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Mittwoch, 17. Mai 2023

Übernahmeangebot für Aktien der SNP Schneider-Neureither & Partner SE

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB VON ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 29, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:
Octapharma AG
Seidenstrasse 2
8853 Lachen
Schweiz
eingetragen im Schweizer Handelsregister unter CHE-108.025.582

Zielgesellschaft:

SNP Schneider-Neureither & Partner SE
Speyerer Straße 4
69115 Heidelberg
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 729172
ISIN: DE0007203705 (WKN: 720370)

Die Octapharma AG, Schweiz ("Bieterin"), hat heute beschlossen, den Aktionären der SNP Schneider-Neureither & Partner SE ("SNP") im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots ("Übernahmeangebot") anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautenden Stückaktien der SNP mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie ("SNP-Aktien") zu erwerben. Die Bieterin beabsichtigt, eine Geldleistung in Höhe von EUR 33,50 in bar je SNP-Aktie anzubieten. Die beabsichtigte Höhe der Gegenleistung steht unter der Annahme, dass die Hauptversammlung der SNP für das Geschäftsjahr 2022 keine Dividendenauszahlung beschließt und reduziert sich um eine etwaige Dividendenauszahlung.

Das Übernahmeangebot wird voraussichtlich außer kartellrechtlichen Angebotsbedingungen keine weiteren Angebotsbedingungen enthalten. Insbesondere wird das Angebot nicht vom Erwerb eines Mindestanteils an Aktien abhängig gemacht werden.

Die Bieterin hat heute mit einem von Petrus Advisers kontrolliertem Fonds eine Vereinbarung über den Erwerb von rund 9,40 % der SNP-Aktien getroffen. Der Vollzug steht unter der Bedingung der Freigabe durch die zuständigen Kartellbehörden. Die Bieterin beabsichtigt zudem vor Vollzug des Übernahmeangebots das Aktienpaket von Herrn Wolfgang Marguerre von rund 28,83 % zu erwerben. Beide Erwerbe erfolgen im Zusammenhang mit dem Übernahme­angebot und ermöglichen der Bieterin Zugriff auf rund 38,22 % der SNP-Aktien.

Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere Informationen zum Übernahmeangebot werden im Internet unter www.angebot-2023.de veröffentlicht und verfügbar sein.

Wichtige Informationen:

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von SNP-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs­aufsicht die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet hat. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots von den hier dargestellten Eckpunkten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Anlegern und Inhabern von SNP-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, sobald sie veröffentlicht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Angaben zum Übernahmeangebot wird nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht neben weiteren Informationen im Internet unter www.angebot-2023.de veröffentlicht.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika über grenzüberschreitende Übernahmeangebote durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. (...)

Die Bieterin behält sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen weitere SNP-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots direkt oder indirekt über die Börse oder außerbörslich zu erwerben, vorausgesetzt, dass solche Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgen, die anwendbaren deutschen Gesetzesvorschriften, insbesondere diejenigen des WpÜG, eingehalten werden und der Angebotspreis sich nach Maßgabe des WpÜG erhöht, so dass dieser einer außerhalb des Angebots gezahlten Gegenleistung entspricht, sofern diese höher ist als der Angebotspreis. Sollten solche Erwerbe stattfinden, werden Informationen über solche Erwerbe, einschließlich der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden SNP-Aktien und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung, unverzüglich veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten von Amerika oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des geplanten Übernahmeangebots mit der Bieterin geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen.

Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine Tatsachenbehauptungen und werden durch die Worte "beabsichtigen", "werden" und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese Aussagen geben die Absichten, Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder.  (...)

Lachen (Schweiz), 17. Mai 2023

Octapharma AG

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