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Mittwoch, 16. November 2016

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der DOUGLAS HOLDING AG: Streit um Befangenheitsanträge gegen den Sachverständigen geht weiter

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der DOUGLAS HOLDING AG hatte das Gericht mit Beschluss vom 22. Februar 2016 Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Lars Franken, IVC Independent Valuation & Consulting AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 45131 Essen, mit der Gutachtenerstattung beauftragt, vgl. http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/03/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der.html. Die Antragsgegnerin hatte daraufhin gleich zwei Ablehnunganträge gegen Herrn Dr. Franken gestellt (Schriftsätze vom 17. März 2016 und 9. Juni 2016), siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/07/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_12.html. Diese hatte das LG Dortmund mit Beschluss vom 19. September 2016 zurückgewiesen.

Gegen diesen Beschluss des Landgerichts hat die Antragsgegnerin nunmehr sofortige Beschwerde eingelegt und diese mit einer angeblichen wirtschaftlichen Abhängigkeit des Sachverständigen begründet. Über diese Beschwerde wird das OLG Düsseldorf entscheiden. In der Sache selber geht es damit leider erst einmal nicht weiter.

LG Dortmund, Az. 20 O 27/13 AktE
Helfrich u.a. ./. Beauty Holding Two GmbH
97 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Ottmar Martini, Koblenz
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Beauty Holding Two GmbH:
Rechtsanwälte Gibson Dunn, 60310 Frankfurt am Main (früher: Latham & Watkins)

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ERGO Versicherungsgruppe Aktiengesellschaft: LG Düsseldorf hebt Barabfindung auf EUR 109,32 an (+ 11,87%)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem seit 2010 vor dem Landgericht Düsseldorf laufenden Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ERGO Versicherungsgruppe Aktiengesellschaft hat das Gericht die Barabfindung mit dem nunmehr zugestellten Beschluss vom 14. Oktober 2016 auf EUR 109,32 je ERGO-Aktie angehoben. Im Verhältnis zu dem von der Münchner Rück angebotenen Betrag in Höhe von EUR 97,72 entspricht dies einer Erhöhung um 11,87%.

Das Gericht hat überwiegend Veränderungen am Kapitalisierungszinssatz vorgenommen, worauf es bereits in der mündlichen Verhandlung am 21. Januar 2015 hingewiesen hatte, vgl. http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/03/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_31.html.
Das LG Düsseldorf geht von einem unter Verwendung der Zinsstrukturkurve ermittelten stichtagsbezogenen Basiszinssatz in Höhe von 3,96% aus. Es sieht den unternehmenseigenen Betafaktor als maßgeblich an. Es sei nicht auf eine sog. Peer Group "auszuweichen". Soll der Ertragswert eines bestimmten Unternehmens errechnet werden, müssen auch möglichst alle Parameter eben dieses Unternehmens und nicht die von anderen für die Bewertung herangezogen werden. Das Gericht schätzt die Marktrisikoprämie auf 4,5% vor Steuern als "noch angemessen". Man sehe sich nicht in der Lage, den Empfehlungen des FAUB ohne Sachprüfung zu folgen (S. 27). Diese seien weder Rechtsnormen noch beruhten sie auf wissenschaftlich gesicherten Fundamentaldaten.

Gegen den Beschluss des Landgerichts kann innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde zum OLG Düsseldorf eingelegt werden.

LG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Oktober 2016, Az. 33 O 72/10 AktE
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft
112 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft: Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 70173 Stuttgart

RHI AG: RHI und Magnesita bilden einen führenden Anbieter von Feuerfestprodukten

Corporate News vom 5. Oktober 2016

Fusion/Übernahme/Beteiligung


- RHI und die kontrollierenden Aktionäre von Magnesita, GP und Rhône (die "kontrollierenden Aktionäre von Magnesita"), haben eine Vereinbarung zum Zusammenschluss beider Unternehmen getroffen, um einen führenden Anbieter von Feuerfestprodukten zu bilden. Das kombinierte Unternehmen wird den Namen RHI Magnesita tragen und seinen Hauptsitz in den Niederlanden haben sowie in London börsennotiert sein 

- Der Vorstand der RHI hat sich dementsprechend, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats der RHI AG, darauf verständigt, einen Kaufvertrag bezüglich des Erwerbs des kontrollierenden Anteils von mindestens 46% und maximal 50% plus eine Aktie am Grundkapital von Magnesita zu unterzeichnen

- Die Kompensation für den 46%-Anteil besteht aus einer Barkomponente in Höhe von EUR 118 Millionen sowie 4,6 Millionen neuen Aktien, welche von RHI Magnesita zu begeben sind

- Im Anschluss wird RHI ein öffentliches Pflichtangebot an alle anderen Magnesita Aktionäre zu denselben Bedingungen legen, sowie die Möglichkeit einer reinen Barabfindung in Höhe von EUR 8,19 pro Magnesita Aktie bieten. Im Rahmen dieses Angebots werden bis zu 5,4 Millionen neue RHI Magnesita Aktien begeben, womit das Gesamtvolumen neu zu begebender RHI Magnesita Aktien zur Finanzierung des Erwerbs auf maximal 10,0 Millionen steigen kann

- Infolge der Transaktion wird GP, der größte Aktionär von Magnesita, zu einem bedeutenden Aktionär der neu gegründeten RHI Magnesita und wird in deren Board of Directors vertreten sein

- Die Börsennotierung von RHI an der Börse in Wien endet mit Abschluss der gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung. Die Verlegung des Sitzes aus Österreich und die Notierung in London benötigen die Zustimmung der RHI Hauptversammlung. Des Weiteren unterliegt die Transaktion der Zustimmung der zuständigen Wettbewerbsbehörden. Die geschäftlichen Aktivitäten der RHI Magnesita werden aus Österreich gesteuert

- Bis zum Abschluss der Transaktion, welcher für das Jahr 2017 erwartet wird, bleiben RHI und Magnesita zwei eigenständige und unabhängig agierende Unternehmen 

- RHI Magnesita wird ein führendes Unternehmen im Bereich der Feuerfestprodukte sein und, aufgrund einer Verbesserung der regionalen Präsenz und des komplementären Produktportfolios, ein gestärktes Wachstumsprofil aufweisen. RHI ist ein weltweit agierender Anbieter von hochwertigen Feuerfestprodukten mit Sitz in Österreich und erwirtschaftete 2015 einen Umsatz von EUR 1.753 Millionen. Magnesita hingegen ist ein bedeutender Anbieter integrierter Feuerfestlösungen, dazugehöriger Serviceleistungen und Industriemineralien mit Sitz in Brasilien, wobei der Umsatz im Jahr 2015 US$ 1.013 Millionen betrug

Transaktionsüberblick

RHI AG ("RHI") und die kontrollierenden Aktionäre von Magnesita Refratários S.A. ("Magnesita"), verbundene Unternehmen von GP Investments ("GP") und Rhône Capital ("Rhône" und zusammen die "kontrollierenden Aktionäre von Magnesita"), haben eine Vereinbarung zum Zusammenschluss beider Unternehmen getroffen, um einen führenden Anbieter von Feuerfestprodukten zu bilden, der den Namen RHI Magnesita tragen wird. 

Der Vorstand der RHI hat sich dementsprechend, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats der RHI AG, darauf verständigt, einen Kaufvertrag ("SPA") bezüglich des Erwerbs des kontrollierenden Anteils von mindestens 46% und maximal 50% plus eine Aktie am Grundkapital von Magnesita zu unterzeichnen (die "Transaktion"). Der Kaufpreis für den Anteilserwerb von 46% setzt sich aus einer Barkomponente in Höhe von EUR 118 Millionen sowie 4,6 Millionen neuen Aktien zusammen, welche von RHI Magnesita, einer in den Niederlanden zu gründenden RHI Gesellschaft mit Börsennotierung in London, neu zu begeben sind. Wenn der volumengewichtete Durchschnittskurs der letzten sechs Monate von RHI zum 4. Oktober 2016 in Höhe von EUR 19,52 zugrunde gelegt wird, beträgt der Wert des 46%- Anteils an Magnesita EUR 208 Millionen.

Infolge der Transaktion wird GP zu einem bedeutenden Aktionär der neu gegründeten RHI Magnesita. Die Unternehmensführung der RHI Magnesita wird künftig durch ein monistisches System ausgeübt, wobei GP im Board of Directors repräsentiert sein wird. Alle innerhalb der Transaktion und des öffentlichen Pflichtangebots neu begebenen RHI Magnesita Aktien unterliegen einer Haltefrist von mindestens 12 Monaten.

Mit dem Zusammenschluss bilden RHI und Magnesita einen führenden Anbieter von Feuerfestprodukten. Feuerfestprodukte sind Materialien, die ihre Struktur unter extremen thermischen Belastungen beibehalten und in verschiedenen Industrien wie der Stahl-, Zement-, Nichteisenmetalle-, Glas- und Chemiebranche zum Einsatz kommen. Der Zusammenschluss verbindet zwei, sowohl hinsichtlich des Produktangebots als auch der globalen Präsenz, komplementäre Unternehmen. RHI ist ein weltweit agierender Anbieter von hochwertigen Feuerfestprodukten mit Sitz in Österreich und erwirtschaftete 2015 einen Umsatz von EUR 1.753 Millionen sowie ein adjustiertes EBITDA von EUR 198 Millionen.1Magnesita hingegen ist ein bedeutender Anbieter integrierter Feuerfestlösungen, dazugehöriger Serviceleistungen und Industriemineralien mit Sitz in Brasilien. Der Umsatz betrug im Jahr 2015 US$ 1.013 Millionen (EUR 914 Millionen) und das adjustierte operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) US$ 145 Millionen (EUR 131 Millionen). (1)

Der Abschluss der Transaktion unterliegt unter anderem 

(i) der Zustimmung der zuständigen Wettbewerbsbehörden, 

(ii) der Verlegung des Sitzes von RHI in die Niederlande, 

(iii) der Börsennotierung der Aktien von RHI Magnesita im Premiumsegment der "Official List" am "Main Market" der London Stock Exchange sowie 

(iv) der Bedingung, dass die Ausübung von Austrittsrechten durch RHI Aktionäre im Zusammenhang mit der gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung vor der Verlegung des Sitzes aus Österreich einen Betrag von mehr als EUR 70 Millionen nicht übersteigt. 

Sowohl die Verlegung des Unternehmenssitzes als auch die damit einhergehenden organisatorischen Änderungen innerhalb der RHI Gruppe benötigen die Zustimmung durch die RHI Hauptversammlung. Sollte die Transaktion aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs der kontrollierenden Aktionäre von Magnesita liegen, nicht abgeschlossen werden, ist RHI zur Zahlung einer aggregierten Break Fee von bis zu EUR 20 Millionen an die kontrollierenden Aktionäre von Magnesita verpflichtet.

Die Verlegung des Sitzes der RHI in die Niederlande und die anschließende Notierung an der London Stock Exchange verfolgen das Ziel, die internationale Ausrichtung des vergrößerten Unternehmens zu unterstreichen und zu stärken, die Präsenz am Kapitalmarkt zu erhöhen und das Wertpotenzial für die Aktionäre des Unternehmens zu maximieren. Infolge der Transaktion tritt RHI Magnesita an die Spitze der RHI Gruppe, sodass die gegenwärtigen Aktionäre von RHI Aktien an RHI Magnesita halten werden. Die Notierung von RHI an der Börse in Wien endet mit Abschluss der gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung. Die geschäftlichen Aktivitäten der RHI Magnesita werden aus Österreich gesteuert.

Bis zum Abschluss der Transaktion, welcher für das Jahr 2017 erwartet wird, bleiben RHI und Magnesita zwei eigenständige und unabhängig agierende Unternehmen. Daher sollten Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter und andere Stakeholder beider Unternehmen bis zum Abschluss der Transaktion keine Änderungen in den jeweiligen Vorständen, Geschäftsbeziehungen, Supply Chain und Produktangeboten erwarten.

Öffentliches Pflichtangebot

Nach Abschluss der Transaktion wird RHI Magnesita oder eine Konzerngesellschaft ein öffentliches Pflichtangebot ("Angebot") an die ausstehenden Magnesita Aktionäre zu denselben Bedingungen richten, sowie die Möglichkeit einer reinen Barabfindung in Höhe von EUR 8,19 pro Magnesita Aktie (vorbehaltlich gewisser Anpassungen gemäß SPA) bieten. Im Rahmen dieses Angebots werden bis zu 5,4 Millionen neue RHI Magnesita Aktien begeben, womit das Gesamtvolumen neu zu begebender RHI Magnesita Aktien auf 10,0 Millionen steigen kann. Abhängig vom Ergebnis des öffentlichen Pflichtangebots haben die kontrollierenden Aktionäre von Magnesita die Pflicht, mindestens 1,9 Millionen zusätzliche RHI Magnesita Aktien, sowie die Möglichkeit, bis zu maximal 3,4 Millionen zusätzliche Aktien zu erwerben. Somit würde sich die Beteiligung an RHI Magnesita auf maximal 8,0 Millionen Aktien erhöhen. 

RHI Magnesita kann das Angebot mit einem Angebot für die Einstellung der Börsennotierung von Magnesita und/oder einem freiwilligen Delisting Angebot von Magnesita aus dem "Novo Mercado" Börsensegment verbinden. Das Angebot wird den Bestimmungen der brasilianischen Gesetzgebung und Rechtsetzung unterliegen. Alle neu zu begebenden RHI Magnesita Aktien, die von den Aktionären der Magnesita im Rahmen des Angebots nicht angenommen wurden, können entweder im Markt veräußert oder bei institutionellen Investoren platziert werden.

Finanzielle Parameter der Transaktion

Unter Annahme des volumengewichteten Durchschnittskurses der letzten 6 Monate von RHI zum 4. Oktober 2016 in Höhe von EUR 19,52, beträgt der implizite Wert des gesamten Eigenkapitals von Magnesita EUR 451 Millionen und liegt damit 45 Prozent über der Marktkapitalisierung von Magnesita zum 4. Oktober 2016. (2)

Die Transaktion wird durch zusätzliches Fremdkapital, sowie die Ausgabe von 4,6 Millionen neuen RHI Magnesita Aktien, welche an die kontrollierenden Aktionäre von Magnesita begeben werden, finanziert. Aufgrund der Transaktion wird sich der Verschuldungsgrad von RHI, unter Annahme der Akquisition des gesamten Grundkapitals von Magnesita, gemessen an der Kennzahl der Nettoverschuldung relativ zum EBITDA, nach Abschluss der Transaktion auf ca. 4,0x erhöhen. RHI erwartet jedoch einen Rückgang des Verschuldungsgrades bis zum Jahr 2020 auf unter 2,0x, wobei diese Änderung im Wesentlichen auf die erhöhte Cashflow- Generierung des kombinierten Unternehmens zurückzuführen ist. Magnesita wird sich weiterhin eigenständig, ohne Kreditunterstützung durch die RHI Gruppe, finanzieren. Bis zum Abschluss der Transaktion wird Magnesita zudem die Bewertungsmethodik und das Bilanzierungsverfahren von RHI übernehmen, was gemäß RHI zu signifikanten, größtenteils nichtzahlungswirksamen Anpassungen des Buchwerts des Eigenkapitals von Magnesita führen kann. 

Gestärktes Wachstumsprofil und globale Präsenz

Der Zusammenschluss von RHI und Magnesita stellt eine einmalige Gelegenheit dar, das Wachstum in bestimmten Regionen aufgrund der starken Komplementarität beider Unternehmen, sowohl hinsichtlich des Produktangebots als auch der globalen Präsenz, zu beschleunigen.
Magnesita konzentriert sich vorwiegend auf den südamerikanischen Markt und die USA, während RHI eine herausragende Marktposition in Europa und Asien vorweist. Der Zusammenschluss von RHI und Magnesita führt zu einer nachhaltigen Stärkung der globalen Präsenz des kombinierten Unternehmens. Darüber hinaus resultiert der Zusammenschluss in einer verbesserten Wettbewerbsposition gegenüber der chinesischen Feuerfestprodukteindustrie, welche gemäß Aussagen der chinesischen Regierung in den nächsten Jahren eine Konsolidierungswelle anstrebt. Des Weiteren ist das dolomitbasierte Produktportfolio von Magnesita hochgradig komplementär zum Portfolio von RHI, welches traditionell einen Schwerpunkt und eine ausgezeichnete Reputation im Bereich magnesitbasierter Produkte besitzt.

Durch den Zusammenschluss von RHI und Magnesita wird das kombinierte Unternehmen seinen Kunden folglich ein noch umfassenderes Leistungs- und Serviceangebot offerieren können und somit einen gesteigerten Wertbeitrag liefern. Es besteht weiteres erhebliches Wertschöpfungspotenzial aufgrund der Realisierung angestrebter Synergien und der Umsetzung zusätzlicher operativer und kommerzieller Verbesserungspotenziale basierend auf dem kombinierten Know-how der Unternehmen.


Erhebliches Wertschöpfungs- und Synergiepotenzial

Die Transaktion bietet signifikante Synergien, unter anderem in folgenden Schlüsselbereichen:
(i) komplementäre Portfolios hochwertiger Produkte und Serviceleistungen von RHI und Magnesita; 

(ii) eine effizientere Kostenstruktur, die von Skaleneffekten in wichtigen operativen Bereichen wie Rohstoffeinkauf, Fracht, Marketing und Verwaltung profitiert, sowie ein optimierter operativer Aufbau, der zu einer erhöhten Flexibilität in der Produktion und einer reduzierten Kostenbasis führt; 

(iii) eine optimierte Working Capital-Struktur, insbesondere angesichts der Präsenz von Magnesita in Nord- und Südamerika und eines damit einhergehenden verbesserten Lagerbestands-managements, verbunden mit Kostensenkungen, die sowohl aus der komplementären regionalen Präsenz als auch dem komplementären Kundenstamm von RHI und Magnesita resultieren; und 

(iv) eine deutliche Reduktion notwendiger Investitionsaufwendungen und Instandhaltungskosten.

Infolge der Transaktion erwartet RHI auf EBIT-Ebene bis 2020 jährliche Run-Rate
Nettosynergien in Höhe von mindestens EUR 36 Millionen. RHI ist zuversichtlich,
dass infolge des öffentlichen Pflichtangebots mehr als 46% an Magnesita von RHI
Magnesita gehalten werden.
 


In diesem Fall erwartet RHI potenziell signifikant höhere Run-Rate Synergien von bis zu EUR 72 Millionen, insbesondere aufgrund erhöhter Produktionseffizienz sowie Kostenvorteilen in Forschung & Entwicklung, Marketing und Verwaltungsfunktionen. Des Weiteren werden Investitionseinsparungen von EUR 2 Millionen bis EUR 7 Millionen jährlich erwartet, während in den kommenden Jahren Working Capital-Einsparungen von insgesamt EUR 40 Millionen erreicht werden sollen.

Während zahlungswirksame Integrationskosten aus der Transaktion in einer Größenordnung von EUR 50 Millionen bis EUR 90 Millionen bestehen, rechnet RHI mit nichtzahlungswirksamen Integrationseffekten (beispielsweise Buchwertabschreibungen) in Höhe von EUR 20 Millionen bis EUR 35 Millionen, abhängig von dem an Magnesita übernommenen Anteil. Die Integrationskosten werden vorwiegend in den Jahren 2017 und 2018 anfallen.

Erhöhung der Finanzziele

Infolge der Transaktion erhöhen sich die Finanzziele von RHI für das Jahr 2020. Das Umsatzziel wird auf EUR 2,6 Milliarden bis EUR 2,8 Milliarden (vorher: EUR 2,0 Milliarden bis EUR 2,2 Milliarden) und die operative EBIT-Marge auf mehr als 12% (vorher: mehr als 10%) angehoben. Zudem wird, unter Annahme der Akquisition des gesamten Grundkapitals von Magnesita, ein konsolidierter operativer Cashflow in Höhe von ca. EUR 1,1 Milliarden für den Zeitraum von 2017 bis 2020 erwartet.

Nach Abschluss der Transaktion plant RHI in den Jahren 2017 und 2018 eine stabile Dividendenausschüttung, die dem Niveau der vorangegangen Jahre entspricht. Mittel- bis langfristig stellt RHI für RHI Magnesita eine Erhöhung der Dividendenzahlungen in Aussicht. Die Erhöhung wird durch eine stärkere Cashflow-Generierung infolge der Realisierung von Synergien, von organischem Wachstum und dem Rückgang des Verschuldungsgrades ermöglicht.

Über RHI

RHI ist ein weltweit tätiger Anbieter von hochwertigen Feuerfestprodukten, Systemen und Serviceleistungen, die für industrielle Hochtemperaturprozesse über 1.200 °C unverzichtbar sind. Mit rund 7.900 Mitarbeitern, mehr als 30 Produktionswerken und über 70 Vertriebsstandorten bedient RHI mehr als 10.000 Kunden in der Stahl-, Zement-, Nichteisenmetalle-, Glas-, Energie- und chemischen Industrie in nahezu allen Ländern weltweit. RHI produziert über 1,5 Millionen Tonnen Feuerfestprodukte jährlich und liefert maßgeschneiderte Produkt- und Systemlösungen. Die Aktie des Unternehmens notiert an der Wiener Börse unter dem Symbol RHI; RHI ist zudem ein Mitglied des ATX.

Über Magnesita

Magnesita ist ein börsennotiertes Unternehmen mit Sitz in Brasilien, das seinen Schwerpunkt auf den Abbau, die Produktion und den Vertrieb eines umfassenden Angebots an Feuerfestprodukten und Produkten aus Industriemineralien legt. Die Produkte von Magnesita kommen vorwiegend in der Zement-, Glas- und Stahlindustrie zum Einsatz. Nach der Entdeckung der Magnesitreserven in Brumado, Brasilien, begannen die industriellen Aktivitäten von Magnesita im Jahr 1940. Heutzutage betreibt das Unternehmen 26 Industrie- und Bergbaueinheiten, davon 16 in Brasilien, drei in Deutschland, einein China, eine in den USA, zwei in Frankreich, eine in Belgien, eine in Taiwan und eine in Argentinien. Die jährliche Produktionskapazität an Feuerfestmaterialien beträgt 1,3 Millionen Tonnen. Magnesita genießt vor allem in Amerika einen ausgezeichneten Ruf und ist ein führender Anbieter von dolomitbasierten Feuerfestprodukten. Im Jahr 2015 vertrieb Magnesita seine Produkte in mehr als 100 Länder. Die Aktien des Unternehmens sind im Novo Mercado des BM&FBOVESPA in Brasilien und durch Level 1 ADRs in den USA gelistet.

Über GP Investments

GP ist ein führender Anbieter Alternativer Investments in Lateinamerika. Seit seiner Gründung hat GP Kapital in Höhe von ca. US$ 5,0 Milliarden von internationalen Investoren aufgenommen und ist damit Beteiligungen an 54 Unternehmen in 15 Industriesektoren eingegangen. Durch den Börsengang im Mai 2006 wurde GP Investments die erste gelistete Private Equity Gesellschaft in Brasilien.

Über Rhône

Rhône, zusammen mit seinen verbundenen Unternehmen, ist seit der Gründung vor 20 Jahren ein globaler Alternativer Asset Manager mit einem Fokus auf Investitionsmöglichkeiten in marktführende Unternehmen mit einer paneuropäischen oder transatlantischen Präsenz sowie Wachstumspotenzial. Rhône verfügt über eine Präsenz sowohl in London als auch New York und investiert gegenwärtig Kapital aus seinem fünften Private Equity Fond. Sektoren, in denen Rhône Investitionserfahrung aufweisen kann, umfassen Business Services, Chemie, Konsumgüter, Lebensmittel, Verpackungen, Sicherheitsdienste, Spezialmaterialien und Transport.

_____

(1) Umrechnung des Magnesita Nettoumsatzes und des angepassten EBITDA zu einem durchschnittlichen EUR/US$-Wechselkurs für das Jahr 2015 von 1,11. Magnesita EBITDA angepasst um sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen. RHI EBITDA angepasst um negative Ergebniseffekte von circa EUR 58 Millionen aufgrund notwendiger Änderungen in der Bewertung eines langfristigen Energieliefervertrages 

(2) Unter der Annahme, dass 10 Millionen RHI Magnesita Aktien begeben werden

Dienstag, 15. November 2016

CREATON AG: Widerruf des Squeeze-out-Verlangens der Etex Holding GmbH

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Die Etex Holding GmbH hat heute gegenüber dem Vorstand der CREATON Aktiengesellschaft ("CREATON") ihr Verlangen widerrufen, im Jahr 2016 einen Ausschluss der Minderheitsaktionäre der CREATON gemäß §§ 327a ff. AktG (sog. "Squeeze-out") durch die Hauptversammlung beschließen zu lassen.

Im Kalenderjahr 2016 wird daher keine Hauptversammlung der CREATON mit einer Beschlussfassung über den Ausschluss von Minderheitsaktionären gemäß §§ 327a ff. AktG stattfinden.

Wertingen, den 14. November 2016

CREATON Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Montag, 14. November 2016

Anstehende Spruchverfahren

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt Minderheitsaktionäre insbesondere in folgenden anstehenden Spruchverfahren:
  • Agrar Invest Romania AG (Verschmelzung, eingetragen am 28. September 2016, Bekanntmachung am 29. September 2016)
  • Aurea Software GmbH, früher: update Software AG (Gesellschafterausschluss)
  • Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft (Squeeze-out, Eintragung am 24. Oktober 2016)
  • Colonia Real Estate AG (Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, eingetragen am 13. September 2016)
  • DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT (Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Eintragung und Bekanntmachung am 24. August 2016, Antragstellung bis 24. November 2016 möglich)
  • DVB Bank AG (Squeeze-out angekündigt)
  • IKB Deutsche Industriebank AG (Squeeze-out)
  • Medisana AG (Squeeze-out, Eintragung am 24. Oktober 2016) 
  • MWG-Biotech AG (Squeeze-out, HV am 13. Dezember 2016)
  • net mobile AG (Squeeze-out, eingetragen am 12. September 2016)
  • STRABAG AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out)
  • Verallia Deutschland AG (bisher: Saint-Gobain Oberland Aktiengesellschaft): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag: noch Anfechtungsklage anhängig
  • VBH Holding AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 14. September 2016)
  • Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft (Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag)
 (Angaben ohne Gewähr)

Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der BEKO HOLDING AG: Verhandlung des Überprüfungsgremiums am 19. Dezember 2016

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der BEKO HOLDING AG hat das bei der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) angesiedelte "Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem AktG" einen Verhandlungstermin auf den 19. Dezember 2016, 14:00 Uhr, in den Räumen der FMA angesetzt. Dabei soll der Fall erörtert und die Bestellung eines Sachverständigen geklärt werden.

Die Hauptaktionärin Kotauczek & Fritsch OG (früher: BEKO Beteiligungsverwaltung OG) hatte als Barabfindung lediglich EUR 5,80 je BEKO-Aktien angeboten, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/01/bekanntmachung-des-squeeze-outs-bei-der.html.

LG Krems an der Donau, Az. 10 Fr 183/16p
Jürgen Jaeckel u.a. ./. Kotauczek & Fritsch OG
Gemeinsame Vertreterin: RA´in Dr. Maria Brandstetter, 1010 Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Kotauczek & Fritsch OG:
Oberhammer Rechtsanwälte GmbH, A-1010 Wien

DVB Bank SE: Korrektur der Prognose 2016 und Absicht der DZ BANK AG, die Kapitalausstattung der DVB zu stärken sowie einen Squeeze-out durchzuführen

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Frankfurt am Main, 14. November 2016

Die DVB Bank SE (DVB) korrigiert ihre am 21. September 2016 mittels Ad-hoc- Meldung veröffentlichte Prognose zum Geschäftsverlauf 2016 wie folgt:

Angesichts der sich weiter verschärfenden Schifffahrtskrise zeichnet sich für das vierte Quartal 2016 ein weiterer erhöhter Risikovorsorgebedarf auf Altengagements in der Schiffs- und Offshorefinanzierung ab. Infolgedessen erwartet die DVB nunmehr ein Konzernergebnis vor IAS 39 für 2016 im negativen niedrigen dreistelligen Millionen-Euro-Bereich. Auch die für das Geschäftsjahr 2016 ursprünglich im Geschäftsbericht 2015 prognostizierten finanziellen Steuerungsgrößen - Return on Equity (vor Steuern), Cost-Income-Ratio und Economic Value Added - wird die DVB voraussichtlich nicht erreichen können.

Die Kern- und Gesamtkapitalquoten nach CRR werden angemessen bleiben. Die Muttergesellschaft DZ BANK AG, Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, beabsichtigt, die Kapitalausstattung der Bank auch vor dem Hintergrund der gestiegenen Eigenkapitalanforderungen für Banken mit geeigneten Maßnahmen zu stärken.

Der Vorstand der DZ BANK AG, Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, hat dem Vorstand der DVB Bank SE darüber hinaus heute mitgeteilt, dass er beabsichtigt, bei der DVB einen Squeeze-out durchzuführen.

Donnerstag, 10. November 2016

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Analytik Jena AG: gemeinsamer Vertreter bestellt

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Analytik Jena AG hat das LG Gera mit Beschluss vom 2. November 2016 Herrn Rechtsanwalt Oliver Pöschko, SMP Schinogl Müller & Partner, zum gemeinsamen Vertreter bestellt.

LG Gera, Az. 11 HK O 55/16
Buis, J. u.a. ./. Endress + Hauser (Deutschland) AG + Co. KG
57 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Oliver Pöschko, SMP Schinogl Müller & Partner GbR, 60486 Frankfurt am Main
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Endress + Hauser (Deutschland) AG + Co. KG: Rechtsanwälte Friedrich Graf von Westphalen & Partner, 79098 Freiburg

Dienstag, 8. November 2016

Squeeze-out bei der MWG-Biotech Aktiengesellschaft

Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der MWG-Biotech AG am 13. Dezember 2016 soll der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Eurofins Genomics B.V. gefasst werden. Die Hauptaktionärin hat die Barabfindung auf 3,20 Euro je Aktie festgelegt.

Aus der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 13.12.2016:

Tagesordnung

Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MWG-Biotech Aktiengesellschaft auf die Eurofins Genomics B.V. mit Sitz in Breda, Niederlande, als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären, sogenannter Squeeze-Out)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der Eurofins Genomics B.V. folgenden Beschluss zu fassen:

„Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der MWG-Biotech Aktiengesellschaft werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. AktG) gegen Gewährung einer von der Eurofins Genomics B.V. mit Sitz in Breda/Niederlande (Hauptaktionärin) zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 3,20 je auf den Namen lautende Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von jeweils EUR 1,00 auf die Hauptaktionärin Eurofins Genomics B.V. übertragen.“

Quelle: Bundesanzeiger vom 3. November 2016

___________

Anmerkung von Rechtsanwalt Martin Arendts:

Die Hauptaktionärin hatte kürzlich ein Übernahmeangebot zu EUR 2,20 gemacht, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/search?q=mwg+biotech

Der damit angebotene Betrag entspricht dem in dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Eurofins Genomics B.V. festgelegten Barabfindungsbetrag in Höhe von EUR 2,20 je MWG-Aktie. Zu dem diesbezüglich laufenden Spruchverfahren: http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/02/bug-mwg-biotech-ag-sachverstandigenguta.html
In diesem Spruchverfahren war der gerichtlich bestellte Sachverständige zu einer nach seiner Ansicht angemessenen jährlichen Ausgleichszahlung in Höhe EUR 0,11 je Aktie gekommen, d.h. deutlich über der von der Antragsgegnerin gewährten Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,09 (+ 22,22%).

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Piper + Jet Maintenance AG: LG Frankfurt am Main schlägt Anhebung der Barabfindung auf EUR 4,- vor (+ 25%)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Piper + Jet Maintenance AG hat das LG Frankfurt am Main eine vergleichsweise Anhebung des Barabfindungsbetrags von EUR 3,20 um einen Nachbesserungsbetrag in Höhe von EUR 0,80 auf EUR 4,- vorgeschlagen. Dies würde eine Anhebung um 25% bedeuten.

Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde auf Dienstag, den 28. Februar 2017, bestimmt.

LG Frankfurt am Main, Az. 3-05 O 31/16
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Piper Deutschland AG
45 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Kay-Michael Schanz, 60325 Frankfurt am Main
Verfahrenbevollmächtigte der Antragsgegneri, Piper Deutschland AG:
KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 04107 Leipzig

Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der Medisana AG

Comfort Enterprise (Germany) GmbH

Neuss


Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Medisana AG, Neuss


WKN 549 254 - ISIN DE0005492540


Die ordentliche Hauptversammlung der Medisana AG, Neuss, ("Medisana") hat am 9. August 2016 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Medisana auf die Comfort Enterprise (Germany) GmbH („Comfort“) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327a ff. AktG beschlossen ("Übertragungsbeschluss").

Der Übertragungsbeschluss ist am 24. Oktober 2016 in das Handelsregister der Medisana beim Amtsgericht Neuss (HRB 16348) eingetragen worden. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Medisana in das Eigentum der Comfort übergegangen. Die in den Depots von Minderheitsaktionären verbuchten Aktien verbriefen ab diesem Zeitpunkt nur noch den Anspruch auf Barabfindung. Die Notierung der Medisana-Aktien im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse wurde zum Handelsschluss am 25. Oktober 2016 eingestellt.
Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Medisana eine von der Comfort zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 2,81 für je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der Medisana mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von je EUR 1,00.

Die Angemessenheit der von der Comfort festgelegten Barabfindung wurde durch die RSM Verhülsdonk GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, gemäß § 327c Absatz 2 Satz 2 AktG als vom Landgericht Düsseldorf ausgewählter und bestellter sachverständiger Prüfer geprüft und mit Bericht vom 20. Juni 2016 bestätigt.

Die festgelegte Barabfindung ist gemäß § 327b Absatz 2 AktG von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Neuss an mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung werden von der BHF-BANK Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, durchgeführt.

Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung und der Ausbuchung der Aktien nichts zu veranlassen. Die Auszahlung der Barabfindung an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der Medisana aus dem Wertpapierdepot des jeweiligen Aktionärs über seine Depotbank.
Die Abwicklung ist für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Medisana provisions- und spesenfrei.

Für den Fall, dass in einem etwaigen gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG i.V.m. §§ 1 ff. SpruchG für die im Rahmen der Übertragung ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Medisana rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung allen durch die Übertragung ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der Medisana gewährt werden.

Neuss, im November 2016

Comfort Enterprise (Germany) GmbH
Die Geschäftsführung
 
Quelle: Bundesanzeiger vom 4. November 2016

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Anmerkung der Redaktion:
Die Angemessenheit des angebotenen Barabfindungsbetrags wird in einem Spruchverfahren überprüft werden.

Montag, 7. November 2016

Barabfindung für Aktien der AREAL Immobilien und Beteiligungs AG auf 0,60 EUR je Aktie festgesetzt

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG 

Die Thelen Holding GmbH hat mit Schreiben vom 31. Oktober 2016 gegenüber dem Vorstand der AREAL Immobilien und Beteiligungs AG das am 7. September 2016 gemäß § 327 a) Abs. 1 AktG gestellte Verlangen bestätigt und konkretisiert, die Hauptversammlung der AREAL Immobilien und Beteiligungs AG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der AREAL Immobilien und Beteiligungs AG auf die Thelen Holding GmbH als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen (Squeeze out).

Die Thelen Holding GmbH hat dabei die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der AREAL Immobilien und Beteiligungs AG auf die Thelen Holding GmbH auf 0,60 EUR je auf den Inhaber lautender Stückaktie der AREAL Immobilien und Beteiligungs AG festgelegt.

Der erforderliche Beschluss soll in der ordentlichen Hauptversammlung der AREAL Immobilien und Beteiligungs AG gefasst werden, die für den 15. Dezember 2016 geplant ist.

Essen, den 2. November 2016

Areal Immobilien und Beteiligungs AG, der Vorstand

FIBA Beteiligungs- und Anlage Gmbh beabsichtigt freiwilliges öffentliches Angebot gemäß §§ 4 Ff Übernahmegesetz an die Aktionäre der BWT Aktiengesellschaft

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 5 (3) Übernahmegesetz.

Die Geschäftsführung der FIBA Beteiligungs- und Anlage GmbH (FN 236576 g) hat am 04.11.2016 die Entscheidung getroffen, ein freiwilliges öffentliches Angebot gemäß §§ 4 ff Übernahmegesetz an die Aktionäre der BWT Aktiengesellschaft (FN 96162 s) abzugeben. Der Preis pro Aktie (ISIN AT0000737705) wird EUR 23,-- betragen.

Die FIBA Beteiligungs- und Anlage GmbH strebt derzeit eine vollständige Übernahme der BWT Aktiengesellschaft an, hat gegenwärtig aber noch keine endgültige Entscheidung darüber getroffen, nach Abwicklung des Übernahmeangebots bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen einen Gesellschafterausschluss (Squeeze-out) durchzuführen.

Die FIBA Beteiligungs- und Anlage GmbH, die WAB Privatstiftung und weitere mit der FIBA Beteiligungs- und Anlage GmbH gemeinsam vorgehende Rechtsträger im Sinne des § 1 Z 6 Übernahmegesetz halten bereits jetzt eine kontrollierende Beteiligung an der BWT Aktiengesellschaft im Ausmaß von 15.018.051 Aktien (das sind 84,21 % des gesamten und 89,61 % des stimmberechtigten Grundkapitals) und beabsichtigten, diese nun weiter auszubauen. Die WAB Privatstiftung ist eine von Herrn Andreas Weißenbacher im Sinne des Übernahmegesetzes kontrollierte Privatstiftung.

Die FIBA Beteiligungs- und Anlage GmbH wird die Angebotsunterlage für das freiwillige Angebot binnen der gesetzlichen Frist von 10 Börsetagen bei der Übernahmekommission anzeigen. Sobald die endgültigen Parameter des freiwilligen Angebots feststehen, wird die FIBA Beteiligungs- und Anlage GmbH dieses, sofern die Übernahmekommission die Veröffentlichung des Angebots nicht untersagt, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bekannt machen.

Dieses Dokument stellt weder ein Angebot von Aktien noch eine Einladung dar, Aktien an BWT Aktiengesellschaft in einer Rechtsordnung oder von einer Rechtsordnung aus anzubieten, in der die Stellung eines solchen Angebotes oder einer solchen Einladung zur Angebotsstellung oder in der das Stellen eines Angebots durch oder an bestimmte Personen untersagt ist.

FIBA Beteiligungs- und Anlage GmbH
Mondsee, am 4.11.2016

Mittwoch, 2. November 2016

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der ehemaligen Frogster Interactive Pictures AG: LG Berlin hebt Ausgleich an

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren bezüglich des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der dann in Gameforge Berlin AG umbenannten Frogster Interactive Pictures AG, Berlin, und der Gameforge AG als herrschender Gesellschaft hatte das Landgericht Berlin mit Beschluss vom 11. Oktober 2016 den Ausgleich auf EUR 1,40 brutto bzw. EUR 1,18 netto festgelegt. Die Abfindung wurde nicht erhöht, da die "Bagatellgrenze" nicht überschritten sei (hier ca. 2 %). Die Kosten des Verfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.

Der gerichtliche Sachverständige, Herr Wirtschaftsprüfer Christoph Wollny, WOLLNY WP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, war in seinem Gutachten vom 7. Mai 2015 auf einen den Börsenkurs (EUR 24,99) übersteigenden Ertragswert in Höhe von EUR 27,96 je Frogster-Aktie gekommen. Als Bruttoausgleichsbetrag ermittelte er EUR 1,42 (netto EUR 1,19). Die Antragsgegnerin hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 26,- je Stückaktie und eine Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,90 angeboten.

Gegen den Beschluss des LG Berlin kann innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde eingelegt werden.

LG Berlin, Beschluss vom 11. Oktober 2016, Az. 102 O 105/11.SpruchG
ABS Aktiengesellschaft für Beteiligungen und Serviceleistungen u.a. ./. Gameforge AG
52 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Malte Disselhorst, 10719 Berlin
Antragsgegnerin anwaltlich nicht vertreten

Dienstag, 1. November 2016

Verlängerung des Übernahmeangebots für AIXTRON-Aktien

Mitteilung meiner Depotbank:

Wie wir Informationen der Wertpapiermitteilungen entnehmen, bietet die Grand Chip Investment GmbH, Frankfurt a. M. den Aktionären der AIXTRON SE in einer weiteren Annahmefrist bis zum 10.11.2016 an, ihre Namensaktien für EUR 6,00 je Aktie zu übernehmen. Der Kurs der AIXTRON SE Namensaktie betrug am 27.10.2016 an der Börse in Frankfurt EUR 4,53 (Angaben ohne Gewähr).

Bei Annahme des Angebots werden wir die angebotenen Aktien zunächst im Verhältnis 1 : 1 in Nachträglich zum Verkauf eingereichte AIXTRON SE-Namensaktien (DE000A2BPSF1 - nicht handelbar) umbuchen.

Bitte beachten Sie, dass das Angebot unter aufschiebenden Bedingungen gemäß Ziffer 4.2.2 der Angebotsunterlage steht.

Eventuell anfallende Steuern und Gebühren gehen zu Ihren Lasten. Alle Inhaber müssen sicherstellen, dass die Annahme nicht gegen gültiges Recht des jeweiligen Landes verstößt. Dieses Schreiben bedeutet nicht, dass Sie berechtigt sind, an der Maßnahme teilzunehmen. Wir empfehlen Ihnen, dies zu prüfen und gegebenenfalls mit einem Rechtsberater zu besprechen.

Wir bitten Sie, uns möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 10.11.2016, 17:00 Uhr (bei uns eintreffend) mitzuteilen, ob Sie an obigem Angebot interessiert sind (Option 1). Ohne Ihre Weisung bis zu diesem Termin werden wir nichts für Sie in dieser Angelegenheit unternehmen (Option 2).

Weitere Informationen zu diesem Angebot und die Angebotsbedingungen erhalten Sie unter
http://www.grandchip-aixtron.com oder im elektronischen Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de).

Ergänzende Äußerung zum Öffentlichen Pflichtangebot gemäß §§ 22 ff ÜbG der Ventana Holding GmbH für Aktien der Frauenthal Holding AG

Wien - Die Ventana Holding GmbH, Rooseveltplatz 10, 1090 Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 187931w, ("Bieterin") hat am 10.08.2016 ein öffentliches Pflichtangebot (gem. §§ 22 ff ÜbG) an die Aktionäre der Frauenthal Holding AG ("Zielgesellschaft") veröffentlicht. Gegenstand des Angebots ist der Erwerb von bis zu 1.535.767 auf Inhaber lautende Stückaktien der Zielgesellschaft zu einem Preis von EUR 11,06 je Aktie. Für die Annahme des Angebots läuft derzeit die gesetzlich (§ 19 Abs 3 Z 1 ÜbG) verlängerte Frist von drei Monaten bis einschließlich 30.11.2016, 17:00 Uhr Wiener Ortszeit. Zu den Details des Angebots wird auf die auf der Internetseite der Zielgesellschaft (www.frauenthal.at) und auf der Internetseite der Übernahmekommission (www.takeover.at) veröffentlichten sowie bei der ERSTE Bank als Zahlstelle aufliegenden Unterlagen hingewiesen.

Der Vorstand der Zielgesellschaft hat die Bieterin informiert, dass die Zielgesellschaft aufgrund der jüngsten Entwicklungen, insbesondere einem vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) anhängigen Verfahren betreffend eine andere börsenotierte Gesellschaft, unter bestimmten Voraussetzungen ein Delisting der Aktien der Zielgesellschaft mittels Strukturmaßnahme (Verschmelzung auf eine 100%-Tochtergesellschaft) plant. Die Zielgesellschaft hat dazu am 28.10.2016 auch eine Ad-hoc-Meldung veröffentlicht. Im Einzelnen wird die Zielgesellschaft eine solche Strukturmaßnahme zur Erreichung eines Delistings vornehmen und der Hauptversammlung einen entsprechenden Beschlussantrag vorlegen, wenn der OGH die Zulässigkeit dieser Form des Delistings ohne Barabfindungsangebot im Sinne von § 234b AktG (oder vergleichbaren Bestimmungen) bejaht und ausgehend von dieser Rechtsprechung ein Delisting der Zielgesellschaft durch Verschmelzung entweder (i) gänzlich ohne Angebot an die Aktionäre zur Veräußerung ihrer Aktien oder (ii) mit einem Angebot, aber nicht zu anderen wirtschaftlichen Bedingungen als das derzeit laufende Pflichtangebot der Bieterin (s oben) zulässig ist. Bei Umsetzung dieser Maßnahme würden die Aktionäre der Zielgesellschaft anstelle ihrer Beteiligung an der Zielgesellschaft Aktien einer Tochter-Aktiengesellschaft der Zielgesellschaft erhalten. Diese Aktien wären nicht zum Handel an einer Börse zugelassen, weshalb die Liquidität des Handels eingeschränkt wäre.

Die Bieterin unterstützt das Vorhaben der Zielgesellschaft, ein Delisting mittels Verschmelzung durchzuführen. In diesem Zusammenhang weist die Bieterin die Aktionäre der Zielgesellschaft auf die Möglichkeit hin, das laufende Pflichtangebot bis zum 30.11.2016, 17:00 Uhr Wiener Ortszeit, anzunehmen und ihre Aktien an die Bieterin zu veräußern. Des Weiteren weist die Bieterin darauf hin, dass sie weder die Durchführung bzw Veranlassung eines Delistings nach dem Gesellschafterausschlussgesetz noch eine Erhöhung des im Pflichtangebot gebotenen Preises von EUR 11,06 plant.

Montag, 31. Oktober 2016

Spruchverfahren COMPUTEC MEDIA AG: Negativer Ertragswert bei negativem Kapitalisierungszinssatz?

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der COMPUTEC MEDIA AG, Fürth, wurden die von der Antragsgegnerin vorgeschlagenen sachverständigen Prüfer nach zahlreichen Verlegungen durch das LG Nürnberg-Fürth nunmehr endlich am 27. Oktober 2016 angehört (nachdem zunächst die Auftragsgutachterin geladen worden war).

Mit einer Nachbesserung ist allerdings trotz der guten finanziellen Lage und der Marktpositionierung der Gesellschaft nicht zu rechnen. Der Vorsitzende Richter gab - offenbar um zu verdeutlichen, wie großzügig das Angebot der Hauptaktionärin doch sei - den sachverständigen Prüfern eine Neuberechnung mit folgenden Parametern auf: Basiszinssatz i.H.v. 1,75%, Marktrisikoprämie i.H.v. 3%, Betafaktor 0,62 und Wachstumsabschlag in Höhe von 4%. "Merkwürdigerweise" ergab sich dann bei einem negativen Kapitalisierungszinssatz ein (negativer) Wert einer Computec-Aktie i.H.v. ./. EUR 17,11. Dies ist in der Tat "Unfug", was auch die sachverständigen Prüfer konzedierten. Für den Richter war das nichtsdestotrotz weiterhin ein Argument, weshalb der Ertragswert keine Rolle spielen könne. 

Richtig ist, dass bei einem Kapitalisierungszinssatz i.H.v. Null sich rechnerisch ein unendlicher Wert der Gesellschaft ergibt (was wenig Sinn macht). Ein negativer Zinssatz ist modellgemäß nicht möglich.

LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 8174/13
Vogel, E. u.a. ./. Marquard Media International AG
48 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Hahn, 90431 Nürnberg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Marquard Media International AG:
Rechtsanwälte Beiten Burkhardt, 80339 München

Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft (BOGESTRA)

"Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum“

Bochum


WKN 821600
– ISIN DE 0008216003 –

Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft, Bochum


Die ordentliche Hauptversammlung der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft, Bochum, eingetragen ins Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 1 („BOGESTRA“), vom 26. August 2016 hat u.a. die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum („HVV“) mit Sitz in Bochum, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 2412 mit Geschäftsanschrift Ostring 28, 44787 Bochum, die mit rund 98,36 % mittelbar und unmittelbar an der BOGESTRA beteiligt ist, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327a AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären) beschlossen.

Der Übertragungsbeschluss ist am 24. Oktober 2016 in das Handelsregister der BOGESTRA beim Amtsgericht Bochum (HRB 1) eingetragen worden. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister der BOGESTRA sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre an der BOGESTRA in das Eigentum der Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum mit Sitz in Bochum übergegangen.

Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der BOGESTRA eine von der Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 270,00 je Stückaktie der BOGESTRA im Nennwert von EUR 25,60
Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister an mit jährlich 5 vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verzinsen.

Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die IVC Independent Valuation & Consulting Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, als dem vom Landgericht Dortmund auf Antrag der Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum durch Beschluss vom 8. Juni 2016 (AZ: 18 O 61/16 AktE) ausgewählten und bestellten sachverständige Prüfer geprüft und bestätigt.

Die wertpapiertechnische Abwicklung der Barabfindung ist bei der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (Helaba), Neue Mainzer Straße 52-58, 60311 Frankfurt am Main c/o Deutsche WertpapierService Bank AG, Wildunger Str. 14, 60487 Frankfurt am Main, zentralisiert. Die Auszahlung der Barabfindung erfolgt ab sofort.

Aktionäre der BOGESTRA, deren Aktien bei einem Kreditinstitut in einem Streifband oder Girosammeldepot verwahren, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung der Barabfindung an die Aktionäre gegen Ausbuchung ihrer Aktien ist unverzüglich nach der Eintragung in das Handelsregister in die Wege geleitet worden und erfolgt durch die jeweilige Depotbank. Die Minderheitsaktionäre werden hierüber von ihren Depotbanken gesondert informiert und müssen nicht mehr von sich aus tätig werden.

Die ausgeschiedenen Aktionäre der BOGESTRA, die ihre Aktien selbst verwahren, werden gebeten, ihre Aktienurkunden ab sofort bis zum 26. Februar 2017 bei der Helaba c/o Deutsche WertpapierService Bank AG, Wildunger Str. 14, 60487 Frankfurt am Main, oder bei einem anderen Kreditinstitut zur Weiterleitung an die Deutsche WertpapierService Bank AG, Wildunger Str. 14, 60487 Frankfurt am Main, während der üblichen Geschäftszeiten einzureichen und dabei eine Bankverbindung anzugeben, auf die der Betrag der Barabfindung überwiesen werden soll. Sobald die üblichen Abwicklungsmaßnahmen, die mit der Einreichung von Aktienurkunden verbunden sind, durchgeführt sein werden, wird die Barabfindung auf das angegebene Konto des Einreichers überwiesen Ein gegenüber girosammelverwahrten Aktien eigenständiger Zinslauf wird durch die Einreichung der effektiven Aktienurkunden nicht begründet.

Abfindungsbeträge, die nicht bis zum 26. Februar 2017 von den Berechtigten entgegengenommen worden sind, werden wir zugunsten der Berechtigten beim Amtsgericht Bochum – Hinterlegungsstelle – unter Verzicht auf die Rücknahme hinterlegen.

Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die ausgeschiedenen Aktionäre der BOGESTRA kosten-, provisions- und spesenfrei.

Die Notiz der Aktie der BOGESTRA am geregelten Markt der Börse Düsseldorf wurde unmittelbar nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister ausgesetzt und wird zeitnah eingestellt.

Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchstellenverfahren gemäß § 327f AktG für die im Rahmen der Übertragung ausgeschiedenen Aktionäre der BOGESTRA rechtskräftig eine höhere als die angebotene Abfindung festgesetzt werden sollte, wird diese höhere Abfindung allen ausgeschiedenen Aktionären der BOGESTRA gewährt werden.

Bochum, im Oktober 2016

Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum
Bochum
– Geschäftsführung –

Quelle: Bundesanzeiger vom 28. Oktober 2016

Frauenthal Holding AG: Mögliches Delisting durch Verschmelzung der Frauenthal Holding AG auf eine nicht börsennotierte Tochtergesellschaft

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Wien, 28.10.2016

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Frauenthal Holding AG ("Frauenthal") haben heute beschlossen, eine Beendigung der Börsennotierung (Delisting) der Aktien der Frauenthal Holding AG (ISIN AT0000762406) durch eine Umgründungsmaßnahme (Verschmelzung auf eine 100%-Tochter-Aktiengesellschaft) vorzubereiten und unter den nachstehend genannten Voraussetzungen durchzuführen.

Ein Delisting wäre für die Gesellschaft aus verschiedenen Gründen vorteilhaft - neben erheblichen Kosteneinsparungen (Wegfall von Berichts- und Veröffentlichungspflichten und Organisationsanforderungen) könnten auch die aus den Offenlegungspflichten resultierenden Nachteile gegenüber Wettbewerbern, die keine Börsennotierung aufweisen, vermieden werden.

Seit Ende September 2016 ist beim Obersten Gerichtshof (OGH) ein Verfahren betreffend eine andere börsennotierte Gesellschaft anhängig, in dem der OGH voraussichtlich über die Frage der Zulässigkeit eines Delistings durch Verschmelzung auf eine Tochter-Aktiengesellschaft entscheiden wird. Zeitpunkt und Ergebnis der OGH-Entscheidung können derzeit nicht abgeschätzt werden.
Sofern der OGH die Zulässigkeit dieser Form des Delistings ohne Barabfindungsangebot im Sinne von § 234b AktG (oder vergleichbaren Bestimmungen) bejaht und ausgehend von dieser Rechtsprechung ein Delisting der Frauenthal durch Verschmelzung entweder (i) gänzlich ohne Angebot an die Aktionäre zur Veräußerung ihrer Aktien oder (ii) mit einem Angebot, aber nicht zu anderen wirtschaftlichen Bedingungen als das derzeit laufende Pflichtangebot der Ventana Holding GmbH (siehe unten) zulässig ist, wird Frauenthal der Hauptversammlung einen Beschlussvorschlag für eine solche Strukturmaßnahme zur Erreichung eines Delistings vorlegen. Aktionäre der Frauenthal würden bei der Verschmelzung anstelle ihrer Beteiligung an Frauenthal eine entsprechende Beteiligung an einer Tochter-Aktiengesellschaft der Frauenthal erhalten. Diese Aktien wären nicht zum Handel an einer Börse zugelassen, weshalb die Liquidität des Handels eingeschränkt wäre.

Die Frauenthal weist darauf hin, dass den Aktionären derzeit die Annahme des laufenden Pflichtangebotes der Ventana Holding GmbH und damit eine Veräußerung ihrer Aktien an die Ventana Holding GmbH offen steht. Dieses Pflichtangebot (§§ 22 ff Übernahmegesetz, "ÜbG") richtet sich auf den Erwerb sämtlicher im Streubesitz stehender Aktien und somit auf den Erwerb von bis zu 1.535.767 auf Inhaber lautenden Stückaktien der Frauenthal Holding AG (ISIN AT0000762406) zu einem Preis von EUR 11,06 je Aktie. Für die Annahme des Angebots läuft derzeit die gesetzlich (§ 19 Abs 3 Z 1 ÜbG) vorgesehene Frist von drei Monaten bis zum 30.11.2016.
Zu den Details des Angebots, zu den Stellungnahmen der Verwaltungsorgane der Frauenthal als Zielgesellschaft sowie zum Bericht des Sachverständigen der Zielgesellschaft wird auf die auf der Internetseite der Frauenthal (www.frauenthal.at) und auf der Internetseite der Übernahmekommission (www.takeover.at) veröffentlichten sowie bei der ERSTE Bank als Zahlstelle aufliegenden Unterlagen hingewiesen.

Die Pläne der Frauenthal basieren auf der derzeit geltenden Rechtslage und können sich daher bei zukünftigen Gesetzesänderungen ebenfalls ändern.

Von Seiten des Kernaktionärs der Frauenthal ist eine grundsätzliche Zustimmung zu einem Delisting durch Verschmelzung avisiert worden. Dazu wird eine ergänzende Äußerung der Ventana Holding GmbH zum laufenden Pflichtangebot für die Aktien der Frauenthal, für Montag, 31.10.2016, erwartet.

Vorstand und Aufsichtsrat der Frauenthal behalten sich unabhängig von der Frage eines Delistings durch Verschmelzung ausdrücklich vor, zur Realisierung der Wachstumsziele der Gesellschaft Möglichkeiten zur Stärkung des Eigenkapitals der Frauenthal zu prüfen.

Freitag, 28. Oktober 2016

Hörmann Finance GmbH: Ausbau des Beteiligungsportfolios durch mehrheitliche Übernahme der VacuTec Messtechnik GmbH und Erhöhung des Anteils an der Funkwerk AG

- Stärkung der Geschäftsbereiche "Engineering" und "Kommunikation" 

- Bündelung der wesentlichen operativen Gesellschaften der Hörmann Gruppe in der Hörmann Finance


Kirchseeon b. München, 19. Oktober 2016 - Der Technologiespezialist Hörmann Finance (Unternehmensanleihe: ISIN DE000A1YCRD0) hat heute beschlossen, sein Beteiligungsportfolio in den Geschäftsbereichen "Engineering" und "Kommunikation" auszubauen. Dies soll zum einen durch die Übernahme weiterer Anteile in Höhe von 52,85 % an der Funkwerk AG von der Hörmann Funkwerk Holding GmbH unter Verrechnung von Forderungen erfolgen. Zum anderen ist die mehrheitliche Einbringung der VacuTec Messtechnik GmbH im Zuge einer Sachkapitalerhöhung vorgesehen. Nach Vollendung der liquiditätsneutralen Transaktionen, die noch in diesem Jahr erfolgen sollen, wird Hörmann Finance 78,35 % an der Funkwerk AG sowie 90 % der VacuTec Messtechnik GmbH halten. Durch diese Maßnahmen werden alle wesentlichen und mehrheitlich gehaltenen operativen Gesellschaften der Hörmann Gruppe in der Hörmann Finance gebündelt und die Konzernstruktur insgesamt optimiert.

Hörmann Finance stärkt mit dem Ausbau des Beteiligungsportfolios seine beiden Geschäftsbereiche "Kommunikation" und "Engineering", die zusammen mit der Sparte "Automotive" die drei Standbeine der Gesellschaft bilden. Die börsennotierte Funkwerk AG (ISIN DE0005753149), ein technologisch führender Anbieter innovativer Kommunikations-, Informations- und Sicherheitssysteme, die insbesondere im Zugfunk sowie in der Personen- und Gebäudesicherung eingesetzt werden, wird in den Geschäftsbereich "Kommunikation" integriert. Die VacuTec Messtechnik GmbH, ein hoch profitabler Anbieter von Strahlungsmesstechnik für Medizin, Industrie und Umwelt, ergänzt den Geschäftsbereich "Engineering".

Die Übernahme der Anteilsmehrheit an der Funkwerk AG (Pro-forma-Umsatzerlöse 2015: EUR 75,7 Mio., Pro-forma-EBIT 2015: EUR 4,8 Mio.) sowie an der VacuTec Messtechnik GmbH (Umsatz 2015: EUR 9,2 Mio., EBIT 2015: EUR 3,5 Mio.) wird künftig zu einem deutlichen Anstieg der Umsatzerlöse und einer Verbesserung der operativen Ertragskraft der Hörmann Finance führen, ohne dass für die beiden Transaktionen Schulden aufgenommen werden.

Johann Schmid-Davis, CFO der Hörmann Finance GmbH: "Mit der Erweiterung unseres Beteiligungsportfolios erreichen wir eine stärkere Diversifizierung unseres Geschäftsmodells mit drei starken profitablen Geschäftsbereichen. Auch künftig werden wir durch permanente Investitionen unsere gute technologische Position weiter ausbauen, unsere Wettbewerbsfähigkeit erhöhen sowie unsere Internationalisierung vorantreiben."

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Der Technologiespezialist Hörmann hat sich seit Begebung der börsennotierten Unternehmensanleihe in 2013 als verlässlicher Kapitalmarktpartner und solides Investment etabliert. Im Geschäftsjahr 2015 erwirtschaftete die Hörmann Finance Gruppe mit 2.283 Mitarbeitern in den drei Geschäftsbereichen "Automotive", "Engineering" und "Kommunikation" einen Konzernumsatz von rund 435 Mio. Euro, ein operatives Ergebnis (EBIT) von 11,9 Mio. Euro und einen Konzerngewinn nach Steuern von 6,2 Mio. Euro. Die Unternehmensgruppe beabsichtigt, in den nächsten Jahren ihre gute technologische Position durch permanente Investitionen weiter auszubauen und die internationalen Aktivitäten systematisch zu erweitern.


Kontakt:
Hörmann Finance GmbH ∙ Hauptstraße 45-47 ∙ 85614 Kirchseeon
Telefon: 08091 5630-133 ∙ Telefax: 08091 5630-193 ∙ E-Mail: ir@hoermann-gruppe.de

IFM Immobilien AG: Vorstand und Aufsichtsrat halten Erwerbsangebot für zu niedrig

Stellungnahme der IFM Immobilien AG zum freiwilligen öffentlichen Kaufangebot der Taunus Capital Management AG, Frankfurt a.M., für bis zu 50.000 Aktien der IFM Immobilien AG:

Die Taunus Capital Management AG, Frankfurt a. M., hat am 17. Oktober 2016 im Bundesanzeiger ein freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der IFM Immobilien AG (nachfolgend „Gesellschaft“) zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft zu einem Preis von EUR 3,65 pro Aktie veröffentlicht (nachfolgend „Kaufangebot“). Das Kaufangebot ist auf 50.000 Aktien begrenzt.

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft nehmen zu diesem Kaufangebot wie folgt Stellung:

1. Keine Geschäftsbeziehungen zur Taunus Capital Management AG: Die Gesellschaft unterhält keine Geschäftsbeziehungen zur Taunus Capital Management AG.

2. Unangemessene Gegenleistung: Vorstand und Aufsichtsrat halten die im Kaufangebot vorgesehene Gegenleistung pro Aktie der Gesellschaft in Höhe von EUR 3,65 für unangemessen niedrig. Nach Ansicht von Vorstand und Aufsichtsrat entspricht dieser Betrag in keiner Weise dem heutigen Unternehmenswert. Diese Beurteilung belegt insb. auch der nachfolgende Gesichtspunkt: Am 13. November 2015 war von einem anderen Bieter ein freiwilliges Erwerbsangebot für die Aktien der Gesellschaft im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Die angebotene Gegenleistung je Aktie betrug hier EUR 9,30.

3. Keine Absicht der Verwaltungsmitglieder, dass Kaufangebot anzunehmen: Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft werden das Kaufangebot, soweit sie Inhaber von Wertpapieren der Gesellschaft sind, nicht annehmen.

SLM Solutions: Übernahmeangebot der GE Germany Holdings AG erloschen

- Mindestannahmequote von 75% der ausstehenden SLM-Aktien nicht erreicht

- Vorstand und Aufsichtsrat der SLM Solutions Group hatten den Übernahmeversuch befürwortet


Lübeck, 27. Oktober 2016 - Die GE Germany Holdings AG, eine indirekte hundertprozentige Tochtergesellschaft der GE Aviation und Teil des General Electric (GE)-Konzerns, hatte am 26. September 2016 ein Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien der SLM Solutions Group AG veröffentlicht. Die Annahmefrist lief am 24. Oktober 2016, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) aus. Mit der Verfehlung der Mindestannahmequote von 75% der ausstehenden SLM-Aktien ist eine der Vollzugsbedingungen nicht eingetreten und das Angebot daraufhin erloschen.

Dr. Markus Rechlin, CEO der SLM Solutions Group AG, zum Ausgang des Übernahmeversuchs: "Als Teil des GE-Konzerns hätten wir die Chance gehabt, unseren Wachstumskurs zu beschleunigen. GE hatte ernsthafte und glaubwürdige Zusagen zum Ausbau unserer Standorte und unseres Vertriebsnetzes gemacht. Aus unserer Sicht wäre ein erfolgreiches Angebot nicht nur im Interesse von GE, sondern auch im Interesse unseres Unternehmens, unserer Mitarbeiter und Aktionäre gewesen." Vorstand und Aufsichtsrat hatten in ihrer gemeinsamen Stellungnahme einstimmig die Annahme des Angebots empfohlen. Letztlich oblag die Annahme des Angebots aber der individuellen Entscheidung jedes einzelnen SLM-Aktionärs. Die SLM Solutions Group wird unverändert ihre Strategie verfolgen, sich zu einem integrierten Systemanbieter im Bereich der additiven Fertigung weiterzuentwickeln. Dazu wurde bereits im Februar 2016 mit der österreichischen CADS GmbH eine Gesellschaft für die Entwicklung einer Spezialsoftware für die Konstruktionsanforderungen des Selektiven Laserschmelzens gegründet. Im Juli 2016 wurde zusammen mit dem Hauptgesellschafter von TLS Spezialpulver die 3D Metal Powder GmbH gegründet. Diese wird die Entwicklung, Produktion und Veredelung von metallischen Spezialpulvern vorantreiben. Zunächst ist der Aufbau einer Produktionskapazität von 100 Tonnen Aluminiumpulver im Jahr geplant.

"Wir haben in der Vergangenheit gezeigt, dass das Unternehmen SLM Solutions in seiner jetzigen eigenständigen Aufstellung, insbesondere mit der von uns entwickelten Technologie und mit der von uns verfolgten Strategie, gut aufgestellt ist. Das Übernahmeangebot und dessen Verlauf haben allerdings für eine erhöhte Unsicherheit im Markt für additive Fertigung und auch bei unseren Kunden und Mitarbeitern geführt", so die Einschätzung von Uwe Bögershausen, CFO der SLM Solutions Group AG. Die Jahresziele für die Steuerungskennzahlen Umsatz und bereinigtes EBITDA können aus Unternehmenssicht weiterhin erreicht werden, sind aber wie im Vorjahr im besonderen Maße vom Ablauf des vierten Quartals 2016 abhängig, in dem die wichtige Branchenmesse formnext in Frankfurt stattfinden wird.

Über das Unternehmen:

Die SLM Solutions Group AG aus Lübeck ist ein führender Anbieter metallbasierter additiver Fertigungstechnologie. Die Aktien des Unternehmens werden im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Seit dem 21. März 2016 ist die Aktie im TecDAX gelistet. Das Unternehmen konzentriert sich auf die Entwicklung, Montage und den Vertrieb von Maschinen und integrierten Systemlösungen im Bereich des Selektiven Laserschmelzens (Selective Laser Melting). SLM Solutions beschäftigt derzeit mehr als 310 Mitarbeiter in Deutschland, den USA, Singapur, Russland und China. Die Produkte werden weltweit von Kunden in der Luft- und Raumfahrtbranche, dem Energiesektor, dem Gesundheitswesen oder dem Automobilsektor eingesetzt.

Donnerstag, 27. Oktober 2016

Abwicklungsbekanntmachung zum Squeeze-out bei der Horten AG

ASSET Immobilienbeteiligungen GmbH

Düsseldorf


Bekanntmachung gemäß § 14 SpruchG und Abwicklungsbekanntmachung über die Nachzahlung an die ehemaligen Minderheitsaktionäre der (ehemaligen) Horten AG, Düsseldorf
ISIN DE0006083702, WKN 608370


Mit Beschluss vom 27. August 2002 hat die Hauptversammlung der – inzwischen in die Rechtsform der GmbH umgewandelten – Horten AG, ehemals eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 11380, Beschluss über einen Zwangsausschluss der Minderheitsaktionäre gemäß §§ 327a ff. AktG gefasst. Am 29. Oktober 2002 wurde der Übertragungsbeschluss in das Handelsregister der Horten AG eingetragen und damit rechtswirksam. Die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin ASSET Immobilienbeteiligungen GmbH erfolgte gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von EUR 9,50 je Stückaktie.


I.


Im Spruchverfahren anlässlich der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der (ehemaligen) Horten AG auf die ASSET Immobilienbeteiligungen GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG gibt die ASSET Immobilienbeteiligungen GmbH hiermit gemäß § 14 SpruchG die – aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 15. August 2016 im Beschwerdeverfahren – rechtskräftige Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom 17. Juli 2013 (Az.: 33 O 134/06 [AktE]) wie folgt bekannt:


„BESCHLUSS


In dem Spruchverfahren


zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung für die durch Squeeze-Out auf die ASSET Immobilienbeteiligungen GmbH übertragenen Aktien der Minderheitsaktionäre der Horten AG,
an dem beteiligt sind:

1. - 30. Antragsteller

31.
Horten AG, vertreten durch den Vorstand Rolf-Ulrich Dreyer, Bertha-von-Suttner-Straße 5, 66123 Saarbrücken,
32.
ASSET Immobilienbeteiligungen GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung, Bertha-von-Suttner-Straße 5, 66123 Saarbrücken,
Antragsgegnerinnen,

33.
Rechtsanwalt Künzel, Am Bärenkamp 20 B, 40589 Düsseldorf,
als gemeinsamer Vertreter der Minderheitsaktionäre

hat die 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Bronczek sowie die Handelsrichter Koppenhöfer und Plum auf die mündliche Verhandlung vom 20. März 2013 am 17. Juli 2013 beschlossen:

 
Die Anträge der Antragsteller zu 24. und 25. werden als unzulässig zurückgewiesen. Sie tragen ihre außergerichtlichen Kosten.

 
Die Anträge gegen die Antragsgegnerin zu 1) werden als unzulässig zurückgewiesen.
 
Die den außenstehenden Aktionären der Horten AG aus Anlass der am 27. August 2002 beschlossenen Übertragung der Aktien auf die Antragsgegnerin zu 2) gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz zu gewährende Barabfindung wird auf 11,99 EUR je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Horten AG festgesetzt.

 
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller zu 1) bis 23), und 26) bis 30) werden der Antragsgegnerin zu 2) auferlegt, die auch die Vergütung und die Auslagen des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre zu tragen hat.
 

Der Geschäftswert für die gerichtlichen Gebühren und die Vergütung des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre wird auf 2.221.809,57 EUR festgesetzt.“


II.


Die wertpapiertechnische Abwicklung (Zahlstellenfunktion) der Nachzahlung wird am 4. November 2016 durchgeführt. Als Zentralabwicklungsstelle fungiert die HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf.

Die Abfindungsberechtigten, die nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Depot unterhalten, über das seinerzeit die Zahlung der ursprünglichen Barabfindung abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme des Nachzahlungsbetrags nebst gesetzlicher Zinsen nichts zu veranlassen. Der Nachzahlungsbetrag nebst gesetzlicher Zinsen wird ihnen nach Prüfung der Anspruchsberechtigung über dieses Kreditinstitut zur Verfügung gestellt.

Soweit Abfindungsberechtigte inzwischen ihre Depotverbindung gewechselt haben, erfolgt die Auszahlung des Nachzahlungsbetrags sowie der gesetzlichen Zinsen über die Kreditinstitute, bei denen im Zeitpunkt der Zahlung der ursprünglichen Barabfindung ein Depot bestand. Zu diesem Zweck werden die Abfindungsberechtigten, die ihre Depotverbindung inzwischen gewechselt oder aus sonstigen Gründen bis zum 5. Dezember 2016 keine Gutschrift des Nachzahlungsbetrags nebst gesetzlicher Zinsen erhalten haben gebeten, sich schnellstmöglich an dasjenige Kreditinstitut zu wenden, über das seinerzeit die Zahlung der ursprünglichen Barabfindung abgewickelt wurde.
Die Entgegennahme der Nachzahlung erfolgt für die Abfindungsberechtigten kosten-, spesen- und provisionsfrei.

Düsseldorf, im Oktober 2016

ASSET Immobilienbeteiligungen GmbH
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 26. Oktober 2016

Mittwoch, 26. Oktober 2016

Halloren Schokoladenfabrik AG: Vorstand und Aufsichtsrat der Halloren Schokoladenfabrik AG beschließen Rückkauf eigener Aktien

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 MAR

Halle / Saale, den 25. Oktober 2016 - Der Vorstand der Halloren Schokoladenfabrik AG (ISIN DE000A0LR5T0) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der durch die Hauptversammlung vom 17.06.2015 erteilten Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen. Insgesamt können bis zum 16.06.2020 bis zu 10% des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals durch die Gesellschaft erworben werden. Die Aktien sollen ausschließlich über die Börse erworben werden. Der Kaufpreis je Aktie (ohne Nebenkosten) darf den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsentagen vor der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.

In einem ersten Schritt sollen in der Zeit vom 01.11.2016 bis zum 03.12.2016 bis zu 200.000 Aktien gekauft werden. Auf der Basis des vorstehend genannten Beschlusses der Hauptversammlung sind weitere Rückkäufe von eigenen Aktien jederzeit möglich.

Der Vorstand hält die Aktie und damit die Gesellschaft zum derzeitigen Kurs für unterbewertet. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft wollen mit dem Erwerb der eigenen Aktien durch die Gesellschaft nach den jüngsten Kursentwicklungen der Aktie positive Signale an den Kapitalmarkt senden. Die Geschäftstätigkeit der Halloren Schokoladenfabrik AG wird durch den am 21.10.2016 angekündigten Rückzug vom Freiverkehr nicht berührt.

KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG: KD River Invest GmbH stellt Befreiungsantrag

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

17.10.2016 - Die KD River Invest GmbH und ihre Mutterunternehmen haben uns am heutigen Tag darüber informiert, dass sie am 14. Oktober 2016 bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beantragt haben, sie jeweils von den Verpflichtungen gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 WpÜG zur Veröffentlichung des Kontrollerwerbs und zur Abgabe eines Pflichtangebots im Hinblick auf die Erlangung der Kontrolle über die KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft (KD AG) zu befreien. Die KD River Invest GmbH hatte am 11. Oktober 2016 insgesamt 97,32 % des Grundkapitals an der KD AG erworben. Damit hatten sowohl die KD River Invest GmbH als auch ihre Mutterunternehmen die Kontrolle im Sinne des § 29 Abs. 2 WpÜG an der KD AG erlangt. Der Befreiungsantrag wird insbesondere darauf gestützt, dass der verbleibende Streubesitz der KD AG gering ist und die KD River Invest GmbH beabsichtigt, die Übertragung der Aktien der verbliebenen Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär gemäß § 327a ff. AktG zu betreiben.