von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der 1st RED AG, Hamburg, hatte sich bereits in den letzten Jahren wegen der Blockadehaltung der Antragsgegnerin verzögert. Mit dem vom Gericht angeordneten Gutachten konnte zunächst nicht begonnen werden, da kein ausreichender Kostenvorschuss eingezahlt war. Der Antragsgegnerin war von der Justizkasse eine Stundung und anschließend Ratenzahlung bewilligt worden. Der Sachverständige sollte daher Anfang 2022 mit seiner Arbeit beginnen. Da ihm aber noch nicht alle von ihm angeforderten Unterlagen/Informationen vorliegen, hatte sich das Gutachten weiter verzögert.
Das LG Hamburg hat nunmehr mit Beschluss vom 18. November 2025 die Vorlage der Konzernprüfungsberichte der Gesellschaft angeordnet:
"Gemäß § 7 Abs.6 SpruchG wird gegenüber der Antragsgegnerin angeordnet, dass die Antragsgegnerin die Konzernprüfungsberichte der 1st RED AG für die Jahre 2015 bis 2018 dem gerichtlichen Sachverständigen Dr. Buck bis zum 15.12.2025 vorzulegen hat.
Die Antragsgegnerin wird gemäß § 35 Abs. 2 FamFG darauf hingewiesen, dass die Vorlageverpflichtung durch die - gegebenenfalls auch mehrfach mögliche - Verhängung eines Zwangsgelds in Höhe von jeweils € 25.000,00 durchgesetzt werden kann."
LG Hamburg, Az. 403 HKO 128/18Scheunert, F. u.a. ./. Garbe Holding GmbH & Co. KG
57 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Bernd Richter, Brock Müller Ziegenbein Rechtsanwälte mbH, 24568 Kaltenkirchen
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Garbe Holding GmbH & Co. KG:
Rechtsanwälte Dr. Matzen & Partner, 20354 Hamburg
Auftragsgutachter: Ulrich Sommer
sachverständiger Prüfer: Cordes + Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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