von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zur Verschmelzung der MyHammer Holding AG auf die Instapro II AG hat das LG Berlin II Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 30. September 2025, 10 Uhr, anberaumt. Die Kammer will bei diesem Termin die Verschmelzungsprüferin Ebner Stolz anhören. Hierfür hat das Gericht eine ganze Reihe von klärungsbedürftigen Punkten aufgeführt.
Bei der Instapro II AG fand kürzlich ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out statt. Diesbezüglich ist ein Spruchverfahren beim LG Düsseldorf zu dem Az. 35 O 91/24 AktE anhängig.
Bei der Instapro II AG fand kürzlich ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out statt. Diesbezüglich ist ein Spruchverfahren beim LG Düsseldorf zu dem Az. 35 O 91/24 AktE anhängig.
LG Berlin II, Az. 102 O 108/22
Jaeckel, J. u.a. ./. Instapro II AG
172 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, Rechtsanwälte Dreier Riedel, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf
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