Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Das von der BayWa AG im Juli 2024 beauftragte Sanierungsgutachten kommt in einem ersten Entwurf zu dem Ergebnis, dass die BayWa AG unter bestimmten Voraussetzungen saniert und mittelfristig ihre operative Wettbewerbs- und Renditefähigkeit wieder hergestellt werden kann. Wesentliche Grundlage dafür ist nach Einschätzung des Entwurfs des Gutachtens, dass die BayWa-Gruppe mit stabilem Ausblick operiert und in den wesentlichen Geschäftsbereichen eine führende Position hat. Voraussetzung für die Sanierung ist nach dem ersten Gutachtenentwurf eine Restrukturierung über einen mehrjährigen Zeitraum. Als wesentliche Restrukturierungsmaßnahmen geht der Entwurf des Gutachtens unter anderem von zahlreichen operativen Einsparmaßnahmen aus und sieht darüber hinaus Veräußerungen von einzelnen Geschäftsbereichen vor. Die Verhandlungen mit den Finanzierungspartnern und wesentlichen Stakeholdern über das Sanierungskonzept sowie die Neuordnung der Finanzierung verlaufen weiterhin konstruktiv. Der Vorstand geht davon aus, dass sie erfolgreich abgeschlossen werden können.
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