Dezember 2016.

i:FAO Aktiengesellschaft hat heute auf der Grundlage der von Amadeus Corporate Business AG am 23. November 2016 veröffentlichten Angebotsunterlage für ein freiwilliges öffentliches Delisting-Erwerbsangebot einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der i:FAO-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse gestellt ("Delisting"). i:FAO Aktiengesellschaft rechnet damit, dass das Delisting mit dem Ablauf des 21. Dezember 2016 wirksam wird. Dies ist der letzte Tag der Annahmefrist des genannten öffentlichen Angebots.

Frankfurt am Main, 14. Dezember 2016

Der Vorstand

Dienstag, 13. Dezember 2016

XING-Gruppe "Unternehmensbewertung & Spruchverfahren"

https://www.xing.com/communities/groups/unternehmensbewertung-and-spruchverfahren-1799-1077308

Die XING-Gruppe bietet eine Möglichkeit, sich über anstehende, laufende und abgeschlossene Spruchverfahren zu informieren und diese zu diskutieren. 

Anstehende Spruchverfahren

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt Minderheitsaktionäre insbesondere in folgenden anstehenden Spruchverfahren:
  • Agrar Invest Romania AG (Verschmelzung, eingetragen am 28. September 2016, Bekanntmachung am 29. September 2016)
  • Ariston Real Estate AG: Squeeze-out, HV am 29. Dezember 2016
  • Aurea Software GmbH (früher: update Software AG): Gesellschafterausschluss
  • Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft (Squeeze-out, Eintragung am 24. Oktober 2016)
  • Colonia Real Estate AG (Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, eingetragen am 13. September 2016, damit Antragstellung bis 13. Dezember 2016)
  • Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft (bisher:Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
  • DO Deutsche Office AG: Formwechsel (Widerspruch auf der Hauptversammlung erforderlich)
  • DVB Bank AG (Squeeze-out angekündigt)
  • IKB Deutsche Industriebank AG (Squeeze-out, HV am 2. Dezember 2016)
  • Medisana AG (Squeeze-out, Eintragung am 24. Oktober 2016) 
  • MWG-Biotech AG (Squeeze-out, HV am 13. Dezember 2016)
  • PETROTEC AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out)
  • STRABAG AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out)
  • Verallia Deutschland AG (bisher: Saint-Gobain Oberland Aktiengesellschaft): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag nunmehr eingetragen
  • VBH Holding AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 14. September 2016)
 (Angaben ohne Gewähr)

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Formwechsel der DO Deutsche Office AG eingetragen: Abfindungsmöglichkeit für Aktionäre, die Widerspruch erklärt hatten

alstria office Prime Portfolio GmbH & Co. KG
Hamburg 

vormals DO Deutsche Office AG
Köln 

Bekanntmachung über die Abwicklung der Barabfindung für im Rahmen des Formwechsels ausscheidende frühere Aktionäre der DO Deutsche Office AG, Köln 
ISIN DE000PRME020 / WKN PRME02 

Die ordentliche Hauptversammlung der DO Deutsche Office AG ("Deutsche Office") vom 12. Juli 2016 hat die formwechselnde Umwandlung der Deutsche Office in die alstria office Prime Portfolio GmbH & Co. KG, Hamburg, ("alstria office") beschlossen.

Der Umwandlungsbeschluss wurde gemäß § 198 Abs. 2 Satz 4 UmwG mit dem Vermerk, dass die Umwandlung erst mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform in das für diesen maßgebliche Register wirksam wird, am 9. Dezember 2016 in das Handelsregister der Deutsche Office beim Amtsgericht Köln unter HRB 67370 eingetragen. Der Rechtsträger neuer Rechtsform, die alstria office wurde am 9. Dezember 2016 in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter HRA 120964 eingetragen. Der Formwechsel wurde mithin am 9. Dezember 2016 wirksam.

Gemäß Umwandlungsbeschluss erhalten diejenigen ehemaligen Aktionäre der Deutsche Office, die in der Hauptversammlung gegen den Umwandlungsbeschluss Widerspruch zur Niederschrift des Notars erklärt haben, eine Barabfindung in Höhe von EUR 4,68 je rechnerischem Anteil am Festkapital der alstria office in Höhe von EUR 1,00 (entspricht einer Stückaktie an der Deutsche Office vor dem Wirksamwerden des Formwechsels, ISIN DE000PRME020) für den Fall, dass sie ihren Austritt aus der alstria office erklären. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch den vom Landgericht Köln ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft und bestätigt.

Die Barabfindung ist nach Ablauf des Tages, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg bekanntgemacht worden ist, mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verzinsen. Die Bekanntmachung erfolgte am 9. Dezember 2016.

Das Barabfindungsangebot kann innerhalb von zwei Monaten nach dem Tage angenommen werden, an dem die Eintragung der neuen Rechtsform in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg bekannt gemacht worden ist, mithin bis zum 9. Februar 2017. Wird ein Antrag auf Bestimmung der Barabfindung durch das Gericht gestellt, kann das Angebot binnen zwei Monaten nach dem Tage angenommen werden, an dem die Entscheidung im Bundesanzeiger bekannt gemacht wird. Ein entsprechendes Formblatt, mit dessen Hilfe die Annahme des Barabfindungsangebots und der Austritt aus der alstria office erklärt werden kann, steht im Internet unter

http://alstria-Prime-Portfolio.de/Barabfindung/Formular_Annahme_Barabfindung.pdf 

zur Verfügung.

Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Erklärung, mit der das Barabfindungsangebot angenommen und der Austritt aus der alstria office erklärt wird, wobei es für die Wahrung der Frist ausreichend ist, dass die Erklärung zu Annahme und Austritt innerhalb der Frist der jeweiligen Deopotbank zugeht.

Die alstria office hat die BNP Paribas Securities Services S.C.A., Zweigniederlassung Frankfurt am Main ("BNP") mit der Abwicklung der Barabfindung beauftragt und diese zur Entgegennahme der Annahmeerklärung betreffend das Barabfindungsangebot und der Erklärung des Austritts aus der alstria office bevollmächtigt.

Die Depotbanken werden die Weiterleitung der Erklärungen ihrer Depotkunden an BNP übernehmen. Ausscheidenswillige ehemalige Aktionäre sollten dies aber in jedem Falle mit Ihrer depotführenden Bank besprechen. Die alstria office übernimmt keinerlei Verantwortung für die Übermittlung von Erklärungen durch die Depotbank an die BNP. Dies sicherzustellen liegt allein in der Verantwortung des ausscheidenswilligen ehemaligen Aktionärs und seiner depotführenden Bank.

Binnen einer Woche nach Ablauf der Frist zur Annahme des Barabfindungsangebots und der Erklärung des Austritts aus der alstria office wird die Zahlung der Barabfindung erfolgen. Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die ausscheidenden ehemaligen Aktionäre der Deutsche Office im Inland provisions- und spesenfrei. Gegebenenfalls im Ausland anfallende Gebühren ausländischer Depotbanken sind von dem jeweiligen, das Barabfindungsangebot annehmendem Aktionär zu tragen.

Hamburg, im Dezember 2016

alstria office Prime Portfolio GmbH & Co. KG
durch ihre Komplementärin alstria Prime Portfolio GP GmbH
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger

___________

Anmerkung der Redaktion: Die Höhe der Barabfindung wird voraussichtlich in einem Spruchverfahren überprüft werden.

OLG Frankfurt am Main: Anfall der Terminsgebühr auch bei Terminsvertretung durch den gemeinsamen Vertreter

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 8. Dezember 2016, Az. 21 W 148/16

Leitsatz:

Auch bei einer Terminsvertretung durch den gemeinsamen Vertreter entsteht eine Terminsgebühr für den Verfahrenbevollmächtigten der betreffenden Antragsteller. Eine höchstpersönliche Wahrnehmung des Termins durch den Verfahrenbevollmächtigten ist nicht erforderlich.  

Das OLG Frankfurt am Main hat damit eine entgegen stehende Entscheidung des LG Frankfurt am Main abgeändert. Das OLG verweist auf die Besonderheit des Spruchverfahrens, wonach stets dem gemeinsamen Vertreter ein Gebührenanspruch aus  dem Gesamtstreitwert zustehe und zusätzlich den Verfahrenbevollmächtigten der aktiv am Verfahren beteiligten Minderheitsaktionäre ein Gebührenanspruch aus den von ihnen vertretenen Aktien (S. 6). Auch eine Mehrvertretungsgebühr im Sinne von § 7 RVG a.F. sein nicht geltend gemacht worden. Es mache keinen Unterschied, ob sich der Verfahrensbevollmächtigte durch den gemeinsamen Vertreter oder durch den Verfahrensbevollmächtigten eines anderen Antragstellers im Termin vertreten lasse.

Montag, 12. Dezember 2016

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Impreglon SE: Entscheidungsverkündung am 24. Januar 2016

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Landgericht Hannover hat das Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Impreglon SE am 6. Dezember 2016 verhandelt und dabei die Prüfer, Herrn WP Michael Wahlscheidt und Herrn WP Jochen Breithaupt von Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüungsgesellschaft, angehört.

Die Beteiligten können noch bis zum 20. Dezember 2016 schriftsätzlich Stellung nehmen. Eine Entscheidung soll bereits am 24. Januar 2017 verkündet werden.

LG Hannover, Az. 26 O 106/15
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. GMT Investment AG (jetzt: Impreglon GmbH)
54 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Wolfgang Krafczyk, 30167 Hannover 
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf (Rechtsanwältin Dr. Petra Mennicke)

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der MWG-Biotech AG: Entscheidungsverkündung am 28. April 2017

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) der Eurofins Genomics B.V. mit der MWG-Biotech AG hat das LG München I den gerichtlich bestellten Sachverständige Dipl.-Kfm. Michael Wahlscheid, c/o Baker Tillly Roelfs AG, sowie die Herren Uwe Fritz und Dr. Gerrit Lütkeschümer, auf die der Gutachtensauftrag erstreckt wurde, bei der Verhandlung am 1. Dezember 2016 angehört. Erörtert wurden u.a. die Planung und der Kapitalisierungszinssatz.

In seiner auf den 20. Januar 2016 datierten Stellungnahme kam der Sachverständige auf einen angemessenen Barabfindungsbetrag in Höhe von EUR 2,09 (damit unterhalb der festgelegten Barabfindung von EUR 2,20 je MWG-Aktie). Nach seiner Ansicht beträgt die jährliche Ausgleichszahlung EUR 0,11 je Aktie, d.h. deutlich über der gewährten Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,09 (+ 22,22%).

In dem BuG-Spruchverfahren wurde Termin zur Verkündung einer Entscheidung auf den 28. April 2017, 9:00 Uhr, bestimmt.

Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der MWG-Biotech AG am 13. Dezember 2016 soll nunmehr ein Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Eurofins Genomics B.V. gefasst werden (Squeeze-out). Die Hauptaktionärin hat die Barabfindung hierfür erheblich höher auf EUR 3,20 je Aktie festgelegt siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/11/squeeze-out-bei-der-mwg-biotech.html.

LG München I, Az. 5 HK O 4736/11
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanlager e.V. u.a. ./. Eurofins Genomics B.V.
52 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Tino Sekera-Terplan, c/o Kempter Gierlinger und Partner, 80799 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Waldeck Rechtsanwälte, 60325 Frankfurt am Main (Rechtsanwältin Dr. Slavik) 

STRABAG AG: ao. Hauptversammlung zum Squeeze-out

Die außerordentliche Hauptversammlung der STRABAG AG, Köln, findet am 24.3.2017 im Congress Centrum Nord, Koelnmesse, Rheinsaal, Deutz-Mülheimer Str., 50679 Köln (Deutz), ab 10 Uhr statt. Auf dieser Hauptversammlung soll der Ausschluss der Minderheitsaktionäre beschlossen werden.

Übernahmeangebot für SYNAXON-Aktien

Mitteilung meiner Depotbank:

Als Aktionär der SYNAXON AG macht die ACON Actienbank AG, München, Ihnen ein Übernahme- und Abfindungsangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen:

Wertpapiername: SYNAXON AG
WKN: 687380
Art des Angebots: Übernahme
Anbieter: ACON Actienbank AG
Abfindungspreis: 2,70 EUR je Aktie

Sollten Sie dieses Angebot annehmen, kann es Beschränkungen geben: So gilt dieses Angebot nicht in den USA, Australien, Kanada oder Japan und auch in anderen Ländern kann es nationale Restriktionen geben. Bevor Sie dieses Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen, prüfen Sie also bitte die gültige Rechtsprechung. Wir werden eine solche Prüfung nicht vornehmen.

Der Anbieter bietet an, bis zu 10.000 Aktien zu übernehmen. Wenn die Aktionäre insgesamt mehr Aktien einreichen, kann es zu einer sogenannten Pro-Rata-Zuteilung kommen. In diesem Fall würde der Anbieter von den Aktionären, die das Angebot angenommen haben, jeweils nur einen Teil der Aktien übernehmen.

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der NTT Com Security AG

Nach Ablauf der Antragsfrist hat das Landgericht München I alle zulässigen Spruchanträge zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der NTT Com Security AG im Rahmen der Verschmelzung auf eine Zwischenholding zu dem führenden Verfahren unter dem Aktenzeichen 5 HK O 10044/16 verbunden. Eine gerichtliche Überprüfung wurde von insgesamt 64 Antragstellern beantragt.

Zur Bekanntmachung des Squeeze-outs:
http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/06/bekanntmachung-des-squeeze-outs-bei-der.html

LG München I, Az. 5 HK O 10044/16 
Kollrus, H. u.a. ./. NTT Security AG
64 Antragsteller
Antragsgegnerin: NTT Security AG (bislang: NTT Communications Deutschland AG)