Die Hauptversammlung der SHS Viveon AG hat 27. August 2025 hatte einem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 3,05 je SHS-Viveon-Aktie zugestimmt. Der Übertragungsbeschluss wurde zunächst am 19. September 2025 in das Handelsregister der SHS Viveon AG und am 28. Oktober 2025 dann in das Handelsregister der Sidetrade AG eingetragen und bekannt gemacht. Damit ist der Ausschluss der Minderheitsaktionäre der SHS Viveon AG wirksam.
Die Angemessenheit der dafür angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
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