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Sonntag, 23. November 2025

Bekanntmachung zum Squeeze-out bei der ABOUT YOU Holding SE

ABYxZAL Holding AG
Hamburg

Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
der ABOUT YOU Holding SE, Hamburg
ISIN DE000A3CNK42


Die ABYxZAL Holding AG, Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 189825 („Hauptaktionärin“) und die ABOUT YOU Holding SE, Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 170972 („ABOUT YOU“), haben am 12. August 2025 einen Verschmelzungsvertrag abgeschlossen, mit welchem ABOUT YOU als übertragende Rechtsträgerin ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung nach §§ 2 Nr. 1, 4 ff., 60 ff. UmwG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 10 SE-VO auf die Hauptaktionärin als übernehmende Rechtsträgerin überträgt (Verschmelzung durch Aufnahme). Der Verschmelzungsvertrag enthält gemäß § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG die Angabe, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) von ABOUT YOU als übertragender Rechtsträgerin erfolgen soll. Die außerordentliche Hauptversammlung von ABOUT YOU vom 22. September 2025 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 1 und 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 10 SE-VO beschlossen.

Der Übertragungsbeschluss wurde gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 10 SE-VO i.V.m. § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG am 6. November 2025 in das Handelsregister von ABOUT YOU mit dem Vermerk eingetragen, dass dieser mit der Eintragung der Verschmelzung von ABOUT YOU auf die Hauptaktionärin wirksam geworden ist. Die Verschmelzung von ABOUT YOU als übertragende Rechtsträgerin auf die Hauptaktionärin als übernehmende Rechtsträgerin wurde am gleichen Tag in das Handelsregister von ABOUT YOU und ebenfalls am gleichen Tag in das Handelsregister der Hauptaktionärin eingetragen. Dadurch sind gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327e Abs. 3 Satz 1 AktG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 10 SE-VO alle Aktien der Minderheitsaktionäre von ABOUT YOU auf die Hauptaktionärin übergegangen und gleichzeitig ist die Verschmelzung von ABOUT YOU auf die Hauptaktionärin wirksam geworden und ABOUT YOU als übertragende Rechtsträgerin erloschen.

Nach Maßgabe des Übertragungsbeschlusses erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 6,50 je auf den Inhaber lautende Stückaktie von ABOUT YOU.

Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister von ABOUT YOU an - frühestens jedoch ab Wirksamkeit des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung durch Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Hauptaktionärin - mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister von ABOUT YOU ist am 6. November 2025 durch die Abrufbarkeit im Handelsregister bekannt gemacht worden. Die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Hauptaktionärin ist am 6. November 2025 ebenfalls durch die Abrufbarkeit im Handelsregister bekannt gemacht worden.

Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre sind bei der

BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland

zentralisiert. Die Auszahlung der Barabfindung (und der etwaigen gesetzlichen Zinsen) an die Minderheitsaktionäre erfolgt unverzüglich Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der Minderheitsaktionäre über die jeweilige Depotbank. Von den ausgeschiedenen Minderheitsaktionären ist hinsichtlich der Ausbuchung der Aktien sowie der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die Minderheitsaktionäre provisions- und spesenfrei.

Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG, §§ 1 ff. SpruchG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 10 SE-VO rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung allen gemäß § 62 Abs. 5 UmwG, §§ 327a ff. AktG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 10 SE-VO ausgeschlossenen Minderheitsaktionären von ABOUT YOU gewährt werden.

Hamburg, 6. November 2025

ABYxZAL Holding AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 18. November 2025 

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

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