Stellungnahme der IFM Immobilien AG zum freiwilligen öffentlichen Kaufangebot der Taunus Capital Management AG, Frankfurt a.M., für bis zu 50.000 Aktien der IFM Immobilien AG:
Die Taunus Capital Management AG, Frankfurt a. M., hat am 17. Oktober 2016 im Bundesanzeiger ein freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der IFM Immobilien AG (nachfolgend „Gesellschaft“) zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft zu einem Preis von EUR 3,65 pro Aktie veröffentlicht (nachfolgend „Kaufangebot“). Das Kaufangebot ist auf 50.000 Aktien begrenzt.
Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft nehmen zu diesem Kaufangebot wie folgt Stellung:
1. Keine Geschäftsbeziehungen zur Taunus Capital Management AG: Die Gesellschaft unterhält keine Geschäftsbeziehungen zur Taunus Capital Management AG.
2. Unangemessene Gegenleistung: Vorstand und Aufsichtsrat halten die im Kaufangebot vorgesehene Gegenleistung pro Aktie der Gesellschaft in Höhe von EUR 3,65 für unangemessen niedrig. Nach Ansicht von Vorstand und Aufsichtsrat entspricht dieser Betrag in keiner Weise dem heutigen Unternehmenswert. Diese Beurteilung belegt insb. auch der nachfolgende Gesichtspunkt: Am 13. November 2015 war von einem anderen Bieter ein freiwilliges Erwerbsangebot für die Aktien der Gesellschaft im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Die angebotene Gegenleistung je Aktie betrug hier EUR 9,30.
3. Keine Absicht der Verwaltungsmitglieder, dass Kaufangebot anzunehmen: Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft werden das Kaufangebot, soweit sie Inhaber von Wertpapieren der Gesellschaft sind, nicht annehmen.
Die Taunus Capital Management AG, Frankfurt a. M., hat am 17. Oktober 2016 im Bundesanzeiger ein freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der IFM Immobilien AG (nachfolgend „Gesellschaft“) zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft zu einem Preis von EUR 3,65 pro Aktie veröffentlicht (nachfolgend „Kaufangebot“). Das Kaufangebot ist auf 50.000 Aktien begrenzt.
Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft nehmen zu diesem Kaufangebot wie folgt Stellung:
1. Keine Geschäftsbeziehungen zur Taunus Capital Management AG: Die Gesellschaft unterhält keine Geschäftsbeziehungen zur Taunus Capital Management AG.
2. Unangemessene Gegenleistung: Vorstand und Aufsichtsrat halten die im Kaufangebot vorgesehene Gegenleistung pro Aktie der Gesellschaft in Höhe von EUR 3,65 für unangemessen niedrig. Nach Ansicht von Vorstand und Aufsichtsrat entspricht dieser Betrag in keiner Weise dem heutigen Unternehmenswert. Diese Beurteilung belegt insb. auch der nachfolgende Gesichtspunkt: Am 13. November 2015 war von einem anderen Bieter ein freiwilliges Erwerbsangebot für die Aktien der Gesellschaft im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Die angebotene Gegenleistung je Aktie betrug hier EUR 9,30.
3. Keine Absicht der Verwaltungsmitglieder, dass Kaufangebot anzunehmen: Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft werden das Kaufangebot, soweit sie Inhaber von Wertpapieren der Gesellschaft sind, nicht annehmen.
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