Ad hoc-Mitteilung der Bremer Straßenbahn AG nach § 15 WpHG
Bremen, 15.12.2016. Die Bremer Verkehrsgesellschaft mbH ("BVG") hat der Bremer Straßenbahn Aktiengesellschaft ("BSAG") heute mitgeteilt, dass sie verlangt, dass im Wege des Ausschlussverfahrens nach §§ 327 a ff. AktG die Stückaktien sämtlicher Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung per Beschluss auf sie als Hauptaktionärin übertragen werden. Die BVG hält Aktien an der BSAG in Höhe von etwa 99,11 % des Grundkapitals.
Der Termin der außerordentlichen Hauptversammlung, in der über diesen Ausschluss der Minderheitsaktionäre im Verfahren nach §§ 327 a ff. AktG Beschluss gefasst werden soll, wird von der Gesellschaft rechtzeitig bekannt gegeben.
Bremen, 15.12.2016. Die Bremer Verkehrsgesellschaft mbH ("BVG") hat der Bremer Straßenbahn Aktiengesellschaft ("BSAG") heute mitgeteilt, dass sie verlangt, dass im Wege des Ausschlussverfahrens nach §§ 327 a ff. AktG die Stückaktien sämtlicher Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung per Beschluss auf sie als Hauptaktionärin übertragen werden. Die BVG hält Aktien an der BSAG in Höhe von etwa 99,11 % des Grundkapitals.
Der Termin der außerordentlichen Hauptversammlung, in der über diesen Ausschluss der Minderheitsaktionäre im Verfahren nach §§ 327 a ff. AktG Beschluss gefasst werden soll, wird von der Gesellschaft rechtzeitig bekannt gegeben.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen