Die Hauptversammlung der Cumerius AG am 26. August 2025 hatte die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Cumerius AG auf die Schüyolo GmbH gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 5,32 je Aktie beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 4. November 2025 in das Handelsregister eingetragen und damit wirksam. Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird voraussichtlich in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
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