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Montag, 24. November 2025

Bekanntmachung zum Squeeze-out bei der Pulsion Medical Systems SE

MAQUET Medical Systems AG
Rastatt

Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
der Pulsion Medical Systems SE, Feldkirchen
ISIN DE0005487904 /WKN 548790

Die außerordentliche Hauptversammlung der Pulsion Medical Systems SE, Feldkirchen, (AG München HRB 192563) vom 17. Oktober 2025 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin, die MAQUET Medical Systems AG, Rastatt, (AG Mannheim HRB 719044), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).

Der Übertragungsbeschluss ist am 19.11.2025 in das Handelsregister der Pulsion Medical Systems SE beim Amtsgericht München (HRB 192563) eingetragen worden. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Pulsion Medical Systems SE auf die MAQUET Medical Systems AG übergegangen.

Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Pulsion Medical Systems SE eine von der MAQUET Medical Systems AG zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 20,67 je Stückaktie der Pulsion Medical Systems SE. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch den gemäß 327c Abs. 2 Satz 3 AktG vom Landgericht München I ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer, die ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und bestätigt.

Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Pulsion Medical Systems SE an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Pulsion Medical Systems SE ist ebenfalls am 19.11.2025 durch die erstmalige Abrufbarkeit im Handelsregister bekannt gemacht worden.

Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen gemäß §§ 327a ff. AktG ausgeschlossenen Minderheitsaktionären der Pulsion Medical Systems SE gewährt werden.

Die wertpapiertechnische Abwicklung sowie die Auszahlung der Barabfindung zusammen mit den hierauf aufgelaufenen Zinsen sind bei der

Commerzbank Aktiengesellschaft

zentralisiert. Die Auszahlung der Barabfindung (und der gesetzlichen Zinsen) an die Minderheitsaktionäre erfolgt ab sofort an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschlossenen Aktionäre durch Überweisung auf das Konto des jeweiligen depotführenden Instituts. Dies geschieht Zug um Zug gegen Übertragung des dem jeweiligen Minderheitsaktionär zustehenden Miteigentumsanteils an der bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Globalurkunde durch Ausbuchung der Aktien aus dem jeweiligen Depot des Minderheitsaktionärs. Die Aktionäre werden hierüber von ihren Depotbanken gesondert informiert und müssen grundsätzlich von sich aus nicht tätig werden.

Die wertpapiertechnische Umsetzung des Übertragungsbeschlusses erfolgt für die ausgeschiedenen Aktionäre der Pulsion Medical Systems SE provisions- und spesenfrei. 

Rastatt, im November 2025
MAQUET Medical Systems AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 24. November 2025 

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

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