Empfohlener Beitrag

Mehr als fünf Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs

Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Montag, 24. November 2025

Außerordentliche Hauptversammlung der KATEK SE zum Squeeze-out am 30. Dezember 2025

Die außerordentliche Hauptversammlung der KATEK SE am 30. Dezember 2025 soll über den von der von der Hauptaktionärin verlangten Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der KATEK SE auf die zum Kontron-Konzern gehörende Kontron Acquisition GmbH abstimmen. Als Barabfindung werden EUR 18,12 je auf den Namen lautende Stückaktie der KATEK SE geboten.

Aus der Einladung zur ao. Hauptversammlung:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der Hauptaktionärin wie folgt zu beschließen:

„Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der KATEK SE mit Sitz in Ismaning werden gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) i.V.m. §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der Kontron Acquisition GmbH mit Sitz in Ismaning, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 288950 (Hauptaktionärin) zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 18,12 für je eine auf den Namen lautende Stückaktie der KATEK SE-Aktie auf die Kontron Acquisition GmbH übertragen.“

Keine Kommentare: