Die Hauptversammlung der SYNLAB AG am 16. Mai 2025 hatte die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin, die Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.), gegen eine Barabfindung in Höhe von 12,44 Euro je Aktie beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 27. Juni 2025 in das Handelsregister eingetragen. Mehrere ausgeschlossene SYNLAB-Minderheitsaktionäre hatten beim LG München I eine Überprüfung der angebotenen Barabfindung beantragt. Das Gericht hat die eingegangenen Spruchanträge zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 HK O 10667/25 verbunden.
LG München I, Az. 5 HK O 10667/25
Bäßler, F. u.a. ./. Ephios Bidco GmbH
37 Antragsteller
Verfahrendbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz Hootz Hirsch PartmB
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