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Freitag, 17. Oktober 2025

InVision AG: Squeeze-out im Handelsregister eingetragen

Die Hauptversammlung der InVision AG hat am 28. August 2025 die Übertragung der Aktien ihrer Minderheitsaktionäre auf die Acme 42 GmbH gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 5,63 je Aktie beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 8. Oktober 2025 in das Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf eingetragen und bekannt gemacht. Spruchanträge auf Überprüfung der Angemessenheit der angebotenen Barabfindung können innerhalb von drei Monaten gestellt werden.

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