Die Hauptversammlung der APONTIS PHARMA AG, Monheim am Rhein, am 29. Juli 2025 hatte dem von der Hauptaktionärin geforderten verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out im Rahmen einer Veschmelzung mit der Zentiva AG zugestimmt. Die Verschmelzung und der Übertragungsbeschluss wurde am 10. November 2025 in das Handelsregister der APONTIS PHARMA AG und anschließend am 13. November 2025 in das Handelsregister der Zentiva AG eingetragen und damit wirksam.
Die Angemessenheit der für den Squeeze-out angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
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