Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Die Thelen Holding GmbH hat mit Schreiben vom 31. Oktober 2016 gegenüber
dem Vorstand der AREAL Immobilien und Beteiligungs AG das am 7. September
2016 gemäß § 327 a) Abs. 1 AktG gestellte Verlangen bestätigt und
konkretisiert, die Hauptversammlung der AREAL Immobilien und Beteiligungs
AG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre
(Minderheitsaktionäre) der AREAL Immobilien und Beteiligungs AG auf die
Thelen Holding GmbH als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen
Barabfindung beschließen zu lassen (Squeeze out).
Die Thelen Holding GmbH hat dabei die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der AREAL Immobilien und Beteiligungs AG auf die Thelen Holding GmbH auf 0,60 EUR je auf den Inhaber lautender Stückaktie der AREAL Immobilien und Beteiligungs AG festgelegt.
Der erforderliche Beschluss soll in der ordentlichen Hauptversammlung der AREAL Immobilien und Beteiligungs AG gefasst werden, die für den 15. Dezember 2016 geplant ist.
Essen, den 2. November 2016
Areal Immobilien und Beteiligungs AG, der Vorstand
Die Thelen Holding GmbH hat dabei die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der AREAL Immobilien und Beteiligungs AG auf die Thelen Holding GmbH auf 0,60 EUR je auf den Inhaber lautender Stückaktie der AREAL Immobilien und Beteiligungs AG festgelegt.
Der erforderliche Beschluss soll in der ordentlichen Hauptversammlung der AREAL Immobilien und Beteiligungs AG gefasst werden, die für den 15. Dezember 2016 geplant ist.
Essen, den 2. November 2016
Areal Immobilien und Beteiligungs AG, der Vorstand
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