von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Der Großaktionär der 1804 gegründeten Schokoladenfabrik aus Halle an der Saale (bekannt insbesondere durch die Halloren-Kugeln) will seine Mitgesellschafter loswerden. Die Magrath Holdings S.à r.l. hat kürzlich ihr Erwerbsangebot für Halloren-Aktien zu EUR 4,20 je Aktie erneut bis zum Jahresende 2023 verlängert.
Flankiert wird das Angebot nunmehr mit Drohungen an die verbliebenen Minderheitsaktionäre. In einem auf den 10. Mai 2023 datierten Schreiben an die Aktionäre teilt die Gesellschaft mit, dass Magrath den Vorstand aufgefordert habe, "bestimmte Schritte", z.B. die Umwandlung in eine GmbH, zu unternehmen. Die Handelbarkeit der Gesellschaftsanteile sei dann deutlich eingeschränkt und angesichts einer erforderlichen notariellen Beurkundung mit erheblichen Kosten verbunden. Angesichts negativer Unternehmensergebnisse und dem schweren Marktumfeld könne ein für das Abfindungsangebot aufgrund des Rechtsformwechsels bestellter Gutachter auch zu einem objektiven Anteilswert unterhalb der angebotenen EUR 4,20 kommen. Der Vorstand empfiehlt daher den Aktionären, sich mit dem Angebot von Magrath "auseinanderzusetzen".
In dem beigefügten Schreiben von Magrath wird erläutert, dass man mit dem Formwechsel in eine GmbH vor allem den immer noch bestehenden Handel im Freiverkehr an der Börse Hamburg beenden will. Bei einer Umwandlung in eine GmbH könnten die Gesellschafter ihre Beteiligungen praktisch nicht mehr veräußern.
Delisting der Halloren-Aktien: https://spruchverfahren.blogspot.com/2016/10/halloren-schokoladenfabrik-ag-vorstand.html
Umstellung auf Namensaktien: https://spruchverfahren.blogspot.com/2018/04/halloren-schokoladenfabrik.html
Erwerbsangebot 2022: https://spruchverfahren.blogspot.com/2022/06/erwerbsangebot-fur-aktien-der-halloren.html
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