Pressemitteilung der Kanzlei Ashurst vom 31. Juli 2025
Ashurst hat die APONTIS PHARMA AG umfassend zum verschmelzungsrechtlichem Squeeze-out der Hauptaktionärin Zentiva AG beraten. Die Zentiva AG hält rund 91,95 % des Grundkapitals der APONTIS PHARMA AG.
Die ordentliche Hauptversammlung der APONTIS PHARMA AG hat am 29. Juli 2025 mit einer Mehrheit von über 99 % einen Beschluss gemäß § 327a Absatz 1 Satz 1 AktG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gefasst (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out). Als Gegenleistung für die Übertragung der Aktien erhalten die Minderheitsaktionäre eine Barabfindung in Höhe von EUR 10,40 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der APONTIS PHARMA AG.
Zuvor hatte die Zentiva AG als Hauptaktionärin der APONTIS PHARMA AG mit Schreiben vom 5. März 2025 dem Vorstand der APONTIS PHARMA AG mitgeteilt, dass sie die Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der APONTIS PHARMA AG auf sie beabsichtigt und hat das entsprechende Verlangen gestellt. Am 13. Juni 2025 haben die Zentiva AG und die APONTIS PHARMA AG einen notariell beurkundeten Verschmelzungsvertrag geschlossen, nach dem die APONTIS PHARMA AG ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Zentiva AG überträgt. Die Wirksamkeit des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt noch von der Eintragung in das Handelsregister ab.
APONTIS PHARMA AG ist ein führendes Pharmaunternehmen in Deutschland, das sich auf Single Pill-Kombinationen spezialisiert hat. Single Pill-Kombinationen vereinen zwei bis drei patentfreie Wirkstoffe in einem Kombinationspräparat, das einmal am Tag eingenommen wird. Single Pill-Therapien verbessern wissenschaftlich gestützt signifikant die Behandlungsprognose und Lebensqualität der Patienten, während Komplikationen, Sterblichkeit und Behandlungskosten sinken.
Das Ashurst-Team beriet umfassend zu sämtlichen Aspekten des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out-Verfahrens, der hiermit verbundenen Hauptversammlung und zur Kommunikationsstrategie unter Federführung von Counsel Martina Rothe und wurde unterstützt von Partner Dr. Stephan Hennrich und Senior Associate Benedikt Lerp (alle Corporate, alle Frankfurt).
Ashurst hat die APONTIS PHARMA AG umfassend zum verschmelzungsrechtlichem Squeeze-out der Hauptaktionärin Zentiva AG beraten. Die Zentiva AG hält rund 91,95 % des Grundkapitals der APONTIS PHARMA AG.
Die ordentliche Hauptversammlung der APONTIS PHARMA AG hat am 29. Juli 2025 mit einer Mehrheit von über 99 % einen Beschluss gemäß § 327a Absatz 1 Satz 1 AktG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gefasst (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out). Als Gegenleistung für die Übertragung der Aktien erhalten die Minderheitsaktionäre eine Barabfindung in Höhe von EUR 10,40 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der APONTIS PHARMA AG.
Zuvor hatte die Zentiva AG als Hauptaktionärin der APONTIS PHARMA AG mit Schreiben vom 5. März 2025 dem Vorstand der APONTIS PHARMA AG mitgeteilt, dass sie die Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der APONTIS PHARMA AG auf sie beabsichtigt und hat das entsprechende Verlangen gestellt. Am 13. Juni 2025 haben die Zentiva AG und die APONTIS PHARMA AG einen notariell beurkundeten Verschmelzungsvertrag geschlossen, nach dem die APONTIS PHARMA AG ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Zentiva AG überträgt. Die Wirksamkeit des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt noch von der Eintragung in das Handelsregister ab.
APONTIS PHARMA AG ist ein führendes Pharmaunternehmen in Deutschland, das sich auf Single Pill-Kombinationen spezialisiert hat. Single Pill-Kombinationen vereinen zwei bis drei patentfreie Wirkstoffe in einem Kombinationspräparat, das einmal am Tag eingenommen wird. Single Pill-Therapien verbessern wissenschaftlich gestützt signifikant die Behandlungsprognose und Lebensqualität der Patienten, während Komplikationen, Sterblichkeit und Behandlungskosten sinken.
Das Ashurst-Team beriet umfassend zu sämtlichen Aspekten des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out-Verfahrens, der hiermit verbundenen Hauptversammlung und zur Kommunikationsstrategie unter Federführung von Counsel Martina Rothe und wurde unterstützt von Partner Dr. Stephan Hennrich und Senior Associate Benedikt Lerp (alle Corporate, alle Frankfurt).
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