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Freitag, 27. September 2024

Schaeffler AG: Mitteilung zu Einstellung und Aufnahme des Handels der Schaeffler-Aktie

Corporate News

Herzogenaurach | 27. September 2024 | Die Schaeffler AG (Stammaktien: ISIN DE000SHA0019 / WKN: SHA001) erwartet, dass die Verschmelzung der Vitesco Technologies Group AG (ISIN: DE000VTSC017 / WKN: VTSC01) auf die Schaeffler AG im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme gegen Gewährung von Aktien an der Schaeffler AG an die bisherigen Aktionäre der Vitesco Technologies Group AG am 1. Oktober 2024 durch Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Schaeffler AG wirksam wird. Ebenso wird die Wirksamkeit der Umwandlung der Vorzugsaktien der Schaeffler AG (ISIN: DE000SHA0159 / WKN: SHA015) in Stammaktien der Gesellschaft für den 1. Oktober 2024 erwartet.

In diesem Zusammenhang wird die Frankfurter Wertpapierbörse vor Handelsbeginn am 1. Oktober 2024 den Handel in den Vorzugsaktien der Schaeffler AG und den Aktien der Vitesco Technologies Group AG einstellen. Dies bedeutet, dass der 30. September 2024 der letzte Handelstag für die Vorzugsaktien der Schaeffler AG und die Aktien der Vitesco Technologies Group AG sein wird. Der Handel in den Stammaktien der Schaeffler AG wird voraussichtlich am 2. Oktober 2024 beginnen. Die Schaeffler AG wird den Kapitalmarkt über weitere Entwicklungen entsprechend ihrer rechtlichen Pflichten informieren.

_______________________

Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit des Umtauschverhältnisses wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

BayWa AG: Werthaltigkeitsüberprüfungen führen zu außerordentlichen Abschreibungen von 222,2 Mio. Euro (Impairment-Tests gemäß IAS 36)

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die erforderlich gewordenen Impairment-Tests führen zu nicht cashwirksamen Wertminderungen in Höhe von 222,2 Mio. Euro, die im Halbjahresfinanzbericht 2024 als Abschreibungen erfasst wurden. Mit 171,5 Mio. Euro entfiel der größte Teil auf die 51-prozentige Beteiligung BayWa r.e. AG. Diese Abschreibungen haben keine negativen Auswirkungen auf die laufenden Sanierungsbemühungen der BayWa-Gruppe und die Umsetzung des gerade in der Erarbeitung befindlichen Restrukturierungskonzepts.

Der vollständige Halbjahresfinanzbericht 2024 wird heute auf der Webseite des BayWa-Konzerns veröffentlicht.

Mutares SE & Co. KGaA: Detaillierte Stellungnahme von Mutares zum Research-Bericht von Gotham City und der Shortattacke sowie den dort erhobenen Vorwürfen

Corporate News

München, 27. September 2024 – Der Vorstand der Mutares Management SE, der persönlich haftenden Gesellschafterin der Mutares SE & Co. KGaA (ISIN: DE000A2NB650) („Mutares“), hat am 26. September 2024 vom Bericht von Gotham City Research Kenntnis erhalten und gibt anknüpfend an eine erste Stellungnahme dazu die folgende detaillierte Stellungnahme ab:

Der am 26. September 2024 von Gotham City Research veröffentlichte Bericht („Bericht“) besteht hauptsächlich aus Fakten, die bereits von Mutares veröffentlicht wurden. Diese Fakten werden aus Sicht von Mutares jedoch irreführend dargestellt und mit Behauptungen, Vermutungen und Unterstellungen versehen, um die Sachlage zu verzerren und zum Schaden der Mutares-Aktionäre eigene wirtschaftliche Interessen (Short-Position) zu verfolgen. Gotham City Research hat Mutares zu keinem Zeitpunkt versucht zu kontaktieren und Mutares insbesondere keine Gelegenheit gegeben, sich vor der Veröffentlichung des Berichts zu den hierin enthaltenen Vorwürfen zu äußern.

Die in dem Bericht erhobenen Vorwürfe weist Mutares jedenfalls mit aller Entschiedenheit zurück:
  • Das Geschäftsmodell von Mutares, zu dem auch eine globale Expansion gehört, erfordert Anfangsinvestitionen, die sich erfahrungsgemäß mit den ersten Transaktionen auszahlen.
  • Mutares’ Wachstumsstrategie umfasst signifikante Investments in das bestehende Portfolio mit dem klaren Ziel eines Return on Invested Capital von 7-10x.
  • Erfolgreiche Mutares-Exits in 2022-2024 mit Nettoerlösen von über EUR 200 Mio. bestätigen die Mutares-Strategie.
  • Sämtliche Geschäfte mit nahestehenden Personen von Mutares sind im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben erfolgt und veröffentlicht worden.
  • Mutares ist überzeugt davon, dass ein Ausweis des Net Asset Values („NAV“) nicht aussagekräftig ist, da aufgrund von ständigen Veränderungen innerhalb der Portfoliounternehmen keine vergleichbare Stichtagsbetrachtung möglich ist.
  • Der vom Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellte und unterzeichnete verkürzte Konzern-Zwischenabschluss zum 30. Juni 2024 weist den Wert von EUR 422,2 Mio. für die Zahlungsmittel und -äquivalente sowohl in der Bilanz als auch in der Kapitalflussrechnung korrekt aus.

Die Mutares’ Wachstumsstrategie der vergangenen Jahre


Mutares hat sich klar zu einer globalen Wachstumsstrategie bekannt und diese seit dem Jahr 2020 konsequent und erfolgreich verfolgt. Dabei investiert Mutares, insbesondere im Automotive & Mobility Bereich, signifikant, um seine Strategie eines Lösungsanbieters und Konsolidierers in der mittelständischen Zulieferbranche voranzutreiben. Ziel war und ist es, ein aktiver Marktteilnehmer in diesem Segment zu sein und eine relevante Größe zu erreichen. Die Jahre 2020 bis einschließlich 2022 waren durch die COVID-19-Pandemie und den sprunghaften Anstieg der Inflation und Zinsen herausfordernde Krisenjahre. Dadurch wurden teilweise erfolgreiche Restrukturierungen zurückgeworfen. Nach dem sehr starken Wachstum und den hohen Investitionen der vergangenen Jahre ist Mutares im Jahr 2024 in Bezug auf Umsatz und die Anzahl der Portfoliogesellschaften in eine Konsolidierungsphase eingetreten.

Mit der weiteren Internationalisierung und geografischen Expansion setzt Mutares seine Wachstumsstrategie nun punktuell fort: Nach der Eröffnung eines Büros in Shanghai (China) folgte mit einem weiteren Standort in Mumbai (Indien) der nächste Expansionsschritt in Asien. Der Markteintritt in Indien ist für Mutares ein logischer Schritt, nachdem die Portfoliounternehmen SFC Solutions und MoldTecs (beide Teil von Amaneos) bereits über Aktivitäten in diesem wachstumsstarken Markt verfügen. Insbesondere bietet Indien als Zielmarkt mit einem für die kommenden Jahre zu erwartenden starken Wirtschaftswachstum enorme Chancen für Mutares. Mit der Eröffnung eines Büros in Chicago (USA) macht Mutares zudem einen wichtigen Schritt zur Expansion seines erfolgreichen Geschäftsmodells auf den nordamerikanischen Markt.

Mutares sieht sich angesichts der erfolgreichen Expansion nach China, Indien und in die USA auf einem guten Weg, um sein erfolgreiches Geschäftsmodell auch in neuen attraktiven Märkten umzusetzen. Die bereits umgesetzte Akquisition von CIKAUTXO Rubber & Plastic Components (Kunshan) Co., Ltd in China unterstreicht die strategische Bedeutung der Expansion in die neuen Märkte. Gleichzeitig untermauert Mutares damit die langfristigen Wachstumsambitionen auf einen Konzernumsatz von EUR 10 Mrd. beziehungsweise einen Jahresüberschuss der Mutares-Holding in Höhe von ca. EUR 200 Mio. im Geschäftsjahr 2028.

Vor dem Hintergrund der abgeschlossenen und unterzeichneten Transaktionen des Geschäftsjahres 2023, des transaktionsreichen ersten Halbjahres 2024 und der Annahmen zu weiteren beabsichtigten Transaktionen im Verlauf dieses Jahres sowie der Planungen für die einzelnen Portfoliounternehmen bestätigt Mutares die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 und erwartet für den Mutares-Konzern weiterhin einen Anstieg der Umsatzerlöse auf insgesamt circa EUR 5,7 Mrd. bis EUR 6,3 Mrd.

Finanzierungsstrategie und Investitionen in das Portfolio als Teil der umgesetzten Wachstumsstrategie

Zur Umsetzung der Wachstumsstrategie war und ist es notwendig, punktuell zu investieren. Mutares hat in den vergangenen Jahren konsequent sein Wachstumsziel verfolgt und mit der FerrAl United Group und der Amaneos Group zwei relevante Portfoliogruppen im Zuliefermarkt geschaffen. Dieser Aufbau hat umfangreiche Investitionen gekostet. Mutares sieht das Wachstum der beiden Gruppen im Wesentlichen als abgeschlossen an. Der Fokus liegt aktuell auf der Konsolidierung und der Erhöhung der Auslastung durch Konsolidierung des Marktes. Mutares erwartet daher künftig weniger Investitionen in das Portfolio und damit einhergehend einen geringeren Finanzierungsbedarf des Portfolios seitens Mutares.

Auch für die weiteren Segmente plant Mutares nach dem starken Wachstum der vergangenen Jahre mit einem durchschnittlich geringeren Investitionsbedarf im Rahmen der Übernahmen. Diese Strategie wird bereits aktiv umgesetzt:

Im Januar 2024 hat Mutares die bestehende, vorrangig besicherte Anleihe mit einem Nominalvolumen von EUR 150 Mio. und einer Laufzeit bis zum 31. März 2027 um einen Betrag von EUR 100 Mio. auf das maximale Nominalvolumen von EUR 250 Mio. erhöht. Zuletzt wurde im September 2024 eine neue, vorrangig besicherte Anleihe im Volumen von EUR 135 Mio. platziert. Mutares verfolgt damit das Ziel, die Finanzierungsstruktur und die Kosten der Fremdfinanzierung zu optimieren. Die neue Anleihe dient damit im Wesentlichen zur Finanzierung allgemeiner Geschäftszwecke und des weiteren Portfoliowachstums im Rahmen der internationalen Expansion, insbesondere für die Finanzierung weiterer Unternehmensakquisitionen.

Exits

Im Zuge der strategischen Änderungen seit 2020 und innerhalb der typischen Halteperiode der Portfoliounternehmen von drei bis fünf Jahren wurden die ersten signifikanten Verkäufe von Portfoliounternehmen in den Jahren 2022 bis 2024 durchgeführt. Mit dem Verkauf der BEXity, der SMP und der Frigoscandia Gruppe, die zu Nettoerlösen von über EUR 200 Mio. führten, hat Mutares in den letzten Jahren wesentliche Exits von Portfoliounternehmen an strategische Investoren realisieren können.

Davor wurde im Jahr 2021 die STS Group AG, deren Mehrheitsaktionär Mutares war, an einen internationalen Strategen (Adler Pelzer Group) veräußert. Dieser führt seither die Geschäfte weiter und integriert die STS Group AG in das auf Seiten des Käufers bestehende Portfolio. Der Verkauf stellt einen weiteren deutlich positiven Ergebnisbeitrag dar, der durch die erfolgreiche Umsetzung des Geschäftsmodells (Kaufen – Restrukturieren – Verkaufen) erreicht werden konnte.

Im Übrigen gilt grundsätzlich, dass nach einem erfolgreichen Exit der Erfolg für die weitere operative Entwicklung einer veräußerten Beteiligung nicht mehr in der Hand von Mutares liegt.

Soweit in dem Bericht selektiv Exits vor den Jahren 2020 und damit vor der Implementierung der kommunizierten Wachstumsstrategie von Mutares aufgeführt werden, waren die Investitionen in Pixmania und Grosbill am Ende nicht erfolgreich. In beiden Fällen hat Mutares investiert, ohne einen substanziellen Return zu erzielen. Aus der Erfahrung der Vergangenheit zeigt sich, dass sich 10-20 % der übernommenen Portfoliogesellschaften schlechter entwickeln als dies im Rahmen des Erwerbs angenommen wurde. Eine Veräußerung an das Management oder einen kleineren Marktbegleiter, die auch mit neuen Ideen einen Turnaround schaffen können, ist in solchen Fällen in der Private-Equity-Branche nicht unüblich.

Auch der Verkauf von Portfoliounternehmen an Käufer, mit denen Mutares in der Vergangenheit bereits erfolgreiche Transaktionen getätigt hat, ist nicht unüblich und ist Ausweis des Vertrauens der Parteien ineinander. Dieses „Phänomen“ tritt auch auf der Kaufseite auf, wo Mutares in den vergangenen Jahren mehrfach vom gleichen Verkäufer Unternehmen erworben hat (z. B. Magna, Siemens Energy oder Metsä Group).

Geschäfte mit nahestehenden Personen

Mutares definiert – im Rahmen der Finanzberichterstattung und im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften des IAS 24 – nahe stehende Personen und Unternehmen als solche, die von Mutares maßgeblich beeinflusst werden können oder auf die Mutares maßgeblichen Einfluss nehmen kann. Hierzu gehören einerseits Tochterunternehmen, auch diejenigen, die nicht konsolidiert werden, sowie assoziierte Unternehmen. Anderseits gehören hierzu auch natürliche Personen mit maßgeblichem Stimmrechtsanteil und Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen wie Vorstände und Aufsichtsräte sowie deren jeweilige nahe Familienangehörige.

Diese Definition und Einzelheiten zu Geschäftsvorfällen zwischen Mutares und nahe stehenden Unternehmen und Personen werden im Konzernanhang angegeben. Die Definition der nahe stehenden Unternehmen und Personen gemäß IAS 24 sowie die Richtigkeit und Vollständigkeit der relevanten Angaben zu Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen waren Gegenstand der Abschlussprüfung. Der Abschlussprüfer hat den Konzernabschluss von Mutares für das Geschäftsjahr 2023 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

NAVs

Mutares hat bis zum Jahr 2020 Investoren den sog. NAV zur Verfügung gestellt, der auf den Planungen für die Portfoliounternehmen basierte. Bereits in der Ergebnispräsentation für das erste Quartal 2020 kündigte Mutares jedoch an, die Kommunikation zu den NAVs einzustellen, da die Kennzahl nicht zum Geschäftsmodell passt und keine sinnvolle Messgröße zur Beurteilung der Leistung von Mutares ist.

Diese Entscheidung beruhte auf den folgenden Erwägungen:
  • Es gehört zum Geschäftsmodell von Mutares, verlustträchtige Unternehmen zu erwerben. Dies beinhaltet umfangreiche Restrukturierungs- bzw. Transformationsmaßnahmen, die nach dem Erwerb der Portfoliounternehmen durch das Operations-Team mit dem lokalen Management erarbeitet und umgesetzt werden müssen.
  • Der NAV unterliegt dagegen zahlreichen Einflussfaktoren, die naturgemäß schwanken und damit keine Aussage über die tatsächliche Ertragskraft der Portfoliounternehmen erlauben.
Die Realisierung von Werten hängt zudem auch vom Zeitpunkt der Veräußerung sowie vom strategischen Interesse der Käufer ab. Diese Faktoren beeinflussen den Wert der von Mutares gehaltenen Beteiligungen substanziell. Mit der Orientierung am Nettoergebnis der Holding kommuniziert Mutares daher eine Kennzahl, die die Ertragskraft der Mutares-Gruppe aufzeigt und dem Vorstand wie auch den Aktionären als nachvollziehbare und prüfbare Steuerungsgröße dient, da dies auch die Grundlage einer möglichen Dividendenzahlung ist.

„Fehler“ im Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2024

Der Bericht identifizierte eine Diskrepanz zwischen den in der Konzern-Bilanz zum 30. Juni 2024 ausgewiesenen Zahlungsmitteln und -äquivalenten und dem entsprechenden Posten in der Konzern-Kapitalflussrechnung des verkürzten Konzern-Zwischenabschlusses zum 30. Juni 2024. Laut Konzern-Bilanz beträgt der Posten EUR 394,2 Mio. Die Konzern-Kapitalflussrechnung weist dagegen EUR 422,2 Mio. aus.

Die Diskrepanz der Posten in der veröffentlichten Fassung des Zwischenabschlusses ist allerdings lediglich ein Übertragungsfehler, der sich versehentlich bei der Überführung der verbindlichen Finanzinformationen in das grafische Format für die Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts 2024 auf der Internetseite von Mutares ereignete. Der vom Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellte und unterzeichnete verkürzte Konzern-Zwischenabschluss zum 30. Juni 2024 weist den Wert von EUR 422,2 Mio. für die Zahlungsmittel und -äquivalente dagegen sowohl in der Konzern-Bilanz als auch in der Konzern-Kapitalflussrechnung korrekt aus. Dieses rein redaktionelle Versehen wird unverzüglich korrigiert und hätte auf Anfrage leicht geklärt werden können.

Donnerstag, 26. September 2024

ALBA SE: Abschluss einer Delisting-Vereinbarung mit ALBA plc & Co. KG

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Velten, 25. September 2024 – Die ALBA SE (ISIN DE0006209901) ("Gesellschaft"), deren Aktien im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse und im regulierten Markt der Börse Düsseldorf zugelassen sind, hat heute mit ihrer Mehrheitsaktionärin ALBA plc & Co. KG ("Bieterin"), die knapp 93,5 % der Aktien an der Gesellschaft hält, eine Delisting-Vereinbarung abgeschlossen. Auf Grundlage der Delisting-Vereinbarung soll die ALBA SE nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots durch die ALBA plc & Co. KG einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der ALBA SE-Aktien zum regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse stellen und, wenn möglich ab sofort zur vorgelagerten Beendigung des Zweitlisting (sog. Dual Listing), einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der ALBA-SE-Aktien zum regulierten Markt der Börse Düsseldorf stellen (zusammen sog. Delisting). In der Delisting-Vereinbarung hat sich die Bieterin verpflichtet, den Aktionären der ALBA SE ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot in Form eines Barangebots zum Erwerb sämtlicher Aktien der Gesellschaft, die nicht bereits direkt von ihr gehalten werden, zu unterbreiten. Die Delisting-Vereinbarung sieht vor, dass die den Inhabern von ALBA SE-Aktien in der Angebotsunterlage angebotene Gegenleistung je ALBA SE-Aktie den gesetzlichen Mindestpreisregeln gemäß Börsengesetz (BörsG), Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) und den anwendbaren Vorschriften der WpÜG-Angebotsverordnung entsprechen (vgl. §§ 39 Abs. 3 BörsG und 31 WpÜG) und vorbehaltlich der Bestätigung durch die BaFin voraussichtlich EUR 7,94 betragen wird.

Der Verwaltungsrat der ALBA SE ist bei Abwägung der Gesamtumstände der Auffassung, dass der Abschluss der Delisting-Vereinbarung und das Delisting im Interesse der Gesellschaft liegen. Dies beruht insbesondere darauf, dass nach Auffassung des Verwaltungsrats die Börsennotierung ihre Bedeutung verloren hat und das Delisting daher aus strategischer und finanzieller Sicht vorteilhaft ist. Vor diesem Hintergrund hat sich ALBA SE verpflichtet, vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage und im Rahmen ihrer gesetzlichen Pflichten das Delisting-Erwerbsangebot zu unterstützen. Der Verwaltungsrat wird zum Delisting-Erwerbsangebot der ALBA plc & Co. KG unverzüglich nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage eine begründete Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG abgeben.

Nach den erwarteten Entscheidungen der Frankfurter Wertpapierbörse und der Börse Düsseldorf über den jeweiligen Antrag auf Widerruf der Zulassung der ALBA SE-Aktien wird das Delisting wirksam. Nach Wirksamwerden der Widerrufe der beiden Börsenzulassungen werden die Aktien der ALBA SE nicht mehr an einem inländischen regulierten Markt oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden.

Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der ALBA SE

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG)

Bieterin:
ALBA plc & Co. KG
Knesebeckstraße 56-58
10719 Berlin
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 36525 B

Zielgesellschaft:
ALBA SE
Franz-Josef-Schweitzer-Platz 1
16727 Velten
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neuruppin unter HRB 14778 NP
ISIN DE0006209901
WKN 620990

Angaben der Bieterin:

Die ALBA plc & Co. KG mit Sitz in Berlin, Deutschland („Bieterin“), hat heute entschieden, ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG in Form eines Barangebots an die Aktionäre der ALBA SE mit Sitz in Velten, Deutschland („ALBA SE“), zum Erwerb sämtlicher nicht bereits von der Bieterin gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der ALBA SE jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der ALBA SE in Höhe von je EUR 2,60 (ISIN DE0006209901) („ALBA SE-Aktien“) abzugeben („Delisting-Erwerbsangebot“).

Für jede in das Delisting-Erwerbsangebot eingereichte ALBA SE-Aktie wird die Bieterin eine Gegenleistung in bar in Höhe des nach § 39 Abs. 3 Satz 2 Börsengesetz zu bestimmenden Mindestpreises, d.h. von voraussichtlich EUR 7,94 anbieten.

Das Delisting-Erwerbsangebot wird keinen Angebotsbedingungen unterliegen. Das Delisting-Erwerbsangebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage, die durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) genehmigt werden muss, festgelegten Bestimmungen und mit dem von der BaFin bestätigtem Angebotspreis erfolgen. Die Angebotsunterlage und weitere Informationen zum Delisting-Erwerbsangebot werden im Internet unter www.alba-kg-offer.com veröffentlicht.

Weitere Informationen:

Die Bieterin beabsichtigt mit der ALBA SE eine Vereinbarung in Bezug auf das Delisting-Erwerbsangebot zu schließen.

Die Bieterin hält derzeit unmittelbar rund 93,48 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der ALBA SE.

Wichtige Hinweise:


Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf oder Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Andienung von ALBA SE-Aktien dar. Die vollständigen Bestimmungen des Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere Regelungen hinsichtlich des Delisting-Erwerbsangebots werden nach Gestattung der Angebotsunterlage durch die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bestimmungen des Delisting-Erwerbsangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.

Investoren und Aktionären der ALBA SE wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Delisting-Erwerbsangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese veröffentlicht sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Außerdem wird ihnen dringend empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige und individuelle Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Delisting-Erwerbsangebots zu erhalten.

Das Delisting-Erwerbsangebot bezieht sich auf Aktien einer Europäischen Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und wird nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland für die Durchführung eines solchen Angebots sowie bestimmter anwendbarer Bestimmungen der US-Wertpapiergesetze durchgeführt. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Delisting-Erwerbsangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Die Bieterin und/oder mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und 3 WpÜG können vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots ALBA SE-Aktien in anderer Weise als im Rahmen des Delisting-Erwerbsangebots über die Börse oder außerbörslich, unmittelbar oder mittelbar erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen, sofern solche Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen im Einklang mit den anwendbaren Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG, und den anwendbaren Vorschriften des U.S. Securities Exchange Act von 1934 erfolgen. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Informationen über entsprechende Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen werden, (i) wenn sie vor der Veröffentlichung der Angebotsunterlage abgeschlossen oder vollzogen werden, in der Angebotsunterlage und (ii) wenn sie während der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots abgeschlossen oder vollzogen werden, gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG veröffentlicht. Entsprechende Informationen werden auch in Form einer unverbindlichen englischen Übersetzung auf der Internetseite der Bieterin unter www.alba-kg-offer.com veröffentlicht.

Berlin, den 25. September 2024

ALBA plc & Co. KG

Aufzeichnung: StaRUG – ein umstrittenes Gesetz zur Unternehmenssanierung. Mit Marc Tüngler, DSW

Beschreibung von börse@home:

Das StaRUG, kurz für Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz, ist seit 2021 in Deutschland in Kraft und soll Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten neue Möglichkeiten zur Restrukturierung bieten. Es ermöglicht eine frühzeitige Restrukturierung von Unternehmen in der Krise, bevor eine Insolvenz eintritt, und ziel vor allem auf eine finanzielle Restrukturierung ab, z.B. durch einen Schuldenschnitt. Und das Verfahren ist nicht öffentlich. Aus Sicht der Aktionärinnen und Aktionäre ist das Gesetz ziemlich problematisch. Das größte Risiko für Aktionäre besteht in einer Entwertung ihrer Anteile. Außerdem haben sie kaum Mitspracherechte. Hinzu kommen ein mögliches Delisting, Intransparenz und rechtliche Unsicherheiten.

Wir sprechen mit Marc Tüngler von der DSW über diese Probleme, bisherige Anwendungsfälle und was Anlegende machen können.

Link zu dem Video auf  Youtube: https://www.youtube.com/live/34GfCTB2vcU

Bekanntmachung einer Mehrheitsbeteiligung an der SMT Scharf AG

SMT Scharf AG
Hamm

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die Yankuang Energy Group Company Ltd. mit Sitz in Stadt Zoucheng, Provinz Shandong, VR China und die Shandong Energy Group Co. Ltd. mit Sitz in Stadt Jinan, Provinz Shandong, VR China, haben uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihnen unmittelbar bzw. mittelbar (durch Zurechnung der gehaltenen Aktien an der SMT Scharf AG („Gesellschaft“) durch ihre Tochterunternehmen oder Inhaber gemäß § 16 Abs. 1, 4 AktG) eine Mehrheitsbeteiligung der Aktien der Gesellschaft gehört.

Yankuang Energy Group Company Ltd. mit Sitz in Stadt Zoucheng, Provinz Shandong, VR China, gehört unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung gemäß § 16 Abs. 1 AktG.

Shandong Energy Group Co. Ltd mit Sitz in Stadt Jinan, Provinz Shandong, VR China, gehört mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung gemäß § 16 Abs. 1 AktG, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Yankuang Energy Group Company Ltd. als dem unmittelbaren Anteilseigner gehaltenen Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen sind.

Die Volksrepublik China, handelnd durch die Shandong Provincial State-Owned Assets Supervision and Administration Commission der Volksregierung der Provinz Shandong der Volksrepublik China, Jinan, Provinz Shandong, VR China, gehört mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung gemäß § 16 Abs. 1 AktG, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Yankuang Energy Group Company Ltd. als dem unmittelbaren Anteilseigner gehaltenen Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen sind. 

Hamm, im September 2024
SMT Scharf AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 25. September 2024

HELLA GmbH & Co. KGaA: Anpassung des Unternehmensausblicks für das laufende Geschäftsjahr

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die HELLA GmbH & Co. KGaA (“FORVIA HELLA”) hat nach Analyse aktueller Daten den Unternehmensausblick für das Geschäftsjahr 2024 angepasst: Für das laufende Jahr wird nunmehr ein währungs- und portfoliobereinigter Umsatz zwischen rund 7,9 und 8,1 Milliarden Euro (zuvor: in der unteren Hälfte der Bandbreite von rund 8,1 und 8,6 Milliarden Euro), eine Operating Income-Marge zwischen rund 5,5 und 6,0 Prozent (zuvor: in der unteren Hälfte der Bandbreite von rund 6,0 bis 7,0 Prozent) sowie ein Netto Cashflow im Verhältnis zum berichteten Umsatz zwischen rund 2,2 und 2,7 Prozent (zuvor: etwa 3 Prozent) erwartet. Ursachen für die Absenkung des Unternehmensausblicks sind zum einen die sich schwächer als erwartet entwickelnde Fahrzeugproduktion, zum anderen wirken sich auch kundenseitige Verschiebungen bei Serienanläufen, eine temporär verlangsamte Elektrifizierung sowie Kunden- und Produkt-Mix-Effekte vor allem in China negativ aus. Die Geschäftsführung hat entschieden, zum einen die Geschäftsaktivitäten in den amerikanischen und asiatischen Märkten auszubauen. Zum anderen sollen Kostenstrukturen insgesamt weiter verbessert und das im Februar dieses Jahres eingeleitete Wettbewerbsprogramm für Europa beschleunigt werden. Positive Effekte hieraus erwartet das Unternehmen bereits in 2025.

Mutares SE & Co. KGaA: Erste Stellungnahme von Mutares zum Research-Bericht von Gotham City und der Shortattacke – Einblick in den aktuellen Geschäftsverlauf sowie kurz- und mittelfristige Aussichten

Corporate News

München, 26. September 2024 – Die Mutares SE & Co. KGaA (ISIN: DE000A2NB650) („Mutares“) hat heute vom Bericht von Gotham City Research Kenntnis erhalten und gibt dazu die folgende erste Stellungnahme ab:
  • Kommerzielles Interesse von Gotham City Research an fallenden Kursen zur Maximierung des eigenen Profits (Short-Position)
  • Einseitige negative Interpretation der Mutares-Strategie und von selektierten Geschäftsvorfällen
  • Erfolgreiche Mutares-Exits in 2022-2024 mit Nettoerlösen von EUR >200 Mio. bestätigen Mutares-Strategie
  • Vorstand bestätigt Dividendenstrategie und Guidance

Kommerzielles Interesse von Gotham City Research


Der heute von Gotham City Research veröffentlichte Bericht („Bericht“) besteht hauptsächlich aus Fakten, die bereits von Mutares veröffentlicht wurden. Diese Fakten werden aus Sicht von Mutares jedoch irreführend dargestellt und mit Behauptungen, Vermutungen und Unterstellungen versehen, um die Sachlage zu verzerren und zum Schaden der Mutares-Aktionäre eigene wirtschaftliche Interessen (Short-Position) zu verfolgen.

Einseitige negative Interpretation der Mutares-Strategie


Mutares hat sich klar zu einer globalen Wachstumsstrategie bekannt, diese seit 2020 konsequent und erfolgreich verfolgt. Mutares investiert, insbesondere im Automotive & Mobility Bereich, signifikant, um seine Strategie eines Lösungsanbieters und Konsolidierers in der mittelständischen Zulieferbranche voranzutreiben. Die Portfoliounternehmen werden im Wesentlichen von der Mutares SE & Co. KGaA finanziert.

Die Strategie von Mutares und einzelne Geschäftsvorfälle in der Vergangenheit werden in dem Bericht sehr einseitig dargestellt und berücksichtigen nicht die Geschäftsidee der 2008 gegründeten Mutares, Gesellschaften zu restrukturieren, dafür auch Eigenkapital einzusetzen und die restrukturierten Gesellschaften dann gewinnbringend an einen neuen strategischen Eigentümer zu verkaufen.

Mutares bilanziert und veröffentlicht die erforderlichen Finanzinformationen gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Alle einschlägigen und gesetzlich vorgeschriebenen Transparenzpflichten, wie beispielsweise die Veröffentlichung offenlegungspflichtiger Geschäfte mit verbundenen Personen, werden von Mutares eingehalten.

Sämtliche im Bericht genannten Geschäftsvorfälle sind in den geprüften Finanzkennzahlen der Abschlüsse bis einschließlich 2023 von Mutares vollständig und korrekt abgebildet.

Erfolgreiche Exits 2022-2024

Im Zuge der strategischen Änderungen seit 2020 und innerhalb der typischen Halteperiode der Portfoliounternehmen von 3-5 Jahren wurden die ersten signifikanten Verkäufe von Portfoliounternehmen in den Jahren 2022-2024 materialisiert. Mit dem Verkauf der BEXity, der SMP und der Frigoscandia Gruppe, die zu Exiterlösen von über EUR 200 Mio. führten, hat Mutares in den letzten Jahren wesentliche Exits an Strategen realisieren können, an deren Erfolg die Mutares-Aktionäre im Rahmen der Dividende beteiligt wurden. Es ist und bleibt das Ziel von Mutares, seine Aktionäre nachhaltig und wesentlich am Unternehmenserfolg zu beteiligen.

Guidance und Dividendenstrategie

Der Vorstand hat im letzten Jahr seine Dividendenstrategie nach oben angepasst. Statt einer Basisdividende von EUR 1,00 je Aktie sieht die aktuelle Dividendenstrategie für die Mutares-Aktionäre eine Mindestdividende von EUR 2,00 je Aktie vor. Der Vorstand ist davon überzeugt, die Guidance für das laufende Geschäftsjahr zu erfüllen und den eingeschlagenen Erfolgsweg weiterzugehen. We deliver what we promise.

Mutares wird zeitnah eine weitere detaillierte Stellungnahme zu dem Bericht von Gotham City Research veröffentlichen.

Unternehmensprofil der Mutares SE & Co. KGaA


Die Mutares SE & Co. KGaA, München (www.mutares.com), erwirbt als börsennotierte Private-Equity-Holding mit Büros in München (HQ), Amsterdam, Bad Wiessee, Chicago, Frankfurt, Helsinki, London, Madrid, Mailand, Mumbai, Paris, Shanghai, Stockholm, Warschau und Wien Unternehmen in Umbruchsituationen, die ein deutliches operatives Verbesserungspotenzial aufweisen und nach einer Stabilisierung und Neupositionierung wieder veräußert werden. Für das Geschäftsjahr 2024 wird ein Konzernumsatz von EUR 5,7 Mrd. bis EUR 6,3 Mrd. erwartet. Davon ausgehend soll der Konzernumsatz bis 2025 auf ca. EUR 7 Mrd. und bis 2028 auf EUR 10 Mrd. ausgebaut werden. Mit dem Portfoliowachstum steigen auch die Umsatzerlöse aus Beratungsleistungen und Management Fees, die gemeinsam mit den Dividenden aus dem Portfolio und Exit-Erlösen der Mutares-Holding zufließen. Auf dieser Basis wird für das Geschäftsjahr 2024 ein Jahresüberschuss in der Holding von EUR 108 Mio. bis EUR 132 Mio., für das Geschäftsjahr 2025 von EUR 125 Mio. bis EUR 150 Mio. und für das Geschäftsjahr 2028 von EUR 200 Mio. erwartet. Die Aktien der Mutares SE & Co. KGaA werden im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Kürzel „MUX“ (ISIN: DE000A2NB650) gehandelt und gehören seit Dezember 2023 dem Auswahlindex SDAX an.

Vitesco Technologies Group AG: Anpassung der Prognose für 2024 aufgrund der Einigung zur Konzerntrennungsvereinbarung zwischen der Continental AG und der Vitesco Technologies Group AG

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Regensburg, den 26. September 2024 – Die Vitesco Technologies Group AG mit Sitz in Regensburg hat heute mit der Continental AG mit Sitz in Hannover eine Einigung zur Konzerntrennungsvereinbarung der beiden Konzerne getroffen.

Die Einigung sieht vor, dass noch offene Ansprüche aus der Konzerntrennungsvereinbarung der Continental AG gegenüber der Vitesco Technologies Group AG im Zusammenhang mit zwischenzeitlich abgeschlossenen staatsanwaltlichen Ermittlungen zur Manipulation von Abgaswerten durch die Staatsanwaltschaften Frankfurt und Hannover beglichen werden. Im Rahmen der Einigung wird die Vitesco Technologies Group AG einen Betrag in Höhe von 125 Millionen Euro an die Continental AG zahlen.

Da der Mittelabfluss noch im laufenden dritten Quartal des Geschäftsjahres 2024 erfolgen wird, passt die Vitesco Technologies Group AG ihre Prognose zur Entwicklung des Free Cashflows für das Geschäftsjahr 2024 an: der Free Cashflow (ohne Berücksichtigung von Integrationskosten durch die Verschmelzung mit der Schaeffler AG) wird im Gesamtjahr nunmehr bei voraussichtlich ungefähr -525 Millionen Euro (bisher: ungefähr -400 Millionen Euro; Geschäftsjahr 2023: 85 Millionen Euro) liegen.
Alle weiteren Finanzkennzahlen des Ausblicks auf das laufende Geschäftsjahr 2024 der Vitesco Technologies Group AG bleiben von der Einigung unberührt.

Rechtliche Hinweise:

Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Vitesco Technologies Group AG wesentlich von den hier gegebenen Zahlen abweichen. Erläuterungen und Überleitungen zu verwendeten Finanzkennzahlen finden sich im Finanzglossar ('Ausgewählte finanzwirtschaftliche Begriffe') des Geschäftsberichts 2023 der Vitesco Technologies Group AG (abrufbar unter https://ir.vitesco-technologies.com/websites/vitesco/German/4000/berichte-_-praesentationen.html).

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der POLIS Immobilien AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG 

In dem Spruchverfahren zu der auf der ordentlichen Hauptversammlung der POLIS Immobilien AG vom 30. August 2023 beschlossenen Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der POLIS auf die Hauptaktionärin, die Mann Unternehmensbeteiligungen GmbH, Karlsruhe, hat das LG Berlin II die eingegangenen Spruchanträge verbunden. Das Gericht hat Herrn Rechtsanwalt Dr. Weimann zum gemeinsamen Vertreter bestellt und der Antragsgegnerin aufgegeben, bis zum 29, November 2024 zu den Spruchanträgen Stellung zu nehmen.

Gemäß Übertragungsbeschluss erhielten die Minderheitsaktionäre eine von der Mann Unternehmensbeteiligungen GmbH zu zahlende Barabfindung i.H. von EUR 27,89 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der POLIS. 

LG Berlin II, Az. 102 O 1/24 SpruchG
Knoll, L. u.a. ./. Mann Unternehmensbeteiligungen GmbH
19 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, 70191 Stuttgart

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ALBA SE: Delisting-Erwerbsangebot angekündigt

  • Aareal Bank AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlantic BidCo GmbH zu EUR 33,20 je Aktie, (virtuelle) Hauptversammlung am 3. Mai 2024 hat zugestimmt, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert, Beschluss im Freigabeverfahren dürfte zeitnah ergehen
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation)
  • BASTFASERKONTOR Aktiengesellschaft: Squeeze-out zugunsten der AGIB Real Estate S.A. zu EUR 8.760,- je Aktie, Eintragung am 19. September 2024 (Fristende am 19. Dezember 2024)
  • BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der VIB Vermögen AG für eine Abfindung in Höhe von EUR 14,86 je BBI-Aktie, Hauptversammlung am 13. August 2024
  • C. Bechstein Pianoforte AG: Squeeze-out, Eintragung im Handelsregister am 26. Juni 2024 (Fristende für Spruchanträge: 26. September 2024)

  • Beta Systems Software AG: geplante Verschmelzung auf die SPARTA AG
  • Consus Real Estate AG: Squeeze-out zugunsten der Adler Group S.A., Eintragung am 30. August 2024 (Fristende am 2. Dezember 2024) 
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft, Hauptversammlungen im Dezember 2024 geplant
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., Übernahmeangebot
  • DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA, Hauptversammlung am 26. Januar 2024, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
  • Encavis AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting geplant
  • EQS Group AG: Squeeze-out zugunsten der Pineapple German Bidco GmbH (Thoma Bravo, L.P.) zu EUR 40,- je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 12. September 2024 (Fristende am 12. Dezember 2024)

  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt

  • Instapro II AG (Die börsennotierte MyHammer Holding AG wurde 2022 verschmolzen, Spruchverfahren läuft noch.): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Instapro I AG (IAC/ InterActiveCorp) für EUR 20,63 je Instapro-II-Aktie, wirksam durch Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 28. August 2024 (Fristende 28. November 2024)
  • infas Holding Aktiengesellschaft: Übernahmeangebot durch Ipsos

  • Lotto24 AG: Squeeze-out zugunsten der ZEAL Network SE zu EUR 479,25 je Stückaktie, Hauptversammlung am 27. August 2024
  • MEDION AG: Squeeze-out zugunsten der Lenovo Germany Holding GmbH zu EUR 14,28 je MEDION-Aktie, Hauptversammlung am 12. November 2024

  • MorphoSys AG: erfolgreiches Übernahmeangebot durch den Novartis-Konzern, öffentliches Delisting-Erwerbsangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Novartis BidCo Germany AG, Hauptversammlung am 27. August 2024
  • New Work SE (früher: Xing SE): Delisting-Erwerbsangebot der Burda Digital SE

  • S IMMO AG: Squeeze-out zugunsten der IMMOFINANZ AG, ao. Hauptversammlung am 14. Oktober 2024

  • Schumag Aktiengesellschaft: Squeeze-out in Aussicht gestellt
  • SHS Viveon AG: Sidetrade S.A hält inzwischen mehr als 87,85 %, Squeeze-out wahrscheinlich

  • Software AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Mosel Bidco SE/Silver Lake, mit Eintragung im Handelsregister am 22. August 2024 wirksam geworden (Fristende am 24. November 2024)
  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot

  • SYNLAB AG: Übernahmeangebot zu EUR 10,-, Paul E. Singer/Elliott hält inzwischen 6,5 % an der SYNLAB AG, nunmehr Delisting-Vereinbarung mit der Ephios Bidco GmbH, Delisting-Erwerbsangebot

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen), Delisting-Erwerbsangebot

  • USU Software AG: Delisting-Erwerbsangebot, Delisting von der Frankfurter Wertpapierbörse mit Ablauf des 2. Juli 2024
  • VARTA AG: StaRUG-Verfahren
  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
  • Vitesco Technologies Group AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Schaeffler AG, Verschmelzung auf den Hauptversammlungen am 24. und 25. April 2024 beschlossen

(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Vectron Systems AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

26.09.2024 / 08:48 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die neue Großaktionärin, die Shift4-Unternehmensgruppe, hat der Gesellschaft heute mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, den Prozess für den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Vectron Systems AG als abhängige Gesellschaft und ihrer Mehrheitsaktionärin einzuleiten.

Mittwoch, 25. September 2024

Squeeze-out bei der mergedmedia AG

Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der mergedmedia AG, Friedewald, am Freitag, dem 1. November 2024 soll die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der mergedmedia AG auf die Hauptaktionärin FSVLV GmbH gegen Gewährung einer Barabfindung (sog. Squeeze-out) beschlossen gefasst werden. Die Barabfindung wurde auf EUR 2,32 Euro je Namensaktie der mergedmedia AG festgelegt.

Aus der Einladung zur ao. Hauptversammlung:

"Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a) Die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der mergedmedia AG werden gemäß § 327a Abs. 1 AktG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf die Hauptaktionärin FSVLV GmbH mit Sitz in Philippsthal, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Hersfeld unter HRB 941, übertragen.

b) Die Hauptaktionärin FSVLV GmbH zahlt den übertragungsbedingt ausscheidenden Minderheitsaktionären als Abfindung für ihre Aktien kosten-, provisions- und spesenfrei eine Barabfindung von 2,32 Euro je auf den Namen lautende Stückaktie der mergedmedia AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR je Stückaktie.

c) Falls das zuständige Gericht in einem Verfahren nach § 327f AktG in Verbindung mit den Bestimmungen des Spruchverfahrensgesetzes rechtskräftig eine höhere Barabfindung festsetzt oder sich die FSVLV GmbH in einem Vergleich zur Abwendung oder Beendigung eines solchen Verfahrens gegenüber einem ausgeschiedenen Aktionär zu einer höheren Barabfindung verpflichtet oder die FSVLV GmbH von sich aus eine höhere Barabfindung festsetzt, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung allen durch die Übertragung ausgeschiedenen Minderheitsaktionären gewährt.
"

SMT Scharf AG wechselt in den Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse

Corporate News

Hamm, 24. September 2024 – Die Aktien der SMT Scharf AG (WKN: A3DRAE; ISIN: DE000A3DRAE2), einem weltweit führenden Anbieter für kundenindividuelle Transportlösungen und Logistiksysteme für den Untertagebergbau, werden ab heute im Regulierten Markt gehandelt. Damit wird der Wechsel in das Prime Standard-Segment der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgreich vollzogen. Die Notierung im Qualitätssegment m:access im Freiverkehr der Börse München soll entsprechend zum Jahresende 2024 eingestellt werden.

Volker Weiss, Finanzvorstand der SMT Scharf AG, kommentiert: „Mit dem Wechsel in das Prime Standard-Segment im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse verpflichtet sich die SMT Scharf AG zu höchsten Transparenzstandards. Dies unterstreicht unser Ansinnen, weiterhin regelmäßig und transparent über die Unternehmensentwicklung zu informieren. Wir glauben, dass der Wechsel in den Prime Standard zu einer höheren Sichtbarkeit und Handelbarkeit der SMT Scharf-Aktie beitragen kann.“

Die Prospektbilligung durch die BaFin zur Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) erfolgte am 20. September 2024. Der Wertpapierprospekt steht zum Download unter www.smtscharf.com im Investor-Relations-Bereich zur Verfügung.

Unternehmensprofil

Die SMT Scharf Gruppe entwickelt, baut und wartet Transportausrüstungen für den Bergbau unter Tage sowie für Tunnelbaustellen. Hauptprodukt sind entgleisungssichere Bahnsysteme, die weltweit vor allem in Steinkohlebergwerken sowie beim Abbau von Gold, Platin und anderen Erzen unter Tage eingesetzt werden. Sie transportieren dort Material und Personal bis zu einer Nutzlast von 48 Tonnen auf Strecken mit Steigungen bis zu 35 Grad. Daneben beliefert SMT Scharf den Bergbau mit Sesselliften. Zudem gehören seit 2018 gummibereifte Diesel- und Elektrofahrzeuge für den Berg- und Tunnelbau, darunter Fahrlader, Scherenarbeitsbühnen oder Untertage-LKWs, zum vielfältigen Portfolio von SMT Scharf. Im Zuge der weiteren Diversifizierung des Geschäfts wurde seit 2019 das Lieferspektrum erfolgreich um elektronische Komponenten und Steuerungen für den Bergbau und andere Industrien ergänzt. Insgesamt verfügt die SMT Scharf Gruppe über eigene Gesellschaften in sieben Ländern sowie weltweite Handelsvertretungen. Weitere Informationen zur SMT Scharf Gruppe finden Sie online unter www.smtscharf.com.

UniCredit stockt bei der Commerzbank auf 21,21 % auf

Mit der heute veröffentlichten Stimmrechtsmeldung bestätigt die UniCredit S.p.A., nunmehr 21,21 % an dem Großbankenrivalen Commerzbank AG zu halten. Davon werden 9,51 % direkt über Aktien und 11,70 % über Instrumente gehalten. Als Tag der Schwellenüberschreitung wurde der 23. September2024 mitgeteilt. Zuletzt hatte die UniCredit die Kontrolle von 9,21 % mitgeteilt.

IMMOFINANZ AG: IMMOFINANZ erhöht ihren Anteil an der S IMMO auf 89 %

Presseinformation | Corporate News

Wien, 25. September 2024


Die IMMOFINANZ Gruppe erwirbt von ihrer Kernaktionärin CPI Property Group („CPIPG“) weitere 28.241.094 Aktien der S IMMO AG („S IMMO“) und erhöht damit ihren Anteil an der S IMMO auf rund 89 %.

Der Kaufpreis beläuft sich auf EUR 608,5 Mio. bzw. EUR 21,55 je S IMMO-Aktie und ergibt sich aus der festgesetzten Barabfindung von EUR 22,05 an die Minderheitsaktionäre der S IMMO im Zuge des geplanten Squeeze-out abzüglich eines Abschlags von EUR 0,50 je Aktie. Die Transaktion wird teilweise durch eine langfristige Kreditfazilität von EUR 500 Mio. zu marktüblichen Konditionen finanziert, die der IMMOFINANZ von der CPIPG zur Verfügung gestellt wird. Die Transaktionsvereinbarungen wurde heute, 25. September 2024 unterzeichnet, wobei das Closing unmittelbar danach erfolgen soll.

Mit diesem Erwerb setzen wir einen weiteren Schritt, um die Konzernstruktur zu optimieren und nach Abschluss des geplanten Squeeze-outs 100 % der Anteile an unserer Tochter S IMMO übernommen zu haben“, erklärt Radka Doehring, Vorständin der IMMOFINANZ

Über die IMMOFINANZ

Die IMMOFINANZ Group ist ein gewerblicher Immobilienkonzern und fokussiert ihre Aktivitäten auf die Segmente Büro und Einzelhandel in acht Kernmärkten in Europa: Österreich, Deutschland, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien und die Adriatic-Region. Zum Kerngeschäft zählen die Bewirtschaftung und die Entwicklung von Immobilien. Dabei setzt die IMMOFINANZ auf ihre etablierten Immobilienmarken STOP SHOP (Einzelhandel), VIVO! (Einzelhandel) und myhive (Büro) sowie auf komplementäre Produkte und Portfolios, wie jenes der S IMMO. Die IMMOFINANZ hält mehr als 50% der Aktien der S IMMO und konsolidiert diese Gesellschaft vollständig. Die IMMOFINANZ Group besitzt ein Immobilienvermögen von rund EUR 8,2 Mrd., das sich auf rund 490 Objekte verteilt. Das Unternehmen ist an den Börsen Wien (Leitindex ATX) und Warschau gelistet. Weitere Information: https://www.immofinanz.com

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Anmerkung der Redaktion:

Nach österreichischem Recht muss der Hauptaktionär für einen Squeeze-out mehr als 90 % der Aktien halten.

IMMOFINANZ AG: Veröffentlichung gemäß § 95a Abs. 5 AktienG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Bekanntmachung eines Geschäfts
mit einem nahestehenden Rechtsträger
gemäß § 95a Abs. 5 AktG

Wien, 25. September 2024

IMMOFINANZ AG erwirbt 28.241.094 Stück Aktien der S IMMO AG
von CPI Property Group SA

IMMOFINANZ AG und GENA NEUN Beteiligungsverwaltung GmbH, eine 100%-Tochtergesellschaft der IMMOFINANZ AG, haben heute jeweils Aktienkaufverträge zum Erwerb von zusammen 28.241.094 Stück Aktien der S IMMO AG von CPI Property Group SA sowie jeweils Vereinbarungen zu langfristigen Kreditfazilitäten mit CPIPG abgeschlossen.

Zu diesem Geschäft werden die folgenden Informationen bekannt gemacht:

Name des nahestehenden Rechtsträgers: CPI Property Group SA („CPIPG“)

Art des Verhältnisses zum nahestehenden Rechtsträger: CPIPG hält 75 % der Aktien an der IMMOFINANZ AG („IMMOFINANZ“).

Datum des Geschäfts: Die Transaktionsvereinbarungen wurde heute, 25. September 2024, unterzeichnet, wobei das Closing unmittelbar danach erfolgen soll.

Der Kaufpreis beläuft sich auf EUR 608,5 Mio. bzw. EUR 21,55 je S IMMO-Aktie und ergibt sich aus der festgesetzten Barabfindung von EUR 22,05 an die Minderheitsaktionäre der S IMMO AG im Zuge des geplanten Gesellschafterausschlusses (Squeeze-out) abzüglich eines Abschlags von EUR 0,50 je Aktie. Der Kauf wird teilweise durch eine langfristige Kreditfazilität (Darlehen) von insgesamt EUR 500 Mio. zu marktüblichen Konditionen finanziert, die der IMMOFINANZ und der GENA NEUN Beteiligungsverwaltung GmbH von der CPIPG zur Verfügung gestellt wird.

Der Wert des Geschäfts überschreitet allein nicht den 10%-Schwellenwert gemäß § 95a Abs 5 AktG. Die Veröffentlichung gemäß § 95a Abs 5 AktG erfolgt aus Transparenzgründen.

Weitere Angaben: Die festgesetzte Barabfindung des geplanten Gesellschafterausschlusses (Squeeze-out) beruht auf einer Unternehmensbewertung der S IMMO durch die PwC Advisory Services GmbH nach dem Discounted Cash Flow Verfahren („DCF-Verfahren“) gemäß Fachgutachten des Fachsenats für Betriebswirtschaft und Organisation der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen zur Unternehmensbewertung (beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Betriebswirtschaft und Organisation am 26. März 2014 (KFS/BW 1)) unter Berücksichtigung der ergänzenden Empfehlungen sowie Plausibilisierung des auf Basis des DCF-Verfahrens ermittelten Unternehmenswerts der S IMMO mit der Multiplikatoren-Methode (EPRA NTA Multiplikatoren, Handelsmultiplikatoren wie FFO und EBITDA). Die Angemessenheit der Barabfindung gemäß Gesellschafterausschlussgesetz ist von BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, als gerichtlich bestellte, sachverständige Prüferin gemäß § 3 Abs 2 Gesellschafterausschlussgesetz geprüft worden. Diese Informationen dienen zur Beurteilung, dass der Kaufpreis und die sonstigen Bedingungen des Geschäfts angemessen und vernünftig sind (§ 95a Abs 5 AktG).

ALBA SE: Gespräche mit Mehrheitsaktionärin ALBA plc & Co. KG über Abschluss von Delisting-Vereinbarung

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Velten, 24. September 2024 - Die ALBA SE (ISIN DE0006209901) ("Gesellschaft"), deren Aktien im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse und im regulierten Markt der Börse Düsseldorf zugelassen sind, befindet sich in Gesprächen mit ihrer Mehrheitsaktionärin ALBA plc & Co. KG über den Abschluss einer Delisting-Vereinbarung. Auf Grundlage der Delisting-Vereinbarung würde die ALBA SE nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots durch die ALBA plc & Co. KG, die knapp 93,5 % der Aktien an der Gesellschaft hält, einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der ALBA SE-Aktien zum regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse stellen und, wenn möglich ab sofort zur vorgelagerten Beendigung des Zweitlisting (sog. Dual Listing), einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der ALBA-SE-Aktien zum regulierten Markt der Börse Düsseldorf stellen (zusammen sog. Delisting).

In der Delisting-Vereinbarung würde sich die Bieterin dazu verpflichten, den Aktionären der ALBA SE ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot in Form eines Barangebots zum Erwerb sämtlicher Aktien der Gesellschaft, die nicht bereits direkt von ihr gehalten werden, gegen Zahlung einer Gegenleistung in bar je ALBA SE-Aktie zu unterbreiten. Diese Gegenleistung wird voraussichtlich dem gesetzlichen Mindestpreis entsprechen (vgl. § 39 Abs. 3 Satz 2 BörsG in Verbindung mit § 31 Abs. 1 und Abs. 7 WpÜG und §§ 3 ff. WpÜG-Angebotsverordnung) und nach eigener Berechnung der Gesellschaft zum heutigen Tag voraussichtlich rund EUR 8 je ALBA SE-Aktie betragen.

Im Falle des Delisting werden die Aktien der ALBA SE nicht mehr an einem inländischen regulierten Markt oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden.

Der Verwaltungsrat

Commerzbank Aktiengesellschaft: Manfred Knof verlässt die Commerzbank zum Monatsende

Corporate News

Der amtierende Vorstandsvorsitzende der Commerzbank AG, Manfred Knof, verlässt die Bank zum 30. September 2024. Darauf haben sich der 59-Jährige und der Aufsichtsrat verständigt. Dieser hatte am Dienstag die Verantwortlichkeiten an der Konzernspitze neu geregelt und Bettina Orlopp (54) zur künftigen Vorstandsvorsitzenden und damit zur Nachfolgerin von Knof bestellt. Knof hatte Anfang September erklärt, dass er keine zweite Amtszeit anstrebt.

Aufsichtsratschef Jens Weidmann dankte Manfred Knof im Namen des ganzen Gremiums: „Manfred Knof hat sich bleibende Verdienste um die Commerzbank erworben. Den Vorstandsvorsitz hat er vor vier Jahren in einer für die Bank schwierigen Lage übernommen und die Commerzbank durch konsequentes und entschlossenes Handeln gemeinsam mit seinem Vorstandsteam auf die Erfolgsspur zurückgeführt. Manfred Knof gebührt großer Dank für seine klare Fokussierung auf eine an den Bedürfnissen der Kunden und den Interessen der Investoren ausgerichtete Strategie, die er mit besonderem Blick auf die gesellschaftliche Verantwortung der Bank und die Belange der Mitarbeitenden umgesetzt hat“, erklärte Weidmann. „Durch seine Bereitschaft, den Wechsel im Vorstandsvorsitz angesichts der gegenwärtigen Herausforderungen zeitnah zu vollziehen, beweist er erneut, dass er sein Handeln jederzeit am Wohl der Bank orientiert hat. Ich wünsche Herrn Knof in höchster Wertschätzung persönliches Wohlergehen und Erfolg in allem, was er sich vornimmt“, ergänzte Weidmann.

Manfred Knof: „Ich bin stolz auf das, was wir bei der Commerzbank gemeinsam erreicht haben. Der Weg zurück in den Kreis der erfolgreichen europäischen Banken war nicht einfach. Es ist uns dank unseres profitablen, kundenorientierten Geschäftsmodells und des großartigen Engagements des gesamten Team Yellow schneller und überzeugender gelungen, als viele es erwartet hatten. Die Commerzbank spielt heute wieder in der ersten Liga und ist stark genug, dies auch weiterhin zu tun. Jetzt ist angesichts der Rahmenbedingungen der richtige Zeitpunkt, meine Amtsgeschäfte als CEO der Bank auf meine Nachfolgerin überzuleiten.“

Knof war Anfang 2021 nach Stationen unter anderem bei der Dresdner Bank, dem Versicherungskonzern Allianz und der Deutschen Bank als CEO zur Commerzbank gekommen. Der promovierte Jurist hat das Geschäftsmodell der Bank in den zurückliegenden Jahren fokussiert und konsequent auf Wachstum und Nachhaltigkeit ausgerichtet.

Dienstag, 24. September 2024

Commerzbank Aktiengesellschaft: Neue Vorstandsvorsitzende der Commerzbank AG

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Der Aufsichtsrat der Commerzbank AG hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, Frau Dr. Bettina Orlopp zur Vorstandsvorsitzenden der Commerzbank AG mit Ausscheiden des aktuellen Vorstandsvorsitzenden Dr. Manfred Knof zu bestellen. Frau Dr. Orlopp soll diese Funktion zeitnah übernehmen.

Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat beschlossen, dass zum selben Zeitpunkt Herr Michael Kotzbauer als neuer Stellvertretender Vorstandsvorsitzender bestellt wird.

Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der Bastfaserkontor Aktiengesellschaft

Bastfaserkontor Aktiengesellschaft
Berlin

Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre
der Bastfaserkontor Aktiengesellschaft, Berlin
ISIN DE0005169106
WKN 516910

Die ordentliche Hauptversammlung der Bastfaserkontor Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) unter HRB 1461 B, hat am 15. Juli 2024 u. a. die Übertragung der Stammaktien der übrigen Aktionäre der Bastfaserkontor AG ("Minderheitsaktionäre") auf die Hauptaktionärin, die AGIB Real Estate S.A. mit Sitz in Luxemburg ("Hauptaktionärin"), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.

Der Übertragungsbeschluss wurde am 19. September 2024 in das Handelsregister der Bastfaserkontor AG beim Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) eingetragen. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Bastfaserkontor AG auf die Hauptaktionärin übergegangen. Gemäß § 327 e Absatz 3 AktG verbriefen die von den Minderheitsaktionären gehaltenen Aktienurkunden an der Bastfaserkontor AG daher ab sofort nur noch den Anspruch auf die angemessene Barabfindung.

Nach dem Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 8.760,00 je auf den Inhaber lautende Stammaktie der Bastfaserkontor AG im Nennwert von EUR 25,00. Die Barabfindung ist von der Veröffentlichung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Bastfaserkontor AG an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.

Die wertpapiertechnische Abwicklung der Barabfindung wird von der Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Frankfurt a.M., durchgeführt. Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Bastfaserkontor AG brauchen für die Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung des Barabfindungsbetrags an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre erfolgt über die jeweilige Depotbank.

Falls ein Verfahren nach dem Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren (SpruchG) eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere als die angebotene Barabfindung festsetzt, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung allen aufgrund des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der Bastfaserkontor AG gewährt werden. 

Berlin, im September 2024
Bastfaserkontor Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 23. September 2024

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Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der EQS Group AG

Pineapple German BidCo GmbH
München

Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre
der EQS Group AG, München
ISIN DE0005494165 / WKN 549416

Die ordentliche Hauptversammlung der EQS Group AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht s München unter HRB 131048("EQS AG"), vom 30. Juli 2024 hat u.a. die Übertragung der auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der EQS AG ("Minderheitsaktionäre") auf die Hauptaktionärin, die PineappleGerman BidCo GmbH mit Sitz in München, die unmittelbar 97,78 % des Grundkapitals der EQS AG hält, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen ("Übertragungsbeschluss").

Der Übertragungsbeschluss wurde am 12. September 202 4 in das Handelsregister der EQS AG beim Amtsgericht München eingetragen. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der EQS AG auf die Hauptaktionärin übergegangen.

Nach dem Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 40,00 je auf den Namen lautende Stückaktie der EQS AG. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die IVA VALUATION & ADVISORY AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main als dem vom Landgericht München I ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer geprüft und bestätigt.

Die Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der EQS AG an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses am 12. September 2024 in das Handelsregister der EQS AG beim Amtsgericht München ist ebenfalls am 12. September 2024 durch die erstmalige Abrufbarkeit im Handelsregister bekannt gemacht worden.

Die wertpapiertechnische Abwicklung der Barabfindung wird von der Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Frankfurt a.M., durchgeführt. Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der EQS AG brauchen für die Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung des Barabfindungsbetrags an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der auf den Namen lautenden Stückaktien der EQS AG über die jeweilige Depotbank. Die Entgegennahme der Barabfindung soll für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der EQS AG provisions- und spesenfrei sein.

Falls ein Verfahren nach dem Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren (SpruchG) eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere als die angebotene Barabfindung festsetzt, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung allen aufgrund des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der EQS AG gewährt werden. 

München, im September 2024
Pineapple German BidCo GmbH
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 19. September 2024

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Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG: DEMIRE schließt angekündigtes Gesellschafterdarlehen zur Finanzierung des geplanten Rückkaufangebots und des damit verbundenen Backstops als Teil der Restrukturierung der Anleihe 2019/2024 ab

Veröffentlichung gemäß § 111c AktG mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung

Langen, den 24. September 2024. Die DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG (ISIN: DE000A0XFSF0) ("Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats einen Vertrag über die Gewährung eines unbesicherten, nachrangigen Gesellschafterdarlehens ("Gesellschafterdarlehen") mit der AEPF III 15 S.à r.l. (der "Aktionär"), einer Tochtergesellschaft bestimmter Fonds, die von verbundenen Unternehmen der Apollo Global Management, Inc. verwaltet werden, abgeschlossen. Die Gesellschaft hat zugestimmt, dass die mit dem Gesellschafterdarlehen verbundenen Ansprüche im Wege einer Vertragsübernahme teilweise an die Care4 AG, eine Gesellschaft der Wecken-Gruppe, abgetreten und übertragen werden können. Der Aktionär und die Wecken-Gruppe halten derzeit zusammen 90,75 % der Stimmrechte an der Gesellschaft. Die jeweils vom Aktionär und der Wecken-Gruppe direkt gehaltenen Stimmrechte werden unverändert wechselseitig zugerechnet (acting in concert).

Das Gesellschafterdarlehen ist Bestandteil der am 5. Juni 2024 per Ad-hoc-Mitteilung der Gesellschaft bekannt gegebenen Restrukturierung der unbesicherten Unternehmensanleihe (ISIN: DE000A2YPAK1) mit einer Laufzeit bis zum 15. Oktober 2024 und einem derzeit ausstehenden Nennbetrag von EUR 499 Millionen ("Anleihe"). Das Gesellschafterdarlehen kann von der Gesellschaft in einem Betrag zwischen EUR 68.345.000,00 und EUR 100.000.000,00 abgerufen werden, um das Rückkaufangebot und den damit verbundenen Backstop teilweise zu finanzieren. Das Gesellschafterdarlehen wird, je nachdem, welcher Termin früher liegt, zum ersten Jahrestag der vollständigen Rückzahlung der Anleihe oder zum 31. Dezember 2028 zur Rückzahlung fällig. Die Zinsen betragen 22 % p.a. und sind halbjährlich zu zahlen, es sei denn, die Gesellschaft entscheidet sich für die Kapitalisierung der entsprechenden aufgelaufenen Zinsen. Darüber hinaus kann die Gesellschaft das Gesellschafterdarlehen in einem zusätzlichen Betrag von bis zu EUR 5.000.000,00 abrufen, um diesen für die vereinbarte Erstattung von dem Aktionär entstandenen Kosten und Aufwendungen für Dritte zu verwenden.

BayWa AG: Erster Entwurf des Sanierungsgutachtens fällt positiv aus

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Das von der BayWa AG im Juli 2024 beauftragte Sanierungsgutachten kommt in einem ersten Entwurf zu dem Ergebnis, dass die BayWa AG unter bestimmten Voraussetzungen saniert und mittelfristig ihre operative Wettbewerbs- und Renditefähigkeit wieder hergestellt werden kann. Wesentliche Grundlage dafür ist nach Einschätzung des Entwurfs des Gutachtens, dass die BayWa-Gruppe mit stabilem Ausblick operiert und in den wesentlichen Geschäftsbereichen eine führende Position hat. Voraussetzung für die Sanierung ist nach dem ersten Gutachtenentwurf eine Restrukturierung über einen mehrjährigen Zeitraum. Als wesentliche Restrukturierungsmaßnahmen geht der Entwurf des Gutachtens unter anderem von zahlreichen operativen Einsparmaßnahmen aus und sieht darüber hinaus Veräußerungen von einzelnen Geschäftsbereichen vor. Die Verhandlungen mit den Finanzierungspartnern und wesentlichen Stakeholdern über das Sanierungskonzept sowie die Neuordnung der Finanzierung verlaufen weiterhin konstruktiv. Der Vorstand geht davon aus, dass sie erfolgreich abgeschlossen werden können.