von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit dem Aluminiumräderhersteller UNIWHEELS AG (nunmehr: Superior Industries Europe AG) hatte das Landgericht Frankenthal (Pfalz) mit Beschluss vom 2. Februar 2023 die Spruchanträge zurückgewiesen. 29 Antragsteller haben gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. Diesen hat das LG Frankenthal (Pfalz) mit einem nicht datierten Beschluss "aufgrund des Sachstands vom 11.05.2023" nicht abgeholfen und die Akten dem OLG Zweibrücken vorgelegt.
In dem Nichtabhilfebeschluss verweist das Landgericht im Wesentlichen auf die Gründe des angegriffenen Beschlusses. Ein Sachverständigengutachten sei nicht erforderlich gewesen. Die angesetzten Parameter (Marktrisikoprämie von 5,5 %, Wachstumsabschlag von 0,75 %, Betafaktor von 0,95 etc.) seien vertretbar. Auch seien die Planungen keinesfalls zu Lasten der Antragsteller erfolgt.
LG Frankenthal (Pfalz), Beschluss vom 2. Februar 2023, Az. 2 HK O 8/18 AktG
Hoppe, M. u.a. ./. Superior Industries International Germany AG
76 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Adolf C. Erhart, 67061 Ludwigshafen/Rhein
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Allen & Overy LLP, 80539 München
(RA Dr. Jens Wagner)
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