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Mittwoch, 26. November 2025

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der hotel.de AG: Nichtabhilfebeschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem im Oktober 2013 eingetragenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der hotel.de AG, Nürnberg, zugunsten der Hauptaktionärin, der Hotel Reservation Service Ragge GmbH (HRS), Köln, hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Beschluss vom 5. März 2020 die Spruchanträge zurückgewiesen. Insgesamt 19 Antragsteller haben im Jahr 2020 fristgerecht gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. 

Nur wenige Jahre später hat das Landgericht nunmehr mit Beschluss vom 20. November 2025 den Beschwerden nicht abgeholfen und die Akten dem Bayerischen Obersten Landesgericht als zuständigem Beschwerdegericht vorgelegt. Gleichzeitig hat das Gericht die Zurückweisung des Antrags mehrerer Antragsteller, Jahresabschlüsse der Gesellschaft für die Jahre 2013 bis 2019 (d.h. nach dem Squeeze-out) vorzulegen, bestätigt. 
  
Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 5. März 2020, Az. 1 HK O 8584/13 
Zürn, T. u.a. ./. Hotel Reservation Service Ragge GmbH
62 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwältin Daniele Bergdolt, München (zuvor: RA Dr. Hahn)
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Hotel Reservation Service Ragge GmbH:
BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 40474 Düsseldorf (Rechtsanwalt Lorenz Witte)

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