Berlin, 27.11.2025
Das Landgericht Berlin II hat der PlanetHome Investment AG (Stammaktien: ISIN DE000A1A60A2, Inhaber-Vorzugsaktien: ISIN DE000A1A60B0) mitgeteilt, dass gegen den auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 26. September 2025 gefassten Beschluss zu Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft sowie Beschlussfassung über entsprechende Anpassung von § 5 der Satzung) zwei Anfechtungsklagen erhoben worden sind. Gegen die übrigen Tagesordnungspunkte liegen bislang keine Anfechtungsklagen vor.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen