Sidetrade AG
Frankfurt am Main
Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der
SHS VIVEON AG, München
- ISIN DE000A0XFWK2, WKN A0XFWK -
Die Sidetrade AG mit Sitz in Frankfurt/Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt/Main unter HRB 134695, teilt hiermit mit, dass die am 27. August 2025 auf der Hauptversammlung der SHS VIVEON AG beschlossene Verschmelzung der SHS VIVEON AG als übertragender Rechtsträger auf die Sidetrade AG als übernehmender Rechtsträger aufgrund der am 28. Oktober 2025 erfolgten Eintragung in das Handelsregister der Sidetrade AG wirksam geworden ist.
Am 28. Oktober 2025 sind die Minderheitsaktionäre der SHS VIVEON AG aufgrund der Verschmelzung ausgeschiedenen. Seit diesem Zeitpunkt verbriefen die Aktien der SHS VIVEON AG keine Aktionärsrechte mehr, sondern den Anspruch auf Zahlung der von der Hauptversammlung beschlossenen Barabfindung.
Nach dem Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Sidetrade AG zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 3.05 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der SHS VIVEON AG. Die festgelegte Barabfindung ist gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327b Abs. 2 AktG von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der SHS VIVEON AG beim Amtsgericht München, nicht jedoch vor dem Zeitpunkt der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Sidetrade AG beim Amtsgericht Frankfurt am Main, an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der SHS VIVEON AG ist am 19. September 2025 und die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Sidetrade AG ist am 28. Oktober 2025 jeweils durch die Abrufbarkeit in den Handelsregistern bekannt gemacht worden.
Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung ist bei der
ODDO BHF SE, Frankfurt am Main
zentralisiert. Die Auszahlung der Barabfindung, an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre, ist unverzüglich nach der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der SIDETRADE AG eingeleitet worden und erfolgt voraussichtlich im November 2025 Zug um Zug gegen Ausbuchung ihrer Aktien über die jeweilige Depotbank. Von den ausgeschiedenen Minderheitsaktionären ist hinsichtlich der Ausbuchung der Aktien und der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen.
Frankfurt am Main, im November 2025
SIDETRADE AG
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 6. November 2025
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Anmerkung der Redaktion:
Die Angemesenheit der angebotenen Barabfindung wird voraussichtlich in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
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