von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Bei der Instapro II AG fand kürzlich ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out statt. Diesbezüglich ist ein Spruchverfahren beim LG Düsseldorf zu dem Az. 35 O 91/24 AktE anhängig.
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting-Erwerbsangebot, am 24. Juli 2025 verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out gefordert
Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB), Hauptversammlung voraussichtlich im 4. Quartal 2025
SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR)
NICHT ZUR VERTEILUNG ODER FREIGABE, DIREKT ODER INDIREKT, IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER DIE VERTEILUNG ODER FREIGABE UNGESETZLICH WÄRE.
Karlsruhe, 31. Juli 2025 – Die GBS Software AG hat den Erwerb weiterer Aktien an der Recycling Ostsachsen Aktiengesellschaft (ROSAG), Zittau OT Hirschfelde, vertraglich vereinbart und erhöht ihre Beteiligung damit von bislang 51 % auf künftig 89 %. Es handelt sich um einen Terminkauf mit wirtschaftlichem Vollzug zum 30. September 2025. Die Zustimmung zu diesem Terminkauf hat die ROSAG gegenüber der GBS Software AG als Käuferin satzungsgemäß in ihrer gestrigen Hauptversammlung erteilt. Vorstand und Aufsichtsrat der ROSAG haben ihre Zustimmung zu diesem Terminverkauf an die GBS Software AG als Käuferin im Namen der ROSAG schriftlich erklärt.
Die zusätzlichen 19.000 ROSAG-Aktien übernimmt die GBS Software AG von dem bestehenden Minderheitsaktionär. Der Kaufpreis beträgt insgesamt 855.000 EUR und damit 45 EUR je ROSAG-Aktie. Dies entspricht damit exakt dem Preis, zu dem die GBS Software AG bereits im Jahr 2023 insgesamt 21.000 Stückaktien an der ROSAG erworben hatte. Ein Teilbetrag dieses Kaufpreises i.H. von 130.000 EUR ist zum 30.09.2025 fällig. Der verbleibende Restbetrag der Kaufpreisforderung i.H. von 725.000 EUR ist zunächst gestundet. Für diesen gestundeten Kaufpreisrestbetrag haben Käufer und Verkäufer eine Option vereinbart, wonach ein Teilbetrag von mindestens 435.000 EUR und höchstens 725.000 EUR durch Ausgabe und Lieferung von mindestens 150.000 und höchstens bis zu 250.000 GBS-Aktien zum Ausgabebetrag von 2,90 EUR je Aktie (gewichteter Durchschnittskurs im 2. Quartal 2025 zzgl. Zuschlag) aus dem genehmigten Kapital der GBS Software AG beglichen werden kann. Ein etwaig sich aus der Nichtausübung oder nur teilweisen Optionsausübung ergebender Kaufpreisrestbetrag wird nach Ablauf der Optionsausübungsfrist am 15.10.2025 ebenfalls durch Zahlung dieser verbleibenden Forderung beglichen.
Die derzeitige Beteiligung der GBS Software AG in Höhe von 51 % resultiert aus dem Erwerb von 21.000 Aktien im Jahr 2023 sowie der Zeichnung von 4.500 neuen Aktien im Rahmen einer im Jahr 2023 durchgeführten Kapitalerhöhung der ROSAG. Zusammen mit den per Terminkauf zum 30. September 2025 hinzu erworbenen 19.000 Aktien erhöht sich die Aktienanzahl der GBS Software AG an der ROSAG auf insgesamt 44.500 Stückaktien, dies entspricht 89 % des Grundkapitals der ROSAG.
Die ROSAG ist ein ertragstarkes Recycling-Unternehmen in Sachsen mit einem erfahrenen Managementteam und trägt seit dem Einstieg der GBS Software AG substanziell zum Konzernergebnis bei. Die Gesellschaft ist bereits durch einen bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag in den GBS-Konzern integriert. Mit der nunmehr vereinbarten Aufstockung sichert sich die GBS Software AG eine weitergehende wirtschaftliche Beteiligung an der ROSAG und stärkt zugleich ihre Position im Bereich Umwelt- und Kreislaufwirtschaft.
Über die ROSAG
Die ROSAG wurde im Jahr 1999 gegründet und beschäftigt knapp 30 Mitarbeiter. Gegenstand der ROSAG ist u.a. die Verwertung und Entsorgung von Abfällen aller Art, insbesondere das Recycling von Elektronikschrott und anderen Stoffgemischen zum Zweck der Eisen-, Nichteisen- und Edelmetallrückgewinnung sowie der Handel mit allen Vor-, Zwischen- und Endprodukten aus diesen Prozessen. Bereits frühzeitig mit ihrer Gründung hat die Gesellschaft an ihrem Standort in Zittau verschiedene weitere Betriebsgeländeflächen erworben. Heute verfügt sie insgesamt über Betriebsflächen und weiteres Betriebsgelände im Umfang von rund 40.000 qm.
ROSAG ist darauf spezialisiert die Kunststoff-Metallverbunde von vielfältigem Elektronikschrott aufzulösen und über eigenentwickelte spezielle Verarbeitungsverfahren ein hoch angereichertes Metallkonzentrat für den weiteren Einsatz in hierauf spezialisierten Metallhütten zu erzeugen. Die Gesellschaft erzielte im 1. Halbjahr 2023 (Rumpfgeschäftsjahr 1) einen Umsatz von rund 4,4 Mio. Euro (Handelsware: 0,6 Mio. EUR; Kerngeschäft: 3,8 Mio. EUR) und in den Monaten Juli bis Dezember 2023 (Rumpfgeschäftsjahr 2) einen Umsatz von rund 6,9 Mio. EUR (Handelsware: 3,4 Mio. EUR; Kerngeschäft: 3,5 Mio. EUR); im gesamten Kalenderjahr 2023 (Rumpfgeschäftsjahr 1 + Rumpfgeschäftsjahr 2 ) somit 11,3 Mio. EUR (Handelsware: 4,0 Mio. EUR; Kerngeschäft: 7,3 Mio. EUR). Im Geschäftsjahr 2024 erzielt die ROSAG mit einem Umsatz i.H.v. insgesamt 14,2 Mio. EUR (Handelsware: 6,4 Mio. EUR; Kerngeschäft: 7,8 Mio. EUR) ein Umsatzwachstum von insgesamt 24,6 %.
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 CECONOMY AG („CECONOMY“) hat heute mit JINGDONG HOLDING GERMANY GmbH („Bieterin“), einer mittelbar durch JD.com („JD“) gehaltenen Holdinggesellschaft, eine Investorenvereinbarung abgeschlossen. Die Investorenvereinbarung steht im Zusammenhang mit der heute bekanntgegebenen Absicht der Bieterin, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien der CECONOMY zu einem Preis von EUR 4,60 pro Aktie in bar abzugeben. Vorstand und Aufsichtsrat von CECONOMY unterstützen das angekündigte Angebot, vorbehaltlich der Prüfung der von der Bieterin noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage. Das Angebot wird neben weiteren üblichen Bedingungen unter dem Vorbehalt der Erteilung fusionskontroll- und außenwirtschaftsrechtlicher Freigaben sowie der Freigabe nach der EU-Verordnung über Subventionen aus Drittstaaten stehen. CECONOMY wurde weiterhin mitgeteilt, dass die Bieterin und Convergenta Invest GmbH („Convergenta“) am heutigen Tag eine Aktionärsvereinbarung abgeschlossen haben. Über Convergenta hält die Gründerfamilie von MediaMarkt, die Familie Kellerhals, derzeit ca. 29,16 % der Aktien der CECONOMY. Convergenta wird das Angebot für 18,5 Mio. Aktien (3,81 %) annehmen, folglich mit rund 25,35 % weiter an CECONOMY beteiligt bleiben. Zudem wurde CECONOMY darüber informiert, dass Haniel Finance Deutschland GmbH, Beisheim Holding GmbH, BC Equities GmbH & Co. KG und freenet AG, die gemeinsam rund 27,9 % der Aktien halten, jeweils verbindlich zugesagt haben, im Hinblick auf die von ihnen gehaltenen Aktien das Übernahmeangebot der Bieterin anzunehmen. Vorstand und Aufsichtsrat von CECONOMY werden nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage entsprechend ihren gesetzlichen Verpflichtungen eine begründete Stellungnahme zu dem Angebot abgeben und veröffentlichen. |
NICHT ZUR FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (GANZ ODER IN TEILEN) IN EINEM STAAT, IN DEM EINE SOLCHE FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG EINEN VERSTOSS GEGEN DIE EINSCHLÄGIGEN GESETZE DIESES STAATES DARSTELLEN WÜRDE.
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit §§ 29, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin:
JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH
c/o Cormoran GmbH, Am Zirkus 2
10117 Berlin
Deutschland
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 107672.
Zielgesellschaft:
CECONOMY AG
Kaistraße 3
40221 Düsseldorf
Deutschland
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 39473.
ISIN: DE0007257503 (WKN: 725750)
Die JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH (die "Bieterin"), eine 100%ige indirekte Tochtergesellschaft der JD.com, Inc., hat heute entschieden, sämtlichen Aktionären der CECONOMY AG (die "Gesellschaft" oder "CECONOMY") im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft (die "CECONOMY-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 4,60 je CECONOMY-Aktie in bar zu erwerben (das "Übernahmeangebot").
Die Bieterin und die Gesellschaft haben heute eine Investmentvereinbarung in Bezug auf das Übernahmeangebot und ihre beabsichtigte Zusammenarbeit nach Vollzug des Übernahmeangebots unterzeichnet.
Darüber hinaus haben die Bieterin und die größte Aktionärsgruppe von CECONOMY, die Convergenta Invest GmbH und mit ihr verbundene Aktionäre der Gesellschaft (zusammen "Convergenta"), heute im Hinblick auf ihre zukünftige Zusammenarbeit eine Aktionärsvereinbarung abgeschlossen, deren Wirksamkeit unter dem Vorbehalt des Vollzugs des Übernahmeangebots steht. Gemäß der Aktionärsvereinbarung wird Convergenta nach Vollzug des Übernahmeangebots 25,35% der CECONOMY-Aktien halten und ihren derzeitigen Anteil an CECONOMY von 29,16% durch eine unwiderrufliche Verpflichtung zur Annahme des Übernahmeangebots in Bezug auf 3,81% der CECONOMY-Aktien reduzieren. Ebenfalls heute hat die Bieterin mit mehreren Aktionären der Gesellschaft Vereinbarungen geschlossen, in denen sich diese unwiderruflich zur Annahme des Übernahmeangebots für insgesamt 31,7% der CECONOMY-Aktien (einschließlich 3,81% von Convergenta) verpflichtet haben.
Das Übernahmeangebot unterliegt üblichen Vollzugsbedingungen, einschließlich u.a. der Fusionskontrolle, der Genehmigung ausländischer Direktinvestitionen nach den Regeln einzelner Staaten und der Freigabe unter der EU-Verordnung zu ausländischen Subventionen (Foreign Subsidies Regulation). Der Vollzug des Übernahmeangebots ist nicht an eine Mindestannahmequote geknüpft.
Die Angebotsunterlage (in deutscher Sprache nebst einer unverbindlichen englischen Übersetzung), die die näheren Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere damit zusammenhängende Informationen enthalten wird, wird von der Bieterin nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Internet unter der Adresse www.green-offer.com veröffentlicht.
Wichtiger Hinweis:
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von CECONOMY-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet hat. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots von den hier dargestellten Eckpunkten soweit rechtlich zulässig abzuweichen. Anlegern und Inhabern von CECONOMY-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, sobald sie veröffentlicht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache nebst einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit den ausführlichen Bedingungen und sonstigen Angaben zum Übernahmeangebot wird nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Internet unter der Adresse www.green-offer.com veröffentlicht.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Entsprechend sind außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder Zulassungen für das Übernahmeangebot eingereicht, veranlasst oder erteilt worden. Anleger und Inhaber von CECONOMY-Aktien können sich nicht darauf verlassen, dass sie durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt sind. Diese Mitteilung darf weder ganz noch teilweise in einem anderen Staat veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in dem das Übernahmeangebot nach geltendem nationalen Recht untersagt wäre.
Die Bieterin, ihre Finanzberater und mit ihr verbundene Unternehmen behalten sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen weitere CECONOMY-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots direkt oder indirekt an der Börse oder außerbörslich zu erwerben, sofern solche Erwerbe oder Vereinbarungen zum Erwerb von Aktien den anwendbaren deutschen gesetzlichen Bestimmungen und der Rule 14e-5 des Securities Exchange Act von 1934 (der "Exchange Act") entsprechen. Informationen über solche Käufe werden in Deutschland veröffentlicht, soweit dies nach geltendem nationalen Recht erforderlich ist. Soweit Informationen über solche Käufe oder Kaufvereinbarungen in Deutschland veröffentlicht werden, gelten diese Informationen auch in den Vereinigten Staaten als öffentlich bekannt gegeben. Das mit dieser Mitteilung bekanntgegebene Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft, die zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sind und unterliegt den Veröffentlichungspflichten und -vorschriften und der Veröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik Deutschland für börsennotierte Gesellschaften gelten und sich in bestimmten wesentlichen Aspekten von denen der Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Rechtsordnungen unterscheiden.
Soweit diese Mitteilung zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine Tatsachenbehauptungen und durch die Worte "beabsichtigen", "werden" und ähnliche Begriffe gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen die Absichten, Überzeugungen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Solche in die Zukunft gerichtete Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für die künftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und die in der Regel außerhalb der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es ist zu berücksichtigen, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Unterlagen oder Mitteilungen oder in der noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen nach Veröffentlichung der Unterlagen, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage ändern.
Düsseldorf, 30. Juli 2025
JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren Allgemeinen Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi) hatte das Landgericht Mannheim die Sache am 7. März 2024 verhandelt und dabei Herrn WP/StB Jörg Neis und Herrn WP Florias Leis von der Abfindungsprüferin Ebner Stolz zu dem Prüfbericht angehört.Die 2invest AG hat ihren Aktionären ein freiwilliges Ewerbsangebot gegen eine Geldleistung in Höhe von EUR 13,18 je Stammaktie unterbreitet. Die Annahmefrist dauert vom 4. bis zum 18. August 2025.
Zur Angebotsunterlage: https://2invest-ag.com/sonstiges/aktienrueckkauf/
Ad-hoc-Mitteilung gemäß § 17 MAR
Heidelberg (23.07.2025) Der Vorstand der 2invest AG, Heidelberg, ISIN DE000A3H3L44, hat heute den Beschluss (nachfolgend der „Aktienrückkaufbeschluss“) gefasst, bis zu 341.205 Stück eigene Aktien (entsprechend rund 5,94% des Grundkapitals) der 2invest AG im Rahmen eines an alle Aktionäre gerichteten freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots außerhalb der Börse zu erwerben. Der Aktienrückerwerb soll zu einem Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von 13,18 EUR je auf den Namen lautende Stückaktie der 2invest AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR erfolgen.
Einzelheiten zu dem Aktienrückkauf werden demnächst im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://2invest-ag.com/sonstiges/aktienrueckkauf/ veröffentlicht werden. Der Aktienrückkaufbeschluss beruht auf der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 11. April 2025, wonach die Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien in einem Zeitraum bis zum 10. April 2030 ermächtigt ist. Die eigenen Aktien sollen im Rahmen, der von der Hauptversammlung am 11. April 2025 erteilten Ermächtigung verwendet werden.
Die 2invest AG hält aktuell 233.610 eigene Aktien (entsprechend einem Anteil am Grundkapital von rd. 4,06 %).
Der Vorstand hat heute das Reinvermögen der 2invest AG zum 21. Juli 2025 mit rd. 115 Mio. EUR festgestellt. Auf Basis von 5.748.154 ausgegebenen Aktien sowie der 233.610 eigenen Aktien, damit 5.514.544 ausstehenden Aktien, ergibt sich ein Reinvermögen je ausstehender Aktie von rd. 20,80 Euro. Das Reinvermögen beinhaltet als größten Wert die rund 14,4%ige Beteiligung an der 4basebio PLC, UK, mit einem Wert von rd. 24,4 Mio. EUR per 21. Juli 2025 bei einem Kurs von 9,50 GBP je Aktie, was mit rd. 21% des Reinvermögens ein wesentliches Klumpenrisiko darstellt, sowie Barmittel von rd. 16,3 Mio. EUR (rd. 14% des Reinvermögens).
Das Reinvermögen der 2invest AG ist definiert als die Summe der wesentlichen Vermögensgegenstände zum Verkehrswert abzüglich der wesentlichen Verbindlichkeiten und zum Stichtag gebildeten Rückstellungen. Wichtigste Einzelposition des Reinvermögens ist der Börsenwert der Portfoliopositionen zum Stichtag. Hinzuaddiert werden die Kontostände sämtlicher Bankkonten, d.h. Guthaben und Verbindlichkeiten werden miteinbezogen. Ebenso werden wesentliche Forderungen und die geschätzte Steuerposition zum Stichtag mit ihrem Buchwert kalkuliert. Das Reinvermögen ist eine stichtagsbezogene Betrachtung und kann sich daher jederzeit ändern. Es kann aufgrund von Schätzungen und Annahmen nur näherungsweise berechnet werden und unterliegt Schwankungen, unter anderem weil börsennotierte Wertpapiere mit ihrem Börsenkurs bei der Ermittlung des Reinvermögens zum Stichtag bewertet werden. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass aufgrund der teils geringen Marktliquidität einzelner Wertpapiere, die hierfür in die Berechnung einbezogenen Börsenwerte voraussichtlich kurzfristig nicht realisierbar sind.
Auf Basis des Eigenkapitals der Gesellschaft nach HGB zum 21. Juli 2025 von rd. 85,8 Mio. EUR entspricht der Wert je Aktie rund 15,56 EUR.
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der EQS Group AG zugunsten der Pineapple German Bidco GmbH (ein Transaktionsvehikel der IT-Investmentfirma Thoma Bravo, L.P.) hat das LG München I die Sache am 24. Juli 2025 verhandelt und dabei die Abfindungsprüfer, Herr WP Andreas Creutzmann und Herr WP Dr. Jörn Stellbrink, IVA Valuation & Advisory AG, angehört. Die Prüferin soll noch mehrere Unterlagen und Informationen bis zum 30. September 2025 nachreichen. Termin zu Verkündung einer Entscheidung wurde auf Freitag, den 28. November 2025, 10:00 Uhr, bestimmt.