von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem
Spruchverfahren zu der gerichtlichen Überprüfung von Ausgleich und
Abfindung bei dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DMG
MORI AKTIENGESELLSCHAFT als beherrschter Gesellschaft hat das LG
Dortmund mit Beschluss vom 23. März 2023 den Ausgleich auf EUR 1,28
brutto (abzüglich Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag)
angehoben, während die Barabfindung vom Gericht nicht verändert wurde.
Gegen diese erstinstanzliche
Entscheidung haben mehrere Antragsteller Beschwerden eingelegt. Über diese entscheidet das OLG Düsseldorf.
LG Dortmund, Beschluss vom 23. März 2023, Az. 18 O 74/16 (AktE)
Jaeckel u.a. ./. DMG MORI GmbH75 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Carsten Heise, c/o von Woedtke & Partner, 40212 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, DMG MORI GmbH:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle, 70597 Stuttgart
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