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Donnerstag, 27. November 2025

Übernahmeangebot für Aktien der PSI Software SE: Eintritt einer Angebotsbedingung

Zest Bidco GmbH
München

Bekanntmachung über den Eintritt von Angebotsbedingungen

Zest Bidco GmbH, mit Geschäftsanschrift c/o Katharina Klein, An der Rödlerwies 4, 66740 Saarlouis, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 304333 ("Bieterin"), hat am 17. November 2025 die Angebotsunterlage ("Angebotsunterlage") für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der PSI Software SE, mit der Geschäftsanschrift Dircksenstraße 42-44, 10178 Berlin, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 255242 B ("Gesellschaft"), zum Erwerb sämtlicher von der Bieterin nicht unmittelbar gehaltenen nennwertlosen auf den Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft (ISIN DE000A0Z1JH9) mit einem rechnerisch anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 2,56 je Aktie ("PSI-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 45,00 je PSI-Aktie veröffentlicht ("Angebot").

Die Frist für die Annahme des Angebots endet am 15. Dezember 2025, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York), sofern sie nicht nach den Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetztes (WpÜG) verlängert wird.

Wie in Ziffer 12.1 der Angebotsunterlage beschrieben, stehen das Angebot und die durch seine Annahme zustande gekommenen Verträge unter den in Ziffer 12.1.1 (Regulatorische Freigaben) und Ziffer 12.1.2 (Mindestannahmeschwelle) der Angebotsunterlage beschriebenen Bedingungen ("Angebotsbedingungen").

1. Am 26. November 2025 hat die australische Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde (Australian Competition and Consumer Commission) als zuständige Behörde in Australien die fusionskontrollrechtliche Freigabe für die Transaktion (wie in Ziffer 11.1 der Angebotsunterlage definiert) erteilt. Dadurch ist die in Ziffer 12.1.1(a) der Angebotsunterlage beschriebene Angebotsbedingung der fusionskontrollrechtlichen Freigabe für die Transaktion durch die australische Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde in Australien eingetreten.

2. Das Angebot wird nach Eintritt aller in Ziffer 12.1.1 (Regulatorische Freigaben) und Ziffer 12.1.2 (Mindestannahmeschwelle) der Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingungen für die im Rahmen der Annahmefrist und der weiteren Annahmefrist zum Verkauf eingereichten PSI-Aktien entsprechend den Bedingungen der Angebotsunterlage abgewickelt.

München, 27. November 2025

Zest Bidco GmbH

Wichtiger Hinweis

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Gesellschaft dar. Die Bedingungen des Angebots und weitere das Angebote betreffende Bestimmungen sind in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung gestatteten Angebotsunterlage enthalten. Anlegern und Inhabern von PSI-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle anderen relevanten Unterlagen zu dem Angebot sorgfältig zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Angebot unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und bestimmten anwendbaren Bestimmungen des Wertpapierrechts der Vereinigten Staaten von Amerika. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Angebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem Recht auszulegen.

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https://offer-power.com/
im Internet am: 27. November 2025 

München, den 27. November 2025
Zest Bidco GmbH

Quelle: Bundesanzeiger vom 27. November 2025

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