Ad-Hoc-Meldung nach Art. 17 Abs. 1 Marktmissbrauchsverordnung (MAR)
Feldkirchen, 17. Oktober 2025
Die MAQUET Medical Systems AG, Sitz: Rastatt, Kehler Straße 31, 76437 Rastatt (AG Mannheim HRB 719044), hat die am 28. August 2025 im Rahmen des an die Pulsion Medical Systems SE, Sitz: Feldkirchen, Hans-Riedl-Str. 21, 5622 Feldkirchen (AG München HRB 192563), gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) der Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG gerichteten Übertragungsverlangens auf EUR 20,57 pro Aktie festgelegte Barabfindung aufgrund einer nach Abschluss der Bewertungsarbeiten eingetretenen Änderung der Kapitalmarktdaten auf EUR 20,67 erhöht und mitgeteilt, in der am 17. Oktober 2025 stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung einen entsprechenden Beschlussantrag zu stellen.
Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer, der die Angemessenheit der ursprünglich festgelegten Barabfindung am 28. August 2025 bestätigt hatte, hat bereits in Aussicht gestellt, dass er nach derzeitigem Stand die Angemessenheit der erhöhten Barabfindung bestätigen wird.
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