Zu der Angebotsunterlage der S77 Holdings GmbH vom 21. Oktober 2025 auf der Webseite der BaFin:
https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Angebotsunterlage/neu/turbon.html
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
"Die Hauptversammlung vom 12.08.2025 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär Blitz 24-250 GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 296602) gegen Gewährung einer Barabfindung beschlossen."
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem bereits seit 2008 laufenden Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Vattenfall Europe AG hatte das LG Berlin II mit Beschluss vom 26. November 2024 die Barabfindung auf EUR 60,55 erhöht. Laut dem Übertragungsbeschluss sollten die Minderheitsaktionäre eine Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 42,77 erhalten. Die Antragsgegnerin hatte sich in Prozessvergleichen verpflichtet, zusätzlich zu der Barabfindung eine Zuzahlung von EUR 14,23 je auf den Inhaber lautende Stückaktie zu leisten, insgesamt somit EUR 57,00. Gegenüber diesem Betrag bedeutet die Erhöhung auf EUR 60,55 eine Anhebung um 6,23 % (bzw. 41,57 % gegenüber den ursprünglich angebotenen EUR 42,77).
Die Antragsgegnerin Vattenfall AB hatte ihre Beschwerde gegen die erstinstanzliche Entscheidung mit Schriftsatz vom 9. September 2025 begründet. Das Landgericht hat dieser Beschwerde mit Beschluss vom 7. Oktober 2025 nicht abgeholfen und die Sache dem Kammergericht vorgelegt.
Das LG Berlin II verweist auf seine bisherige Begründung. Entgegen der These der Antragsgegnerin setze eine Abänderung der Barabfindung im Spruchverffahren nicht voraus, dass jede einzelne Annahme im Bewertungsgutachten isoliert auf ihre fehlende Vertretbarkeit überprüft werden müsse. Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung sei nach § 327f Satz 2 AktG allein die Höhe der gewährten Barabfindung. Die Bewertung der Gesellschaft sei im Gesamtkontext zu betrachten und könne nicht auf die additive Betrachtung einzelner Fragestellungen und Wertansätze reduziert werden.
KG, Az. noch unbekanntDie Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, am 24. Juli 2025 verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out gefordert, außerordentliche Hauptversammlung am 31. Oktober 2025
Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB) zu EUR 20,57, Hauptversammlung am 17. Oktober 2025
SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG, Hauptversammlung am 27. August 2025
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) mit der SNP Schneider-Neureither & Partner SE ist am 22. Oktober 2025 im Handelregister eingetragen und bekannt gemacht worden:
"Mit der "Succession German Bidco GmbH", München (Amtsgericht München HRB 294659) wurde am 30.06.2025 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Hauptversammlung am 30.06.2025 zugestimmt hat."
Die herrschende Succession German Bidco GmbH ist eine zur Carlyle Group gehörenden Gesellschaft.
Eine gerichtliche Überprüfung der im Rahmen des BuG angebotenen Barabfindung und der Ausgleichszahlung kann innerhalb von drei Monaten beantragt werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Der Vorstand der WashTec AG („Gesellschaft“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, in Ausübung der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 13. Mai 2025 ein Programm zum Rückkauf eigener Aktien mit einem Gesamtvolumen von bis zu 5,0 Millionen Euro (Gesamtkaufpreis ohne Erwerbsnebenkosten) und einer Laufzeit bis spätestens zum 4. Mai 2026 (einschließlich) durchzuführen („Aktienrückkaufprogramm 2025“). Das Programm soll am 6. November 2025 beginnen.
Im Rahmen des Aktienrückkaufprogrammes 2025 sollen im Zeitraum vom 6. November 2025 bis spätestens zum 4. Mai 2026 (einschließlich) über die Börse bis zu insgesamt 100.000 eigene Aktien der Gesellschaft zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu 5,0 Millionen Euro zurückgekauft werden. Aktuell hält die Gesellschaft bereits 594.646 eigene Aktien, das entspricht ca. 4,25% des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft.
Der Rückkauf eigener Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogrammes 2025 soll ausschließlich über die Börse erfolgen und entsprechend den Vorgaben des Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 mit Ausnahme der Beschränkungen gemäß Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 durchgeführt werden.
Die erworbenen eigenen Aktien können zu allen von der Hauptversammlung am 13. Mai 2025 zugelassenen Zwecken, einschließlich der Einziehung der Aktien, verwendet werden.
Weitere Details werden vor Beginn des Aktienrückkaufprogramms 2025 von der WashTec AG separat bekannt gemacht. Die WashTec AG behält sich im Rahmen des rechtlich Zulässigen das Recht vor, das Aktienrückkaufprogramm jederzeit zu unterbrechen oder zu beenden.
Ad-hoc-Meldung gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)
Ad hoc-Mitteilung gemäß Art. 53 KR
Wels, 23. Oktober 2025
- Keine Verpflichtung zur Stellung eines Übernahmeangebots an die Aktionäre der PIERER Mobility AG
- Anordnung von Auflagen und Bedingungen durch die Übernahmekommission
Bajaj Auto International Holdings B.V. beabsichtigt, sämtliche von der Pierer Industrie AG an der Pierer Bajaj AG gehaltenen 50.100 Aktien zu erwerben. Die entsprechenden Verträge, nämlich ein Aktienkaufvertrag in Bezug auf den Erwerb von 100 Stück Aktien an der Pierer Bajaj AG und eine Call-Optionsvereinbarung über den Erwerb von bis zu 50.000 Stück Aktien an der Pierer Bajaj AG, wurden in den Monaten April und Mai 2025 abgeschlossen. Beide Verträge unterliegen denselben aufschiebenden regulatorischen Bedingungen im Hinblick auf fusionskontrollrechtliche, investitionskontrollrechtliche und subventionskontrollrechtliche Freigaben, sowie der weiteren aufschiebenden Bedingung, dass der Kontrollerwerb durch die Bajaj Auto International Holdings BV über die Pierer Bajaj AG und somit mittelbar über die PIERER Mobility AG kein Pflichtangebot nach den Bestimmungen des österreichischen Übernahmegesetzes auslöst. Sämtliche erforderliche fusionskontrollrechtliche Freigaben wurden bereits erteilt.
Die österreichische Übernahmekommission hat der Bajaj Auto International Holdings B.V. am 23. Oktober 2025 einen Bescheid zugestellt, in dem bestätigt wird, dass diese beiden Transaktionen gemeinsam zur mittelbaren Kontrollerlangung an der PIERER Mobility AG durch Bajaj Auto International Holdings B.V. führen und dass dieser Kontrollerwerb zu Sanierungszwecken im Sinne des § 25 Abs 1 Z 2 ÜbG erfolgt.
Zur Wahrung der Vermögensinteressen der übrigen Beteiligungspapierinhaber wurde von der Übernahmekommission folgende Bedingung gemäß § 25 Abs 2 ÜbG ausgesprochen:
Bajaj Auto International Holdings B.V. ist weder nach § 22 ÜbG noch nach § 25 Abs 2 ÜbG verpflichtet, ein Pflichtangebot an die Inhaber von Beteiligungspapieren der PIERER Mobility AG zu stellen, wenn die Call-Optionsvereinbarung vom 22.05.2025 nach der Nicht-Untersagung des Zusammenschlusses gemäß Verordnung (EU) 2022/2560 und Eintritt aller aufschiebenden Bedingungen der Call-Optionsvereinbarung innerhalb von 20 Börsentagen zur Gänze ausgeübt wird.
Zur Wahrung der Vermögensinteressen der übrigen Beteiligungspapierinhaber wurden von der Übernahmekommission folgende Auflagen gemäß § 25 Abs 2 ÜbG ausgesprochen:
(i) Bajaj Auto International Holdings B.V. hat die Übernahmekommission über die Erteilung der Nicht-Untersagung des Zusammenschlusses gemäß Verordnung (EU) 2022/2560 und den Eintritt aller aufschiebenden Bedingungen der Call-Optionsvereinbarung unverzüglich zu informieren und den erfolgten Kontrollwechsel in der PIERER Mobility AG unverzüglich zu veröffentlichen.
(ii) Bajaj Auto International Holdings B.V. und alle mit ihr gemeinsam vorgehende Rechtsträger gemäß § 1 Z 6 ÜbG haben zudem
a. der Übernahmekommission unverzüglich nach Vollzug der Transaktion und unter Vorlage der entsprechenden Vereinbarungen und
b. der Hauptversammlung der PIERER Mobility AG, welche einem möglichen Anteilserwerb an der MR IMMOREAL GmbH durch KTM AG nachfolgt,
über die Konditionen des Anteilserwerbs, insbesondere über den Kaufpreis, an der MR IMMOREAL GmbH durch KTM AG zu berichten.
(iii) Bajaj Auto International Holdings B.V. und alle mit ihr gemeinsam vorgehenden Rechtsträger gemäß § 1 Z 6 ÜbG haben weiters
a. der Übernahmekommission unmittelbar nach Abschluss der jeweiligen Vereinbarung bzw. Vollzug des jeweiligen Rechtsgeschäfts und
b. in den Hauptversammlungen der PIERER Mobility AG zu berichten,
zu welchen Konditionen Vereinbarungen bzw. Rechtsgeschäfte zwischen Bajaj Auto International Holdings B.V. bzw. mit ihr gemeinsam vorgehenden Rechtsträgern einerseits und Dipl. Ing. Stefan Pierer bzw. mit ihm gemeinsam vorgehende Rechtsträger andererseits bis einschließlich 31.12.2026 abgeschlossen werden, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Kontrollerwerb der Bajaj Auto International Holdings B.V. an der PIERER Mobility AG stehen.
Der Vorstand der Emittentin wurde von Bajaj Auto International Holdings B.V. informiert, dass
a. die Nicht-Untersagung des Zusammenschlusses gemäß Verordnung (EU) 2022/2560 und der Eintritt aller Bedingungen in § 2 der Call-Optionsvereinbarung für 10. November 2025 erwartet wird und
b. Bajaj Auto International Holdings B.V. beabsichtigt, sodann die Call-Optionsvereinbarung hinsichtlich aller 50.000 Stück Aktien an der PIERER Bajaj AG auszuüben und damit mittelbar alleinige Kontrolle an der PIERER Mobility AG zu erlangen.
Rechtlicher Hinweis
DIESE MITTEILUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER PIERER MOBILITY AG DAR. SIE IST WEDER ZUR DIREKTEN NOCH ZUR INDIREKTEN VERTEILUNG, ÜBERTRAGUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, WEDER GANZ NOCH TEILWEISE, IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER IN EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER DIE VERTEILUNG DIESER BEKANNTMACHUNG RECHTSWIDRIG WÄRE, BESTIMMT.
Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere letztjährigen
Endspiel-Favoriten konnten mit einer Rendite von 27,8 % glänzen und
damit besser performen als die gängigen deutschen Aktienindizes. Bei
alstria office REIT-AG, New Work SE und Synlab AG erfolgte ein
Squeeze-Out. Bei diesen drei Werten bestehen u. E. zusätzliche Chancen
auf eine Nachbesserung im Spruchverfahren. Nach ihrer starken
Performance zählt die Commerzbank AG nicht mehr zu den Favoriten. Im
Falle von der USU Ventures AG (ehemals USU Software AG) erwarten wir in
absehbarer Zeit erst einmal keine Strukturmaßnahme mehr.
Für die 20. Ausgabe der Endspiel-Studie, die in den Startlöchern steht, haben wir wieder ein interessantes Portfolio mit 11 Einzelwerten zusammengestellt. Zu jedem Favoriten gibt es eine Analyse inkl. Modell. Ein Endspiel-Favorit sollte unter fundamentalen Gesichtspunkten Kurspotenzial aufweisen und zusätzlich die Chance auf ein Endspiel bieten.
Unter „Endspielen“ verstehen wir Sondersituationen, in denen Struktur-maßnahmen wie Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Squeeze-Out, Verschmelzung oder Delisting wahrscheinlich sind oder bereits laufen. Oft folgen solche Maßnahmen auf Übernahmeangebote. Endspiele sind im Grunde eine eigene Asset-Klasse und weisen i. d. R. ein günstigeres Chance-Risiko-Profil aus als herkömmliche Aktien.
Die Endspiel-Studie 2026 beschäftigt sich außerdem mit dem Standortfördergesetz, das bis Ende Januar 2026 beschlossen werden soll. Es sieht die Öffnung des Spruchverfahrensgesetzes für Delisting-Erwerbsangebote vor.
Seit der letzten Endspiel-Studie erzielten abgeschlossene Spruchverfahren eine durchschnittliche Aufbesserung inkl. Zinsen von 10,6 % (Vj. 25,9 %). Darin enthalten sind die Fälle ohne Aufbesserung („Nuller“). Ohne Nuller kommen wir inkl. Zinsen auf ein Plus von 19,7 % (Vj. 43,1 %). In 54 % (Vj. 60 %) der Spruchverfahren wurde aufgebessert.
Unser Endspiel-Universum zählt 155 (Vj. 143) Unternehmen, die nach verschiedenen Kriterien wie Veränderungen in der Aktionärsstruktur, kritischen Schwellen bei Stimmrechts- und Grundkapitalanteilen aufbereitet und übersichtlich zusammengefasst sind.
Die einzigartige Endspiel-Studie von Solventis können Sie zum Preis von 1.250 € zzgl. USt. erwerben.
Bei Interesse nehmen Sie bitte formlos Kontakt (sekretariat@solventis.de, 06131/4860-500) mit uns auf oder senden Sie uns das beiliegende Bestellformular. Sie erhalten die Studie inkl. Rechnung dann umgehend per Post.
Die Endspiel-Studie basiert auf einer umfangreichen Datenbank, die über Jahre hinweg aufgebaut wurde. Ab sofort ist die digitalisierte Datenbank gegen Bezahlung zugänglich. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in einer separaten E-Mail. In der Datenbank finden Sie alles rund um die Themen Strukturmaßnahmen und Übernahmeangebote. Bei Interesse nutzen Sie bitte die oben angegebenen Kontaktdaten.
Solventis AGVeröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
München, 21. Oktober 2025. Der Vorstand der PAL Next AG (ISIN: DE000A12UPJ7) mit Sitz in München hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats einen Vertrag über die Einbringung einer Forderung gegen die Gesellschaft in Höhe von EUR 750.000,00 im Zusammenhang mit der Vergütung von Dienstleistungen bezüglich einer Filmproduktion als Sacheinlage abgeschlossen. Die Einbringung erfolgt gegen Ausgabe von 595.238 Stück neuen Aktien aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre. Die Durchführung der Kapitalerhöhung soll noch im Jahr 2025 erfolgen.
In diesem Zusammenhang wird die bisherige Prognose der PAL Next AG für das Geschäftsjahr 2025 angepasst. Die Gesellschaft geht weiterhin von Umsatzerlösen in Höhe von EUR 21 Mio. bis EUR 23 Mio. aus. Die Gesamtleistung zuzüglich der sonstigen betrieblichen Erträge soll im Jahr 2025 bei mindestens EUR 24 Mio. liegen. Für das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) geht der Vorstand für das Geschäftsjahr 2025 nun von einer Bandbreite zwischen TEUR -1.250 und TEUR -550 aus (zuvor: TEUR -500 bis TEUR +200).
Die Anpassung beruht insbesondere auf bilanziellen Effekten der Forderungseinbringung und hat keinen Einfluss auf die Liquiditätslage der PAL Next AG.
Rechtlicher Hinweis
Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf aktuellen Annahmen beruhen. Tatsächliche Ergebnisse können wesentlich abweichen.
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Anmerkung der Redaktion:
Bei der PAL Next AG handelt es sich um die ehemalige PANTAFLIX AG.
Corporate News
- Auftragseingang steigt um 7 % auf rund 80 Mio. € mit starker Entwicklung in internationalen Märkten (Q3 2024: 74,9 Mio. €)
- Konzernumsatz legt um etwa 11 % auf rund 74 Mio. € zu (Q3 2024: 66,8 Mio. €)
- EBIT klettert um ca. 83 % auf rund 15 Mio. € (Q3 2024: 8,2 Mio. €)
- Starke Ergebnisse führen zu Prognoseanhebung für 2025
Heidelberg, 20. Oktober 2025 – SNP, ein weltweit führender Anbieter von Software für digitale Transformation, automatisierte Datenmigration und Datenmanagement im SAP-Umfeld, gibt nach vorläufigen Zahlen ein anhaltendes Wachstum für das dritte Quartal 2025 bekannt.
Der Auftragseingang stieg um 7 % auf rund 80 Mio. € (Q3 2024: 74,9 Mio. €). Der Umsatz legte um 11 % auf rund 74 Mio. € zu und das EBIT verbesserte sich überproportional um ca. 83 % auf rund 15 Mio. €. Die EBIT-Marge stieg im dritten Quartal 2025 entsprechend um über 7 Prozentpunkte auf rund 20 % (Q3 2024: 12,2 %). Die deutliche Ergebnisverbesserung ist vor allem auf gesteigerte Softwareumsätze zurückzuführen.
Aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung im dritten Quartal und des anhaltenden Marktmomentums hat das Unternehmen seine Jahresprognose 2025 angehoben. Die Umsatzprognose für das Gesamtjahr wird auf 280 Mio. € bis 295 Mio. € erhöht (bisherige Prognose: 270 Mio. € bis 280 Mio. €). Darüber hinaus wird das EBIT in einer Bandbreite zwischen 34 Mio. € und 46 Mio. € erwartet (bisherige Prognose: 30 Mio. € bis 34 Mio. €). Für den Auftragseingang wird unverändert eine Book-to-Bill-Ratio (Auftragseingang / Umsatzerlöse) größer als eins prognostiziert.
Jens Amail, CEO von SNP, kommentiert: „Im aktuellen Marktumfeld sind Unternehmensagilität und Transformationsfähigkeiten für unsere Kunden und Partner wichtiger denn je. Wir sind sehr dankbar für deren anhaltendes Vertrauen und haben unsere Investitionen in KI-basierte Dienstleistungskapazitäten und Softwareinnovationen weiter erhöht, um sie zukünftig noch besser unterstützen zu können. Es ist uns zudem gelungen, an die starken Ergebnisse des ersten Halbjahres mit dem besten dritten Quartal unserer Unternehmensgeschichte anzuknüpfen. Besonders freue ich mich über das starke Wachstum in internationalen Märkten wie Frankreich, Brasilien, Australien und dem Nahen Osten. Die deutliche Verbesserung unserer Profitabilität zeigt, dass wir mit unserem Fokus auf Prozessexzellenz und Skalierbarkeit auf dem richtigen Weg sind. Dies ist das Ergebnis der großartigen Arbeit aller SNP-Kolleginnen und -Kollegen, und ich bin sehr stolz darauf, Teil dieses weltweiten Teams sein zu dürfen."
SNP wird die vollständigen Neunmonatszahlen 2025 am 6. November 2025 veröffentlichen.
Über SNP
SNP (Ticker: SHF.DE) ist mit seiner weltweit führenden Technologieplattform Kyano ein zuverlässiger Partner für Unternehmen, die bei Transformationsvorhaben und für mehr Geschäftsagilität auf wegweisende datengestützte Funktionalitäten setzen. Kyano integriert alle technischen Möglichkeiten und Partnerfunktionalitäten für eine softwarebasierte ganzheitliche Datenmigration und das Datenmanagement. In Kombination mit dem BLUEFIELD-Ansatz setzt Kyano einen weltweiten Industriestandard für die schnelle und sichere Reorganisation und Modernisierung von SAP-zentrierten IT-Landschaften bei gleichzeitiger Nutzung datengesteuerter Innovationen.
Weltweit vertrauen mehr als 3.000 Kunden aller Größen und Branchen in über 80 Ländern auf SNP, unter ihnen zahlreiche DAX 40 und Fortune 500 Unternehmen. Die SNP-Gruppe beschäftigt weltweit rund 1.600 Mitarbeitende an 36 Standorten in 23 Ländern. Das Unternehmen mit Stammsitz in Heidelberg erzielte im Geschäftsjahr 2024 einen Umsatz von 254,8 Mio. EUR.
Weitere Informationen unter www.snpgroup.com
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Anmerkung der Redaktion:
SNP hatte kürzlich mit der Succession German Bidco GmbH (Carlyle) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen, dem die virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025 zugestimmt hatte. Ausgleich und Abfindung werden in einem Spruchverfahren überprüft werden.