von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu der auf der ordentlichen Hauptversammlung der POLIS Immobilien AG vom 30. August 2023 beschlossenen Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der POLIS auf die Hauptaktionärin, die Mann Unternehmensbeteiligungen GmbH, Karlsruhe, hat das LG Berlin II die eingegangenen Spruchanträge verbunden. Das Gericht hat Herrn Rechtsanwalt Dr. Weimann zum gemeinsamen Vertreter bestellt und der Antragsgegnerin aufgegeben, bis zum 29. November 2024 zu den Spruchanträgen Stellung zu nehmen.
Gemäß Übertragungsbeschluss erhielten die Minderheitsaktionäre eine von der Mann Unternehmensbeteiligungen GmbH zu zahlende Barabfindung i.H. von EUR 27,89 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der POLIS.
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