Empfohlener Beitrag

Mehr als fünf Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs

Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Donnerstag, 27. November 2025

Bekanntmachung zum Squeeze-out bei der Nexus AG

Project Neptune Bidco GmbH
München

Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
der Nexus AG
Donaueschingen
- ISIN DE0005220909 / WKN 522090 -

Die außerordentliche Hauptversammlung der Nexus AG mit Sitz in Donaueschingen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB 602434 („Nexus AG“), vom 25. September 2025 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Nexus AG auf die Hauptaktionärin, die Project Neptune Bidco GmbH mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 296422 („Project Neptune Bidco GmbH“), die unmittelbar über 95 % der Aktien der Nexus AG hält, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).

Der Übertragungsbeschluss wurde am 24. November 2025 in das Handelsregister der Nexus AG eingetragen. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Nexus AG in das Eigentum der Project Neptune Bidco GmbH übergegangen.

Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die Minderheitsaktionäre eine von der Project Neptune Bidco GmbH zu zahlende Barabfindung i.H. von EUR 70,00 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Nexus AG. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, als dem vom Landgericht Mannheim ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer geprüft und bestätigt.

Die Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Nexus AG an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses am 24. November 2025 in das Handelsregister der Nexus AG ist ebenfalls am 24. November 2025 durch die erstmalige Abrufbarkeit im Handelsregister bekannt gemacht worden.

Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung sind bei der

Deutsche Bank AG

zentralisiert. Die Auszahlung der Barabfindung (zzgl. angefallener Zinsen) an die Minderheitsaktionäre erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung ihrer Aktien über Clearstream Europe AG an die jeweilige Depotbank, die für die Weiterleitung der Barabfindung (zzgl. angefallener Zinsen) an die jeweiligen Minderheitsaktionäre verantwortlich ist. Von den Minderheitsaktionären ist hinsichtlich der Ausbuchung der Aktien und der Entgegennahme der Barabfindung, die provisions- und spesenfrei erfolgen, nichts zu veranlassen.

Falls in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen Minderheitsaktionären der Nexus AG gewährt werden. 

München, im November 2025

Project Neptune Bidco GmbH

Quelle: Bundesanzeiger vom 27. November 2025

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Keine Kommentare: